Bitte sprechen Sie Ihre Dienstvorgesetzte bzw. Ihren Dienstvorgesetzten an und schließen Sie mit ihr bzw. ihm eine Vereinbarung über Homeoffice, in der Angaben zur Dauer und zeitlichem Umfang des Homeoffice enthalten sein sollen, ab. Sollte Ihr Vorgesetzter entgegen der Empfehlung der Universitätsleitung Ihren Antrag auf Homeoffice nicht unterstützen und ablehnen, können Sie diesen direkt beim Dezernat 3 Personal einreichen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall auch vertrauensvoll an uns, wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
Praktische Anleitungen fürs Arbeiten im Home-Office
Wenn Sie zu den Beschäftigten gehören, die zwingend Ihre Tätigkeit in den Fakultäten und Einrichtungen der Uni ausüben müssen, denken Sie bitte daran, dass alle triftigen Gründe für das Verlassen der Wohnung überprüft werden können. Führen Sie auf jeden Fall auf Ihrem Arbeitsweg Ihren Mitarbeiterausweis und ein gültiges Personaldokument mit sich. Da viele keinen Mitarbeiterausweis haben bzw. diese Mitarbeiterausweise nur bedingt als amtliches Dokument akzeptiert werden, empfehlen wir unbedingt die Ausfertigung einer Arbeitgeberbescheinigung (siehe Mitarbeiterrundmail der Kanzlerin vom 23. März 2020), woraus ersichtlich ist, dass Sie zwingend den Arbeitsweg antreten müssen.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir stehen Ihnen bei Fragen oder Problemen in der aktuellen Situation gerne zur Seite. Da auch wir im Homeoffice arbeiten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Lieben und bleiben Sie gesund!
Ihr Personalrat Hochschulbereich
- Achtung! Aufgrund der derzeitigen Allgemeinverfügung ist eine Kontaktaufnahme mit uns nur noch per E-Mail möglich!
Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.