Datum/Uhrzeit: Uhr
Art: Vorlesung/Vortrag, Präsenz
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Sitzungssaal II, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

Künstliche Intelligenz wird zunehmend zur Strafverfolgung eingesetzt – etwa zur Überwachung von Kommunikation, zur Analyse von Bildern oder zur Rekonstruktion von Tatabläufen. Damit gehen große Chancen, aber auch erhebliche Risiken für Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und rechtsstaatliche Prinzipien einher. In diesem Kontext lädt die Leipziger Juristische Gesellschaft e. V. gemeinsam mit der Juristenfakultät Leipzig zu einem hochaktuellen Vortrag ein.

Der Referent Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (University of Pennsylvania), Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisierung und Digitalisierung des Strafrechts an der Universität des Saarlandes, widmet sich in seinem Vortrag den rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI in der Strafverfolgung.

Er beleuchtet sowohl präventive Anwendungen – etwa bei der automatisierten Überwachung von Texten, Bildern oder Kommunikationsverhalten – als auch den Einsatz von KI im Strafverfahren, z. B. zur Rekonstruktion von Tatabläufen oder in der digitalen Forensik. Dabei stellt er die Frage, wie diese Technologien mit Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen in Einklang gebracht werden können – und wo klare Grenzen gezogen werden müssen.

Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit zum Gespräch mit dem Referenten.

Jurist:innen, Studierende und interessierte Bürger:innen sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Veranstaltung wird von der Leipziger Juristischen Gesellschaft e. V. in Zusammenarbeit mit der Juristenfakultät Leipzig durchgeführt.

Autor: Maria Garz