Das Studium Staatsexamen Lehramt an Gymnasien erstreckt sich in der Regel über zehn Semester (fünf Jahre) und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang Lehramt an Gymnasien schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Das Studium umfasst 300 Leistungspunkte und hat eine Regelstudienzeit von zehn Semestern.

Bereiche des Studiums:

  • Studium zweier Unterrichtsfächer und der dazugehörigen Fachdidaktiken
  • Studium der Bildungswissenschaften
  • Studium der Ergänzungsstudien

Im Laufe des Studiums sind außerdem fünf Praktika (Schulpraktische Studien) zu absolvieren. Für die Organisation ist unter anderem das Büro für Schulpraktische Studien verantwortlich.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Aufbau des Studiums: Lehramt an Gymnasien, Grafik: Universität Leipzig

Sie wählen:

  • zwei Fächer aus Fächergruppe 1 oder
  • ein Fach aus Fächergruppe 1 und ein Fach aus Fächergruppe 2

Fächergruppe 1

Fächergruppe 2

Bildungswissenschaften

Biologie Chemie Erziehungswissenschaft
Deutsch Ethik/Philosophie Pädagogische Psychologie
Englisch Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft  
Französisch Geschichte  
Latein Griechisch  
Mathematik Italienisch  
Physik Informatik  
Sorbisch Kunst  
Spanisch Musik  
Sport Polnisch  
  Evangelische Religion  
  Russisch  
  Tschechisch  

 

Zusätzlich kann das Fach Musik mit den Fächern Evangelische Religion oder Ethik/Philosophie kombiniert werden.

 

95 LP

95 LP

35 LP

Schulpraktische Studien 25 LP
Ergänzungsstudien 20 LP inkl. Modul Körper-Stimme-Kommunikation (KSK)
Erste Staatsprüfung 30 LP

Bei bestimmten Fächerkombinationen muss ein gesonderter Studienverlaufsplan eingehalten werden, damit sich Module und Lehrveranstaltungen nicht überschneiden. Das betrifft die folgenden Kombinationen:

  • Mathematik – Latein
  • Biologie – Spanisch                                          
  • Musik – Ethik
  • Musik – Evangelische Religion 
  • Geschichte – Deutsch (im 3. Semester)
  • Physik – Deutsch
  • Russisch – Französisch
  • Latein - Deutsch

Wenn Sie eine solche Kombination studieren möchten, wenden Sie sich bitte zu Beginn des Studiums an die Studienfachberatungen beider Fächer und beraten sich zum Ablauf.

Ein zusätzliches Fach studieren

Sie möchten neben Ihren Kernfächern ein zusätzliches Fach im Lehramt studieren? Mit einem Lehramtserweiterungsfach erweitern Sie Ihr fachliches Wissen und erhöhen Ihre späteren Einsatzmöglichkeiten im Schuldienst. Ab dem dritten Fachsemester ist die Bewerbung möglich.

Studienvoraussetzungen

Studienbegleitend:

  • Studium eines Lehramtsstudiengangs mit Abschluss Erste Staatsprüfung mindestens im dritten Fachsemester

Nach dem Studium:

  • Abschluss eines  Lehramtsstudiums mit Abschluss Erste Staatsprüfung oder Master of Education oder einen vom Landesamt für Schule und Bildung gleichwertig anerkannten Abschluss
  • Vorliegen der Laufbahnbefähigung für das jeweilige Lehramt (Zweite Staatsprüfung)

Mehr dazu erfahren Sie in der Lehramtsprüfungsordnung I § 22 Abs. 1.

Studienangebot

Folgende Fächer werden aktuell als Lehramtserweiterungsfach angeboten:

Für einige Fächer müssen Sie spezielle fremdsprachliche Voraussetzungen oder Eignungsprüfungen nachweisen.

Aufbau des Studiums

  • Bereits abgelegte Module aus den Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien werden für das Lehramtserweiterungsfach angerechnet.
  • Studieren Sie ein Lehramtserweiterungsfach, gilt immer ein gesonderter Studienverlaufsplan.
  • Es gibt keine gesonderten Ordnungen für Lehramtserweiterungsfächer. Es gelten die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Lehramtsfachs. Allerdings sind hier Abweichungen zu beachten:
    • Schulpraktische Studien: Anders als in den Lehramtskernfächern des regulären Lehramtsstudiums ist im Lehramtserweiterungsfach nur ein Praktikum zu absolvieren. Es gibt unterschiedliche Festlegungen der einzelnen Fächer, ob die semesterbegleitenden schulpraktischen Übungen oder das fachdidaktische Blockpraktikum belegt werden müssen.
    • Sonderfall Sonderpädagogik: In aller Regel ist die Fachdidaktik (inklusive Praktikum) wie im Lehramtserweiterungsfach Oberschule zu studieren.
  • Bitte informieren Sie sich in der Lehramtsberatung der Zentralen Studienberatung und in der Studienfachberatung.

Abschluss

  • Voraussetzung für die Anmeldung zur Lehramtserweiterungsprüfung ist ein abgeschlossenes Erstes Staatsexamen oder ein Abschluss Master of Education im Lehramt.
  • Der Abschluss des Lehramtserweiterungsfachs ist bundesweit anerkannt.

Bewerbungsverfahren

  • Für das Lehramtserweiterungsfach bewerben Sie sich über das Studienportal AlmaWeb.
  • Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Bewerbungsfristen für Lehramtserweiterungsfächer mit Zulassungsbeschränkung und Lehramtserweiterungsfächer ohne Zulassungsbeschränkung gelten.

Weitere Informationen zur Bewerbung für Lehramtserweiterungsfächer.

Studienorganisation

Moduleinschreibung

Im Lehramtsstudium werden Module an verschiedenen Fakultäten belegt. Neben den Kernfächern zählen hier beispielsweise die Bildungswissenschaften an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät oder die Ergänzungsstudien am Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung zu den übergeordneten Bereichen, die im Studienverlauf erfolgreich absolviert werden müssen. Da die Einschreibzeiträume und -systeme von jeder Fakultät spezifisch festgelegt werden, ist es für Lehramtsstudierende wichtig sich bereits vor dem Start der Moduleinschreibung einen Überblick zu verschaffen. Die Einschreibung findet in der Regel im Windhundverfahren statt.

Weitere Hinweise zur Moduleinschreibung finden Sie auch auf der zentralen Informationsseite zur Moduleinschreibung.

Im Lehramtsstudium werden Module an verschiedenen Fakultäten belegt. Neben den Kernfächern zählen beispielsweise die Bildungswissenschaften an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät oder die Ergänzungsstudien am Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung zu den übergeordneten Bereichen, die im Studienverlauf erfolgreich absolviert werden müssen. Da die Einschreibzeiträume und -systeme von jeder Fakultät spezifisch festgelegt werden, ist es für Lehramtsstudierende wichtig, sich bereits vor dem Start der Moduleinschreibung einen Überblick zu verschaffen. Die Einschreibung findet in der Regel im Windhundverfahren statt.

  • Einschreibzeitraum: Montag, 18.03.2024, 12 Uhr – Montag, 25.03.2024, 17 Uhr
    Einschreibsystem: TOOL
    • Bildungswissenschaften*, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Ergänzungsstudien*, Ethik/Philosophie, Ev. Religion, Förderschwerpunkte, Französisch, Gemeinschaftskunde/­Recht/Wirtschaft, Geschichte, Gesundheit und Pflege, Griechisch, Grundschuldidaktik, Italienisch, Kunst, Informatik, Latein, Mathematik, Musik, Physik, Polnisch, Russisch, Sorbisch, Spanisch, Sport, Tschechisch, Wirtschaft und Verwaltung

* Bitte beachten Sie in den Modulen 05-BWI-06, 05-BWI-07 und 30-STE-KSK die zeitliche Staffelung der Einschreibung nach Fachsemestern. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät und des Zentrums für Lehrer:innenbildung und Schulforschung.

Hinweis für SPS I und SPS IV/V: Für das Sommersemester 2024 erfolgt die Härtefallantragsstellung beim Büro für Schulpraktische Studien im Zeitraum vom 20.03. - 10.04.2024. Ein Härtefall tritt ein, wenn Studierende aus bestimmten Gründen eine direkte Zuweisung des Praktikumsplatzes in der Nähe des Wohnortes benötigen. Bitte informieren Sie sich über die zu erfüllenden Kriterien, zur Vorgehensweise und zum Ablauf direkt beim Büro für Schulpraktische Studien.

Tutorial zur Semesterplanung: Muster Stundenplanbau (anwendbar für alle Studiengänge)

Prüfungsmanagement

Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) ist die zentrale Anlaufstelle für Prüfungsangelegenheiten in den Lehramtsstudiengängen unserer Universität. Ihre Ansprechpartnerin für prüfungsorganisatorische Fragen im Lehramt an Gymnasien ist Sophie Rönnecke.

  • Fragen der Prüfungsan- und -abmeldung
  • Verbuchung von Leistungsanerkennungen
  • Prüfungstermine
  • Verschieben und Wiederholen von Prüfungen
  • Verbuchung von Krankschreibungen

Auslandsaufenthalt

Wer eine Fremdsprache im Lehramt studiert, muss einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Die Dauer unterscheidet sich je nach Schulform. Darüber hinaus gibt es für alle Lehramtsstudierenden die Möglichkeiten, weltweit Erfahrungen zu sammeln. Hier erhalten Sie praktische Tipps zur Gestaltung eines Auslandsaufenthalts im Lehramtsstudium.

Bei der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Prüfungszeitraum Sommer 2023 und im Prüfungszeitraum Winter 2023/2024 wird für das Fach Russisch auf den Nachweis des Auslandsaufenthaltes verzichtet. Ersatzleistungen werden von den Studierenden nicht gefordert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Referat 42, Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig.

Für Gymnasien ist ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt erforderlich:

  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Tschechisch

Was wird als Auslandsaufenthalt anerkannt?

Muss ich meinen Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium zusammenhängend absolvieren? Wie erbringe ich den Nachweis über meine Zeit im Ausland?

Anerkennungskriterien für den Auslandsaufenthalt

Entdeck' dich weltweit - Dein Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium

Allen Lehramtsstudierenden stehen zahlreiche Optionen offen, einen Auslandsaufenthalt ins Studium zu integrieren. Hier finden Sie Informationen zum Studienaufenthalt und Praktikum im Ausland:

 

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