Stellenausschreibung vom

An der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in 50% Teilzeit oben genannte Professur zu besetzen.

Der:Die Bewerber:in soll dieses Thema an der Fakultät in der Forschung und Lehre nachhaltig etablieren. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie wirtschaftliches Handeln und eine qualitativ hochwertige evidenz- und leitlinienbasierte patientenorientierte Versorgung in Übereinstimmung zu bringen sind. Damit adressiert die Professur Kernfragen für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung unter den Bedingungen limitierter Ressourcen, des medizinischen Fortschritts und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Megatrends wie zum Beispiel der demographischen Entwicklung und der Digitalisierung. Ein Schwerpunkt stellt dabei die Vermittlung grundlegender Kenntnisse in Gesundheitsökonomie und dem Management von Krankenhäusern und Arztpraxen dar, um Medizinstudierende zur späteren Selbstständigkeit in der Niederlassung zu befähigen. Die Professur ist am Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP) angesiedelt. Entsprechend des translationalen Charakters der Teilzeitprofessur wird eine Beschäftigung im praktischen Medizinmanagement im Umfang von 50 % angestrebt, um Wissenschaft und Praxis zu verbinden.

Gesucht wird eine kooperative Persönlichkeit mit umfangreicher klinischer und gesundheitsökonomischer Erfahrung sowie ausgewiesener Leitungserfahrung. Wir erwarten einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten im Feld der Versorgungsforschung. Zudem sollten profunde praktische Erfahrungen im Medizinmanagement insbesondere hinsichtlich der Weiterentwicklung der Versorgung (Steuerung klinischer Prozesse, Controlling, Ambulantisierung, sektorenübergreifende Versorgung) vorliegen. Entsprechende internationale Publikationen und Erfahrungen in der Lehre im Studiengang Humanmedizin sollen vorliegen.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein Studium der Humanmedizin, die Promotion, die Habilitation oder habilitationsgleiche Leistungen und eine klinische Facharztanerkennung sowie ein gesundheitsökonomischer akademischer Abschluss wie zum Beispiel ein MBA oder MHBA.

Rechte und Pflichten des:der Stelleninhaber:in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.

Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 

Bitte bewerben Sie sich bis 6 Wochen nach Veröffentlichung ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig: www.uni-leipzig.de/berufungen

 

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.