Das Studium Staatsexamen Lehramt an Grundschulen erstreckt sich in der Regel über acht Semester (vier Jahre) und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
Aufbau des Studiums
Der Studiengang Lehramt an Grundschulen schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Das Studium umfasst 240 Leistungspunkte und hat eine Regelstudienzeit von acht Semestern.
Folgende Bereiche sind Teil des Studiengangs Lehramt an Grundschulen:
- Studium eines Unterrichtsfaches und der dazugehörigen Fachdidaktik
- Studium der Grundschuldidaktiken
- Studium der Bildungswissenschaften
- Studium der Ergänzungsstudien
Im Laufe des Studiums sind außerdem fünf Praktika (Schulpraktische Studien) zu absolvieren. Für die Organisation ist unter anderem das Büro für Schulpraktische Studien verantwortlich.
Mögliche Fächerkombinationen im Lehramt an Grundschulen
Variante 1
Fach | Grundschuldidaktik | Bildungswissenschaften |
---|---|---|
Deutsch oder | Deutsch oder Sorbisch | Erziehungswissenschaft |
Sorbisch oder | Mathematik | Grundschulpädagogik |
Mathematik | Sachunterricht | Pädagogische Psychologie |
Kunst oder Musik oder Sport oder Werken | ||
50 LP | 90 LP | 40 LP |
Schulpraktische Studien 25 LP | ||
Ergänzungsstudien 10 LP inklusive Modul Körper-Stimme-Kommunikation (KSK) | ||
Erste Staatsprüfung 25 LP |
Variante 2
Fach | Grundschuldidaktik | Bildungswissenschaften |
---|---|---|
Englisch oder | Deutsch oder Sorbisch | Erziehungswissenschaft |
Ethik/Philosophie oder | Mathematik | Grundschulpädagogik |
Kunst oder | Sachunterricht | Pädagogische Psychologie |
Musik oder | ||
Evangelische Religion oder | ||
Sport | ||
65 LP | 75 LP | 40 LP |
Schulpraktische Studien 25 LP | ||
Ergänzungsstudien 10 LP inklusive Modul Körper-Stimme-Kommunikation (KSK) | ||
Erste Staatsprüfung 25 LP |
Studienverlaufspläne
Der Ablauf des Studiums ist im Studienverlaufsplan für die verschiedenen Lehramtsfächer geregelt.
Ein zusätzliches Fach studieren
Sie möchten neben Ihren Kernfächern ein zusätzliches Fach im Lehramt studieren? Mit einem Lehramtserweiterungsfach erweitern Sie Ihr fachliches Wissen und erhöhen Ihre späteren Einsatzmöglichkeiten im Schuldienst. Ab dem dritten Fachsemester ist die Bewerbung möglich.
Wer kann ein Lehramtserweiterungsfach studieren?
Sie können ein Lehramtserweiterungsfach studieren, wenn Sie:
- mindestens im dritten Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs mit Abschluss Erste Staatsprüfung eingeschrieben sind.
- ein Lehramtsstudium mit Abschluss Erste Staatsprüfung oder Master of Education abgeschlossen haben oder einen vom Landesamt für Schule und Bildung gleichwertig anerkannten Abschluss vorweisen können.
- die Laufbahnbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzen (Zweite Staatsprüfung).
Mehr dazu erfahren Sie in der Lehramtsprüfungsordnung I § 22 Abs. 1.
Welche Lehramtserweiterungsfächer werden angeboten?
Folgende Fächer werden zum Wintersemester 2020/21 als Lehramtserweiterungsfach angeboten:
Nicht alle Lehramtsfächer werden auch als Lehramtserweiterungsfach angeboten.
Was sollte ich zum Thema Lehramtserweiterungsfach wissen?
- Ein Lehramtserweiterungsfach kann studienbegleitend, das heißt zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im gleichen Lehramtsstudiengang studiert werden.
- Das Studium eines Lehramtserweiterungsfachs ist ab dem 3. Fachsemester möglich.
- Der Abschluss des Lehramtserweiterungsfachs ist bundesweit anerkannt.
- Bereits abgelegte Module aus den Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien werden für das Lehramtserweiterungsfach angerechnet.
- Studieren Sie ein Lehramtserweiterungsfach, gilt immer ein gesonderter Studienverlaufsplan.
- Bevor Sie sich für die Lehramtserweiterungsprüfung anmelden können, benötigen Sie ein abgeschlossenes Erstes Staatsexamen oder einen Abschluss Master of Education im Lehramt.
- Es gilt die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Lehramtsfachs, das heißt, es gibt keine gesonderten Ordnungen für Lehramtserweiterungsfächer. Schulpraktische Studien sind im Umfang eines Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit oder eines semesterbegleitenden Praktikums durchzuführen.
Wie bewerbe ich mich für das Lehramtserweiterungsfach?
Für das Lehramtserweiterungsfach bewerben Sie sich über das Studienportal AlmaWeb.
Für die folgenden Lehramtserweiterungsfächer mit Zulassungsbeschränkung bewerben Sie sich bis zum 20.08.:
- Englisch
- Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung bzw. Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft
- Sport
- Deutsch als Zweitsprache
Für Lehramtserweiterungsfächer ohne Zulassungsbeschränkung bewerben Sie sich bis zum 30.09.
Für einige Fächer müssen Sie spezielle fremdsprachliche Voraussetzungen oder Eignungsprüfungen nachweisen.
Studienorganisation
Bereich/Schulform | Fachsemester | Einschreibzeitraum | Einschreibsystem |
---|---|---|---|
Bildungswissenschaften | alle* | 29.03. (12 Uhr) – 07.04.2021 (17Uhr) | TOOL |
Förderpädagogik | alle | 29.03. (12 Uhr) – 07.04.2021 (17 Uhr) | TOOL |
Grundschuldidaktik | alle | 29.03. (12 Uhr) – 07.04.2021 (17 Uhr) | TOOL |
Kernfächer alle Schulformen | alle | 29.03. (12 Uhr) – 07.04.2021 (17 Uhr) | TOOL/ AlmaWeb** |
Ergänzungsstudien | alle* | 29.03. (12 Uhr) – 07.04.2021 (17 Uhr) | TOOL |
* Bitte beachten Sie gegebenenfalls die zeitliche Staffelung der Einschreibung nach Fachsemestern.
** AlmaWeb: Informatik, Mathematik, Kunst, Physik; TOOL: alle sonstigen Kernfächer
Prüfungsmanagement
Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) ist die zentrale Anlaufstelle für Prüfungsangelegenheiten in den Lehramtsstudiengängen unserer Universität. Ihre Ansprechpartnerin für prüfungsorganisatorische Fragen im Lehramt an Grundschulen ist Ute Haucke.
- Fragen der Prüfungsan- und -abmeldung
- Verbuchung von Leistungsanerkennungen
- Prüfungstermine
- Verschieben und Wiederholen von Prüfungen
- Verbuchung von Krankschreibungen
- Einsichtnahme in Prüfungsleitungen
Auslandsaufenthalt
Wer eine Fremdsprache im Lehramt studiert, muss einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Die Dauer unterscheidet sich je nach Schulform. Darüber hinaus gibt es für alle Lehramtsstudierenden die Möglichkeiten, weltweit Erfahrungen zu sammeln. Hier erhalten Sie praktische Tipps zur Gestaltung eines Auslandsaufenthalts im Lehramtsstudium.
Für den aktuellen Prüfungszeitraum bis Ende des Wintersemesters 2021/22 gilt gemäß der Entscheidung des Landesamts für Schule und Bildung (LaSuB):
- Da Auslandsaufenthalte pandemiebedingt nicht durchgeführt beziehungsweise abgeschlossen werden können, wird bei der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung vom entsprechenden Nachweis abgesehen. Achtung: Absolvierende, die zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen in ein anderes Bundesland wechseln, könnten gegebenenfalls aufgefordert werden, diesen verpflichtenden Auslandsaufenthalt nachzuweisen.
Sie studieren eine Fremdsprache? Dann müssen Sie einen Auslandsaufenthalt nachweisen. Die Dauer unterscheidet sich je nach Schulform.
Für diese Fächer müssen Sie je nach Schulform einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt erbringen:
Fach | Oberschule | Sonderpädagogik | Gymnasium |
---|---|---|---|
Englisch | • | • | • |
Französisch | • | • | |
Italienisch | • | ||
Polnisch | • | • | |
Russisch | • | • | |
Spanisch | • | • | |
Tschechisch | • | • |
Sie studieren Englisch im Lehramt an Grundschulen? Der verpflichtende Auslandsaufenthalt umfasst hier zwei Monate.
Was wird als Auslandsaufenthalt anerkannt?
Muss ich meinen Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium zusammenhängend absolvieren? Wie erbringe ich den Nachweis über meine Zeit im Ausland?
Entdeck' dich weltweit - Dein Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium
Allen Lehramtsstudierenden stehen zahlreiche Optionen offen, einen Auslandsaufenthalt ins Studium zu integrieren. Hier finden Sie Informationen zum Studienaufenthalt und Praktikum im Ausland:
ENTDECK' DICH WELTWEIT. DEIN AUSLANDSSTUDIUM IM LEHRAMT.
2 MB
ENTDECK' DICH WELTWEIT. DEIN AUSLANDSPRAKTIKUM IM LEHRAMTSSTUDIUM.
11 MB