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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, die schrittweisen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen und die gleichzeitig fortbestehenden Einschränkungen, z. B. bei der Kinderbetreuung, stellen viele von Ihnen vor große Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Verpflichtungen.

Ich bin mir dieser Schwierigkeiten sehr bewusst und bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs an unserer Universität. Ich versichere Ihnen: Das Rektorat ist bestrebt, die verfügbaren Handlungsspielräume zu nutzen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, und die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Gleichzeitig sind wir an die Vorgaben des Freistaats Sachsen zur Eindämmung der Pandemie gebunden. Ich möchte Sie deshalb heute erneut zu aktuellen Regelungen und Entwicklungen informieren:

1. Arbeitsrechtliche Regelungen (v. a. Homeoffice)

Die aktuellen arbeitsrechtlichen Regelungen, über die ich Sie in der Mitarbeiter-Rundmail vom 20. April 2020 informiert habe, gelten vorerst weiter bis zum 31. Mai 2020. Dies betrifft insbesondere die Erleichterungen beim Homeoffice. Bei der Entscheidung über Homeoffice sind Vorgesetzte zu einer großzügigen Genehmigungspraxis angehalten. Außerdem sollte die Gestaltung der Homeoffice-Zeiten in Absprache mit den Vorgesetzten möglichst flexibel gestaltet werden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie etwas zu erleichtern.

Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf der Corona-Webseite der Universität Leipzig.

2.  Notbetreuung

In den letzten Tagen haben sich die Anfragen von Studierenden und teilweise auch Lehrenden gehäuft, Anspruch auf Notbetreuung in Kindergärten und Schulen bescheinigt zu bekommen. Grundlage dieser Anfragen ist Punkt 3 der aktuellen Allgemeinverfügung des Freistaats Sachsen zur „Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen“ (vom 30. April 2020, gültig bis zum 20. Mai 2020). Demnach besteht ein Anspruch auf Notbetreuung bei „Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen) der Hochschulen und der Berufsakademie mitwirkt sowie Studierende, soweit sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen“. Das gilt auch, sofern nur ein Elternteil an der Kinderbetreuung gehindert ist und der andere Elternteil die Betreuung nicht absichern kann.

Die Auslegung, was „zugelassene Veranstaltung“ bedeutet, wurde am 6. Mai 2020 durch das SMWK bei der Beratung der Landesrektorenkonferenz konkretisiert und schafft damit Handlungssicherheit für die Genehmigung: Der Anspruch besteht nur für Personal und Studierende von Präsenzveranstaltungen. Wie die Kitas/Schulen/Horte die Betreuung konkret realisieren (ob dann eine in der Regel mehrtägige, dauernde Kinderbetreuung dieser Personengruppe ermöglicht wird) liegt in der Entscheidung der Einrichtung.

Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass der Anspruch auf Notbetreuung durch ein Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung bestätigt wird. Für Lehrende bescheinigen die jeweiligen Dekaninnen und Dekane die Notwendigkeit. Darüber wurde in der Mitarbeiter-Rundmail vom 30. April 2020 bereits informiert.

Noch ein Hinweis: Präsenzveranstaltungen bleiben die Ausnahme und müssen genehmigt werden.

Das Rektorat bedauert die aktuellen restriktiven Regelungen des Freistaats zur Notbetreuung und wird sich bei der Staatsregierung dafür einsetzen, dass akademische Lehrkräfte gleich behandelt werden wie Lehrer/innen an Schulen. Gleichzeitig möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der sächsische Ministerpräsident in den Medien bereits eine Ausweitung der Kindergarten-Betreuung ab Mitte Mai avisiert hat und die Staatsregierung in Kürze neue Regelungen bekanntgeben wird. Auch die Stadt Leipzig hat sich für Schritte in diese Richtung ausgesprochen. Ich hoffe, dass sich danach die Lage etwas entspannen wird.

3. Hochschulrektorenkonferenz zum Sommersemester als Online-Semester

Darüber hinaus möchte ich Sie über eine Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 7. Mai 2020 informieren. Die HRK begrüßt die auf den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern zur Corona-Pandemie aufbauende gesellschaftliche Öffnung, warnt aber nachdrücklich vor einer übereilten und nicht leistbaren Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an den Hochschulen. Zum einen stünden die räumlichen Möglichkeiten für die unabdingbare Einhaltung der Hygieneregelungen an den meisten Hochschulen im notwendigen Umfang gar nicht zur Verfügung. Hinzu komme, dass
Präsenz- und Online-Betrieb nicht beliebig und kurzfristig gegeneinander ausgetauscht werden können. Die digitale Lehre folge eigenen Regeln, die sich auch auf die Einteilung und Präsentation des Stoffs auswirken. Die Hochschulen sollten die inzwischen aufgebauten Konzepte, Infrastruktur und digitale Kompetenz der Beteiligten nicht durch einen abrupten Start des regulären Vorlesungsbetriebs aufs Spiel setzen. Die HRK hält es deshalb für empfehlenswert, den Präsenzbetrieb nur für Praktika und Übungen zu starten, die digital nicht ersetzt werden können.

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass die Zentralverwaltung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeitet hat, das derzeit mit dem Personalrat abgestimmt wird. Dieser Leitfaden soll die schrittweise Rückkehr zum normalen Dienstbetrieb unterstützen. Das Konzept präzisiert die Hygieneregeln für die Arbeit in Büros und Labors sowie für Veranstaltungen und Prüfungen. Außerdem werden im Konzept Regelungen zur Bereitstellung von Schutzmaßnahmen getroffen. Das Konzept wird in Kürze universitätsweit bekanntgegeben.

Lassen Sie uns trotz der zahlreichen Herausforderungen und Schwierigkeiten eines nicht vergessen: Wir haben schon sehr viel geschafft! Es ist dem Einsatz von jedem und jeder Einzelnen von Ihnen zu verdanken, dass unsere Universität in vielen Bereichen ihren Dienstbetrieb aufrecht erhalten kann. Darauf können wir alle zurecht stolz sein, auch wenn uns die Corona-Krise beruflich und privat viel abverlangt. Lassen Sie uns die Zuversicht nicht verlieren  und auch die kommenden Wochen und Monate gemeinsam mit Energie und Phantasie überstehen.

Herzliche Grüße, Ihre Birgit Dräger