Auf einen Blick
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Studienrichtung
Medizin und Pharmazie -
Studientyp
grundständig -
Abschluss
Staatsexamen -
Lehrsprache
Deutsch -
Studienform
Vollzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
bundesweit zulassungsbeschränkt -
Regelstudienzeit
6 Jahre und 3 Monate
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife
Inhalte
Gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Arzt ist die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002. Diese ist abrufbar unter:
Während des Medizinstudiums werden naturwissenschaftliche und klinische Kenntnisse vermittelt, die den Absolventen in die Lage versetzen, nach Abschluss des 6. Studienjahres (Praktisches Jahr, PJ) eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen.
Das Medizinstudium umfasst 6 Studienjahre und gliedert sich in
- vorklinisches Studium - 2 Jahre (4 Semester)
- klinisches Studium - 3 Jahre (6 Semester)
- Praktisches Jahr - 1 Jahr (2 Semester)
Wesentliches Anliegen einer qualifizierten ärztlichen Ausbildung ist es, im vorklinischen Studienabschnitt die naturwissenschaftlichen Grundlagen für die klinischen Disziplinen zu vermitteln und dabei bereits klinische Bezüge zu gewährleisten und im klinischen Studium das erforderliche Fachwissen in theoretischer und praktischer Hinsicht zu sichern, auf interdisziplinäre Anliegen und Probleme aufmerksam zu machen, die Studenten auf geeigneten Gebieten in die wissenschaftliche Arbeit und medizinische Forschung einzubeziehen.
Die Nachweise über einen dreimonatigen Krankenpflegedienst und über die Teilnahme am Lehrgang der Ersten Hilfe sind Voraussetzung zur Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist die Teilnahme (mit Leistungsnachweis) an einem Praktikum der medizinischen Terminologie nachzuweisen.
Zulassungsvoraussetzung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind die nachstehend aufgeführten Leistungsnachweise, das Praktische Jahr sowie eine Famulatur. Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut zu machen und wird in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet.
Famulatur:
Die Famulatur gliedert sich in folgende Abschnitte (§ 7 Abs. 2 ÄAppO):
- einen Monat (30 Kalendertage) in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis
- zwei Monate (60 Kalendertage) in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
- einen Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung. Als „Einrichtung der hausärztlichen Versorgung“ gelten ausschließlich Ärzte, die in § 73 Abs. 1 a Ziffer 1-4 SGB V aufgelistet sind
- Allgemeinärzte
- Kinderärzte
- Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben
- Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind und
- Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben
Praktisches Jahr
Das Praktische Jahr, als letztes Jahr des Medizinstudiums, umfasst bis zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen an der Heimatuniversität, einem Lehrkrankenhaus der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten. Es gliedert sich in drei Abschnitte von je 16 Wochen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin oder eines der übrigen Fachgebiete).
Die regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme an der Ausbildung ist bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durch Bescheinigungen nachzuweisen.
Das Medizinstudium schließt mit dem Hochschulabschluss (Staatsprüfung) ab. Im klinischen Studienabschnitt ist ein Auslandsstudium möglich. Einzelheiten sind der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen. Bei allen Fragen hierzu helfen die Studienfachberater und die ERASMUS-Koordinatoren weiter.
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NC): ja
Bewerbungsfrist: Mitte April - 31.05. für Altabiturienten; Mitte April - 15.07. für Neuabiturienten
Bewerbungsportal: hochschulstart.de
Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Hinweise auf der Seite "Online-Bewerbung" sowie die ab dem Sommersemester 2020 greifenden Änderungen im Auswahlverfahren.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite "International".
Studienangebot im Wintersemester: Vorklinik: 3. FS; Klinik: 1. KS, 3. KS, 5. KS, PJ - jeweils alle NCU
Studienangebot im Sommersemester: Vorklinik: 2. FS, 4. FS; Klinik: 2. KS, 4. KS, 6. KS, PJ - jeweils alle NCU
Bewerbungsfrist (NCU): 02.05.-15.07. für Wintersemester; 01.12.-15.01. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite "Bewerbung für höhere Fachsemester".
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite "International".
*FS - Fachsemester
*KS - Kliniksemester
*PJ - Praktisches Jahr