Wussten Sie schon, dass …

  • das Studium der Rechtswissenschaft aus einem Pflichtstudium (Hauptfächer Bürgerliches Recht, Straf- und Öffentliches Recht) und einem Schwerpunktbereichsstudium besteht? Es beinhaltet darüber hinaus die Grundlagen des Rechts und sogenannte Schlüsselqualifikationen.
  • zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung die Juristenfakultät – als Alternative zum kommerziellen Repetitorium – mit LEO (Leipziger Examensoffensive) ein universitäres Repetitorium einschließlich Klausurenkurs und mündlicher Examenssimulation anbieten?
  • nach Ablauf der Juristenausbildung der bzw. die sogenannte „Volljurist“ bzw. "Volljuristin" grundsätzlich in allen juristischen Berufen einsatzfähig ist? Die Juristenfakultät bietet fortführend Aufbaustudiengänge zum Master of Law ("Recht der europäischen Integration" und "Europäischer Privatrechtsverkehr") an.