Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-342

An der Universität Leipzig, Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie ist zum 1. Oktober 2025 folgende Professur zu besetzen:

Wissenschaftliches Umfeld

Die Stelle ist am interdisziplinär ausgerichteten Institut für Kulturwissenschaften angesiedelt. Der:die zukünftige Stelleninhaber:in vertritt dort das Fach Kultursoziologie in Forschung und Lehre in großer Breite. 

Aufgaben

Mit der Stelle ist die organisatorische und inhaltliche Leitung des Lehr- und Forschungsbereiches Kultursoziologie verbunden. Zu den Lehraufgaben gehört ein großer Anteil der grundständigen und vertiefenden Ausbildung im Bereich Kultursoziologie sowohl im BA als auch im MA „Kulturwissenschaften“. Erwartet werden hier einführende Veranstaltungen, thematisch spezifische Kurse und eine anwendungsorientierte Ausbildung in qualitativen Methoden der Sozialforschung. Zum Aufgabenbereich gehört zudem die Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung, die aktive Einwerbung von Drittmitteln und die Entwicklung von interdisziplinären (auch internationalen) Forschungskooperationen.

Anforderungen

Erwartet werden ausgewiesene Kenntnisse in klassischer und neuerer (kultur-)soziologischer Theorie, zum anderen einschlägige Erfahrungen auf dem Feld qualitativer Sozialforschung. Erwünscht sind vertieftes Wissen und eigene Forschungen auf (mindestens) zwei der folgenden Gebiete: Religion, Stadt, Migration, Geschlecht, kulturelles oder politisches Feld (Akteure, Konflikte, Institutionen). 

Der Ausrichtung des Institutes für Kulturwissenschaften entsprechend wird zudem ein starkes Engagement in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Kulturphilosophie, Kulturgeschichte und Kulturmanagement erwartet und die Bereitschaft, sich in den Forschungsschwerpunkten von Fakultät und Universität zu beteiligen.

Nachzuweisen ist eine fachlich einschlägige Qualifikation (Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen) im Fach Soziologie.

Erwartet werden darüber hinaus

  • international sichtbare Aktivitäten und Erfahrungen im Bereich Forschung, starke Publikations- und Vortragstätigkeit, erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln und internationale Vernetzung,

  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,

  • langjährige Erfahrungen im Bereich Lehre (insbesondere Methodenausbildung),

  • Aktivitäten und Erfahrungen im Bereich Transfer.  

Erwünscht sind weiterhin

  • besondere Nachweise zur Qualifikation in der Lehre,

  • die Fähigkeit und Bereitschaft zum Engagement im Bereich Weiterbildung, zur Nutzung neuer Lehr- und Lernformen sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit.

Unser Angebot

Rechte und Pflichten der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers: ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis 11. Oktober 2024 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig.

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.