Ein Berufungsverfahren an der Universität Leipzig verläuft bis zur Ruferteilung durch die Rektorin in der Regel über vier Stufen. Im Folgenden informieren wir Sie über den Verfahrensverlauf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.

Das Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren an der Universität Leipzig verläuft bis zur Erteilung eines Rufs in folgenden Schritten:

1. Stellenfreigabe und Funktionsbeschreibung

  • Der Fakultätsrat unterbreitet der Rektorin einen Vorschlag zur Zuordnung und Funktionsbeschreibung einer Professur oder einer Juniorprofessur. In diesem Vorschlag ist eine detaillierte Funktionsbeschreibung enthalten, die sich am Entwicklungsplan der Universität und der Fakultät, der die Stelle zugeordnet werden soll, orientiert.
  • Das Rektorat entscheidet über den Vorschlag und beschließt, wie die Stelle inhaltlich ausgerichtet sein soll.

2. Ausschreibung und Ressourcenplanung

  • Die Fakultät beantragt zunächst die Ausschreibung der Professur oder der Juniorprofessur.

  • Das Rektorat verabschiedet den Ausschreibungstext und wird zur Zusammensetzung einer Berufungskommission angehört.

  • Das Rektorat empfiehlt der Rektorin eine Person für den Vorsitz der Berufungskommission und bestimmt eine Berufungsbeauftragte oder einen Berufungsbeauftragten.

  • Die Rektorin informiert im Anschluss den Senat der Universität über den verabschiedeten Ausschreibungstext und die Zusammensetzung der Berufungskommission.

  • Der Ausschreibungstext wird in der Regel in einschlägigen internationalen Fachmagazinen oder Online-Portalen sowie in überregionalen Tageszeitungen veröffentlicht. Zudem finden Sie ihn auf der Homepage der Universität Leipzig.

3. Bewerberauswahl und Berufungsvorschlag

  • Die Berufungskommission wählt geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle aus. Für die Erarbeitung eines Berufungsvorschlags hat sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist neun Monate Zeit. Das Auswahlverfahren erstreckt sich im Regelfall über einige Sitzungen der Berufungskommission und ist mehrstufig.
  • Auf der Grundlage des Ausschreibungstextes und der Funktionsbeschreibung legt die Kommission Auswahlkriterien und deren Gewichtung fest und trifft eine Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.
  • Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen. Diese besteht in der Regel aus zwei Teilen: aus einem hochschulöffentlichen Vortrag oder einer Lehrveranstaltung und aus einem nicht öffentlichen Gespräch mit der Berufungskommission. Möglich sind auch andere Formen der persönlichen Vorstellung, zum Beispiel im Rahmen eines Assessment-Centers.
  • Für die Bewerberinnen und Bewerber, die die Berufungskommission in die engere Wahl zieht, bestellt sie mindestens drei externe, in der Regel vergleichende Gutachten.
  • Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag. Dieser soll drei Namen enthalten und muss ausführlich begründet sein.
  • Der Vorschlag wird der Rektorin zusammen mit der Dokumentation des gesamten Auswahlverfahrens vorgelegt. Auf die sorgfältige Erstellung dieser Unterlagen legen wir mit Blick auf Rechtskonformität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit großen Wert.

4. Ruferteilung

  • Nach der Prüfung des Berufungsvorschlags und der vorgelegten Verfahrensdokumentation entscheidet die Rektorin über die geeignetste Bewerberin oder den geeignetsten Bewerber und über den Fortgang des Berufungsverfahrens. Der erweiterte Fakultätsrat beschließt den Berufungsvorschlag der Rektorin. Im Anschluss erteilt die Rektorin der Kandidatin oder dem Kandidaten im Regelfall einen Ruf.
  • Bei Ruferteilung auf W2- und W3-Professuren bietet die Rektorin der Kandidatin oder dem Kandidaten zugleich an, Berufungsverhandlungen in Bezug auf die sächliche, personelle und räumliche Ausstattung sowie die persönlichen Bezüge zu führen.

Weitere Informationen zu den Berufungsverhandlungen sowie dem Prozess der Berufung und Ernennung beziehungsweise Einstellung finden Sie auf der Informationsseite für Inhaberinnen und Inhaber eines Rufs.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zu sehen sind die Hände eines Mannes, der spricht und in der linken Hand eine Brille hält
Im Rahmen einer Bewerbung können viele Fragen entstehen. Unsere FAQ sollen Ihnen eine kleine Hilfestellung geben. Foto: Rawpixel / Unsplash

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur sind in § 59 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) genannt. Daneben müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Vorausgesetzt werden daher:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse,
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die Qualität der Promotion) oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit sowie
  • zusätzliche wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen.

Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen werden durch eine Juniorprofessur, durch eine Habilitation oder durch eine gleichwertige wissenschaftliche Tätigkeit nachgewiesen.

Bei Professuren mit erziehungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung sollen die Bewerberinnen und Bewerber eine dreijährige Lehrpraxis an einer Schule nachweisen.

Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Facharzt, Fachzahnarzt oder Fachtierarzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.

Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur sind in § 64 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) genannt. Daneben müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Vorausgesetzt werden daher:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung und
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die herausragende Qualität der Promotion).

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben sollen zusätzlich die Anerkennung als Facharzt oder, soweit diese in dem jeweiligen Fachgebiet nicht vorgesehen ist, eine ärztliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren nach Erhalt der Approbation oder Erlaubnis der Berufsausübung nachweisen.

Bei Juniorprofessuren mit erziehungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung sollen die Bewerberinnen und Bewerber eine dreijährige Lehrpraxis an einer Schule nachweisen.

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre, im Bereich der Medizin nicht mehr als neun Jahre betragen haben.

Die aktuellen Vakanzen der Universität Leipzig für Hochschullehrer und Leiter sind in unseren Stellenausschreibungen nachzulesen.

Die Stellenausschreibungen für Professuren und Juniorprofessuren der Universität Leipzig veröffentlichen wir außerdem in einschlägigen Fachmagazinen oder Online-Portalen sowie überregionalen Zeitungen (vorzugsweise in „Die Zeit“).

Welche Unterlagen bei einer Bewerbung auf eine Professur oder Juniorprofessur an der Universität Leipzig einzureichen sind (ebenso wie die Bewerbungsfrist und die Adressatin bzw. der Adressat) können Sie dem Ausschreibungstext entnehmen. In der Regel sind dies:

  • Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs,
  • Publikationsverzeichnis,
  • Verzeichnis der bislang gehaltenen Lehrveranstaltungen unter Angabe der Art und des Titels der Lehrveranstaltung, des Studienjahrs und Semesters, der Hochschule sowie des Umfangs in Semesterwochenstunden,
  • Nachweise erfolgter Lehrevaluationen,
  • Drittmittelbilanz,
  • beglaubigte Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad und bei Bewerbung auf Professuren auch des Nachweises der Qualifikation für das Berufungsgebiet und
  • ggf. Approbationsurkunde sowie in klinischen Fächern: Facharztanerkennung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen.

Daneben können weitere Unterlagen angefordert werden, wie z. B. ein Forschungs- und/oder Lehrkonzept, ausgewählte Veröffentlichungen u. ä.

Für Bewerbungen an der Medizinischen Fakultät bitten wir Sie zusätzlich den entsprechenden Kurzbewerbungsbogen der Fakultät auszufüllen.

Es gibt keine Altersgrenze für Bewerbungen. Juniorprofessuren sind jedoch als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung einer Juniorprofessur richtet sich daher an Bewerberinnen und Bewerber, die nach ihrer mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude) abgeschlossenen Promotion eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen.

Wenn Sie vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter hatten und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet haben, sollten Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre (neun Jahre im Bereich Medizin) betragen haben.

Die Auswahl erfolgt durch eine Berufungskommission, die der Fakultätsrat nach Anhörung des Rektorats einsetzt. Ihr gehören Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität sowie mindestens eine externe Sachverständige oder ein externer Sachverständiger an. In der Berufungskommission verfügen die Professorinnen und Professoren über die Mehrheit von einem Sitz.

Wir streben eine geschlechterparitätische Besetzung der Berufungskommissionen an.

Das Auswahlverfahren erstreckt sich im Regelfall über mehrere Sitzungen der Berufungskommission. Es ist mehrstufig:

  • Sichten der Bewerbungsunterlagen durch die Berufungskommission und Vorauswahl geeignet erscheinender Bewerberinnen und Bewerber,
  • Einladung dieser Bewerberinnen und Bewerber zur persönlichen Vorstellung (in der Regel zu einem hochschulöffentlichen Vortrag oder einer Lehrveranstaltung und einem persönlichen Gespräch mit der Berufungskommission),
  • Einholen externer, meist vergleichender Gutachten über die mutmaßlich am besten geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber und
  • Erstellen eines Berufungsvorschlags in Form einer Dreier-Liste durch die Berufungskommission

Sodann entscheidet die Rektorin über den Fortgang des Berufungsverfahrens. Nach dem Beschluss des erweiterten Fakultätsrats über den Berufungsvorschlag erteilt die Rektorin im Regelfall einen Ruf.

Wir möchten unsere Berufungsverfahren so transparent wie möglich gestalten. Dazu gehört für uns auch die regelmäßige Information der Bewerberinnen und Bewerber über den aktuellen Stand des Berufungsverfahrens. Sie erhalten unaufgefordert folgende schriftliche Informationen:

  • nach Ende der Bewerbungsfrist eine Eingangsbestätigung für die Bewerbung,
  • nach Vorliegen des Berufungsvorschlags und Ruferteilung eine Mitteilung darüber und über die eigene Platzierung oder Nichtplatzierung,
  • nach der Rufannahme eine Information über den erfolgreichen Abschluss der Berufungsverhandlungen und
  • nach der Berufung eine Mitteilung über den Abschluss des Berufungsverfahrens mit Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.

Sie können hier den aktuellen Stand der an der Universität Leipzig laufenden Berufungsverfahren einsehen.

Laufende Berufungsverfahren
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