Sie interessieren sich für mehrere Studiengänge und möchten zwei Abschlüsse zeitgleich absolvieren? Im Rahmen eines Doppelstudiums können Sie mehrere Studiengänge an unserer Universität belegen. Ein Parallelstudium ermöglicht es Ihnen im Ausnahmefall, gleichzeitig an unterschiedlichen Universitäten zu studieren.

Doppelstudium an unserer Universität

An unserer Universität können Sie mehrere Studiengänge zeitgleich studieren und somit mehrere Abschlüsse gleichzeitig erwerben. Bitte bewerben Sie sich für das Doppelstudium über unser AlmaWeb-Portal. Auf dem nach der Online-Bewerbung erzeugten PDF-Dokument erfahren Sie für Ihren individuellen Fall, wie Sie das Doppelstudium im Studierendensekretariat melden.

Grundsätzlich können Sie für Ihr Doppelstudium alle Fächer aus unserem Studienangebot kombinieren. Bitte beachten Sie dabei einige Feinheiten:

  • Zwei zulassungsfreie Studiengänge können problemlos kombiniert werden.

  • Sie können sich ebenfalls für ein zulassungsfreies und ein zulassungsbeschränktes Studienfach immatrikulieren.

  • Bewerben Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge, wird Ihr Antrag individuell geprüft.

Alle Informationen zu den einzelnen Studienfächern und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in unserem Studienangebot.

  • Egal, in wie vielen Studiengängen Sie eingeschrieben sind – den Semesterbeitrag müssen Sie nur einmal zahlen.
  • Sie wollen sich beurlauben lassen? Die Beurlaubung ist nur zeitgleich für beide Studiengänge möglich.
  • Wenn Sie Ihr Doppelstudium aufgeben möchten, informieren Sie bitte das Studierendensekretariat. Es genügt eine E-Mail.
  • Doppelstudium und Teilzeitstudium schließen sich gegenseitig aus.
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Foto: Christian Hüller

Parallelstudium an mehreren Universitäten

Ein Parallelstudium ermöglicht es Ihnen im Ausnahmefall, zwei Studiengänge an unterschiedlichen Hochschulen gleichzeitig zu studieren.

Gemäß Paragraf 19 des Sächsischen Hochschulgesetzes ist ein Parallelstudium nur möglich, wenn es für das Studienziel zweckmäßig ist.

Bitte beantragen Sie kein Parallelstudium, wenn Sie sich für das Lehramt an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig immatrikulieren möchten.

  • Wenn Sie bereits Studentin oder Student an unserer Universität sind, reichen Sie den Antrag auf Parallelstudium bitte im Studierendensekretariat ein. Sofern Sie noch nicht bei uns studieren, bewerben Sie sich bitte über das AlmaWeb-Portal und reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen bei uns ein.

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und lassen Ihnen anschließend über Ihren AlmaWeb-Account eine Mitteilung über unsere Entscheidung zukommen.

  • Wurde Ihr Parallelstudium genehmigt, reichen Sie bitte die Studienbescheinigung Ihrer zweiten Hochschule bei uns ein. Schreiben Sie dazu eine E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen an Ihre zuständige Ansprechperson und hängen Sie die Studienbescheinigung an.

  • Bitte senden Sie uns, solange Sie im Parallelstudium studieren, immer eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Zweithochschule zu, wenn Sie sich zum Folgesemester zurückmelden.

Für das Parallelstudium müssen Sie entscheiden, an welcher Hochschule Sie Haupt- und an welcher Hochschule Sie Nebenhörer sein möchten. Als Haupthörerin und Haupthörer zahlen Sie den Semesterbeitrag und können Ihre Studierendenrechte wahrnehmen. Bitte geben Sie Ihre Entscheidung in Ihrem Antrag auf Parallelstudium an.

Sie möchten ein Masterstudium an unserer Universität beginnen, haben alle Leistungen des Bachelors erbracht, können aber bis zum Semesterbeginn weder das Bachelorzeugnis noch eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer alten Hochschule erhalten?

  • Reichen Sie bitte den Antrag auf ein Parallelstudium bei uns ein. Dafür sollten Sie bereits alle Leistungen aus dem Bachelorstudium erbracht und die Bachelorarbeit eingereicht haben.

  • Wenn wir Ihr Parallelstudium genehmigen, können Sie die fehlenden Unterlagen im Laufe des Semesters bis zum Ende der Rückmeldefrist nachreichen. Wir beenden Ihr Parallelstudium anschließend automatisch.

Können Sie nur Ihr Bachelorabschlusszeugnis nicht bis Semesterbeginn einreichen, müssen Sie kein Parallelstudium beantragen!

Wenn Sie mindestens ein Semester an unserer Universität immatrikuliert sind, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Da beide Universitäten Ihrer Beurlaubung zustimmen müssen, beantragen Sie diese bitte an beiden Universitäten.

Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist an unserer Universität nicht möglich.

Reichen Sie bitte die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer zweiten Hochschule im Studierendensekretariat ein, um Ihr Parallelstudium zu beenden. Haben Sie Ihr Studium erfolgreich beendet, reichen Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses ein. Möchten Sie Ihr Studium nur noch an Ihrer Zweithochschule fortführen, lassen Sie sich bei uns bitte exmatrikulieren.

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