Tagung/Symposium am

Veranstaltungsort: Online

Dies ist die erste Trinationale Rechtsstaatskonferenz des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung in Kooperation mit der Universität Leipzig.

Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der Grundwerte der Europäischen Union, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert sind. Als Rechtsgemeinschaft ist die Union darauf angewiesen, dass diese Werte von ihren Mitgliedstaaten geteilt und geachtet werden. In den letzten Jahren ist die Achtung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene jedoch zu einem der umstrittensten Themen auf der Agenda der Europäischen Union geworden. Die Konflikte zwischen der Europäischen Union und einigen ihrer Mitgliedstaaten haben eine ernste Dimension angenommen. Hieran zeigt sich, wie schwierig es für die Europäische Union stellenweise ist, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene zu ergreifen. Umstritten ist unter anderem, wie genau die rechtsstaatlichen Prinzipien auszugestalten sind, wer das Recht hat, ihre Umsetzung durchzusetzen, inwieweit das EU-Recht Maßstäbe für die Organisation der nationalen Justiz setzen darf und ob die Europäische Union alle ihre Mitgliedstaaten fair und gleich bewertet.

Sachsen, Polen und Tschechien verbinden nicht nur die gemeinsamen Grenzregionen und ein enges und vertrauensvolles Verhältnis, sondern auch eine ähnliche Geschichte des gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Wandels, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit. Dennoch unterscheiden sich die Entwicklung der Rechtsstaatskultur und der Umgang mit rechtsstaatlichen Herausforderungen zum Teil. Daher ist es das gemeinsame Ziel der Universität Leipzig und des Freistaates Sachsen, einen nachhaltigen trinationalen Austausch zum Thema Rechtsstaatlichkeit mit Justiz, Regierungsmitgliedern, Wissenschaft und Studierenden aus Polen, Tschechien und Deutschland zu schaffen. Die „Trinationale Rechtsstaatskonferenz“ will in Mitteleuropa das wechselseitige Verständnis für die Herausforderungen und möglichen Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit schaffen und verbessern.

Im Rahmen der Auftaktkonferenz mit Teilnehmenden aus Polen, Tschechien und Deutschland werden wir die Rechtsstaatlichkeit und das Justizwesen – jeweils aus rechts- und politikwissenschaftlicher Sicht – näher beleuchten. Die Beiträge werden die jeweilige nationale Situation im Kontext des EU-Rechts analysieren und auch die spezifischen Rechtskulturen und Erfahrungen, wie etwa Transformationserfahrungen, berücksichtigen. Ziel ist eine interdisziplinäre und vergleichende Bestandsaufnahme, die Probleme identifiziert und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.

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Erstellt von: Prof. Dr. Astrid Lorenz