Umzug, Namensänderung oder neue Versicherung – im Laufe Ihres Studiums kann sich einiges ändern. Bitte aktualisieren Sie stets Ihre persönlichen Daten und Angaben, damit Sie für uns erreichbar bleiben.

Neue Adresse

Wenn Sie umgezogen sind, ändern Sie Ihre Anschrift bitte selbstständig in Ihrem AlmaWeb-Portal:

  • Loggen Sie sich im AlmaWeb-Portal ein.
  • Klicken Sie auf den Button „Benutzerkonto“ und dort in der linken Spalte auf „Kontaktdaten ändern“.
  • Klicken Sie unter der Überschrift „Korrespondenzanschrift“ auf den Link „Ändern“. 
  • Hinterlegen Sie Ihre neue Anschrift.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Studentin arbeitet an Laptop
Veränderungsmeldung über AlmaWeb, Foto: Christian Hüller

Namensänderung

Wenn Sie Ihren Namen aktualisieren möchten, können Sie dies per E-Mail tun. Bitte schreiben Sie Ihrer zuständigen Ansprechperson eine E-Mail und hängen Sie das amtliche Dokument über die Namensänderung (Heirats- oder Namensänderungsurkunde) an. Sofern Sie Ihren zweiten oder dritten Vornamen eintragen lassen möchten, genügt eine E-Mail mit Ihrer Geburtsurkunde oder einem Scan Ihres Ausweises.
Natürlich können Sie die Änderungen auch persönlich zu unseren Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Zentrum vornehmen lassen.

Krankenkassenwechsel

Für Ihr Studium an unserer Universität müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind.

Bei Zahlungsrückständen oder bei der Beendigung von Mitgliedschaften werden wir von den Krankenkassen informiert. Wir sind dann verpflichtet, Ihre Rückmeldung zum Folgesemester zu sperren. Sie können vorhandene Rückmeldesperren jederzeit einsehen. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort in Ihrem AlmaWeb-Account ein.
  • Klicken Sie auf den Button „Studium”.
  • In der linken Spalte finden Sie in der Rubrik „Rückmeldung” den Link „Rückmeldesperren”. 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu direkt an das Studierendensekretariat.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rückmeldesperre zur Exmatrikulation führen kann (gemäß Paragraf 19, Absatz 2, Nummer 3 und Paragraf 22, Absatz 3, Nummer 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes).

  • Wechseln Sie während Ihres Studiums die Krankenkasse, bitten Sie Ihre neue Krankenkasse, Ihren Versicherungsstatus elektronisch an uns zu übermitteln.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse und bitten Sie diese, Ihren Versicherungsstatus elektronisch an uns zu übermitteln.

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