Auf einen Blick
Studienrichtung
RechtswissenschaftStudientyp
grundständigAbschluss
StaatsexamenLehrsprache
DeutschStudienform
VollzeitStudienbeginn
WintersemesterZulassungsbeschränkung
örtlich zulassungsbeschränktRegelstudienzeit
9 Semester
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife
keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich
Inhalte
Das Universitätsstudium umfasst die Ausbildung auf allen Rechtsgebieten, einschließlich deren geschichtlichen, philosophischen und sozialen Grundlagen sowie deren europarechtlichen und internationalen Bezügen, und zwar vor allem im:
- Bürgerlichen Recht (mit Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und im Zivilprozessrecht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Öffentlichen Recht: Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Die Studierenden sollen die zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten, zu kritischem Denken und zu verantwortlichem juristischen Handeln erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
Das Universitätsstudium bereitet die Studierenden auf die Erste Juristische Prüfung vor.
Referendariat:
An das Universitätsstudium schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst an, der bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, Behörden, Rechtsanwälten und Notaren, aber auch z. T. im Ausland abgeleistet werden kann. Er schließt mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Mit ihr wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst erworben, die auch Voraussetzung für nahezu alle anderen juristischen Berufe (insbesondere den des Rechtsanwalts) ist. Der Vorbereitungsdienst kann in allen Bundesländern abgeleistet werden.
Das Studium ist in ein Pflicht- sowie ein sog. Schwerpunktbereichsstudium gegliedert. Gegenstand des Pflichtstudiums sind die Materien der vorstehend aufgeführten Pflichtfächer (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) sowie zusätzlich die Vermittlung von fachbezogenen Fremdsprachenkenntnissen und sogenannten Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Meditation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Das sogenannte Schwerpunktbereichsstudium dient der frühzeitigen, verstärkt an der anwaltlichen Berufstätigkeit ausgerichteten Spezialisierung der Studierenden.
Zum Pflichtstudium:
Während des Studiums sind Vorlesungen in allen Pflichtfächern zu besuchen; die Reihenfolge ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan der Fakultät. In den Anfangssemestern werden vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten. Am Ende der Vorlesungen des 1. bis 3. Semesters sind Abschlussklausuren und eine Ferienhausarbeit zu erbringen, diese Leistungen entsprechen der Zwischenprüfung. Ferner finden Vorlesungen zu Grundlagenfächern, Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen statt. Im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht sind Übungen für Fortgeschrittene zu besuchen, in denen Leistungsnachweise zu erbringen sind. Für die höheren Semester werden über einen Zeitraum von einem Jahr (einschl. Semesterferien) spezielle Veranstaltungen zur Examensvorbereitung im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) angeboten.
In der vorlesungsfreien Zeit nach Vorlesungsschluss des 3. Semesters sind insgesamt drei Monate (90 Tage) an praktischer Studienzeit zu absolvieren. Diese kann insbesondere bei der Justiz, in der Verwaltung oder bei einem Rechtsanwalt abgeleistet werden.
Zum Schwerpunktbereichsstudium:
Das Schwerpunktbereichsstudium, das grundsätzlich neben dem Pflichtstudium erfolgen soll, umfasst mindestens 16 SWS und sollte in der Regel nicht vor Beginn des 4. Fachsemesters aufgenommen werden. Die Fakultät bietet folgende Schwerpunktbereiche (SPB) an:
- SPB 1: Grundlagen des Rechts
- SPB 2: Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft
- SPB 3: Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr
- SPB 4: Europarecht, Völkerrecht, Menschenrechte
- SPB 5: Bank- und Kapitalmarktrecht
- SPB 6: Kriminalwissenschaften
- SPB 7: Medienrecht
- SPB 8: Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung
- SPB 9: Unternehmensrecht
- SPB 10: Arbeitsrecht
- SPB 11: Steuerrecht
Der Inhalt des Schwerpunktbereichsstudiums ergibt sich aus den Curricula der Schwerpunktbereiche, die der Studienordnung der Fakultät als Anlagen beigefügt sind. Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunktbereiche sind im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät als solche gekennzeichnet.
Voraussetzung für nahezu alle juristischen Berufe ist die Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Berufliche Einsatzfelder bestehen
- bei der Justiz (Richter, Staatsanwalt)
- als Rechtsanwalt
- als Notar
- im höheren Verwaltungsdienst
- als Wirtschaftsjurist
- bei Verbänden
- internationalen Organisationen u. a.
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05.-15.07.
Bewerbungsportal: DoSV
Weiterführende Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unserer Seite "Online-Bewerbung".
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS - jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS und 8. FS - jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05.-15.09. für Wintersemester; 01.12.-15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Anrechnungsbescheid
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite "Bewerbung für höhere Fachsemester".