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Alma Mater Lipsiensis
Universität Leipzig

Arbeitsgruppe Zeitzeugen
des Seniorenstudiums

Berichte über Erlebnisse

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Anforderungen an einen Zeitzeugenbericht


Die wichtigsten Anforderungen an einen Zeitzeugenbericht sind:

  • Informieren über gesellschaftliche Verhältnisse, Entwicklungen bzw. Ereignisse.
  • Der Autor muss das Geschilderte selbst erlebt haben.
  • Der Berichtszeitraum muss abgeschlossen sein.

Das Ziel ist, dass sich der Leser ein genaues Bild von dem früheren Geschehnis machen kann.

Der Inhalt - möglichst nicht mehr als 3 Manuskriptseiten - soll am Beispiel des persönlichen Erlebens Einblick in das gesellschaftliche Leben geben und Zusammenhänge möglichst transparent machen. Notwendig ist,

  • mit der gebührenden Gründlichkeit vorzugehen und
  • wahrheitsgetreu sowie 
  • mit eindeutigen, klaren Formulierungen

in sachlicher Form zu berichten..

Die Überschrift des Berichts sollte den Inhalt treffend charakterisieren. Außerdem empfehlen sich Zwischenüberschriften, da diese den Inhalt übersichtlicher machen.

Jeder Bericht sollte so vielfältig und interessant sein wie das Leben selbst.

Dabei gibt es keine Regeln hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts. Stets sollte die persönliche Note des Zeitzeugen spürbar sein.

Empfehlungen, über die man vor dem Schreiben nachdenken sollte

Der Bericht muss dem wirklichen Erleben entsprechen. Zu beachten sind vor allem die Gefahren, dass

  • Erinnerungen sich im Laufe der Jahrzehnte manchmal langsam in bestimmten Grenzen verändern, z.B. dem Wunschdenken hinsichtlich der Fähigkeiten der eigenen Person anpassen.
  • der Bericht durch persönliche Vorurteile geprägt wird,
  • Einzelerscheinungen wie ständige Praxis dargestellt werden,
  • die Darstellung unbemerkt der aktuellen politischen Linie angepasst wird.

Die Schilderung des eigenen Erlebens kann - soweit sinnvoll - durch Verweise auf damit verbundene gesellschaftliche Ereignisse oder rechtliche Regelungen (Literatur, Gesetze usw.), unterstützt werden. Möglich sind auch Zitate. Eine Quellenangabe ist dabei notwendig. 

Begriffe, die heute nicht mehr verwendet werden, sollten kurz erklärt werden (z.B. mit Hilfe von Fußnoten).

Nicht zu einem Zeitzeugenbericht gehört die Wiedergabe von Gelesenem, Veröffentlichungen, allgemein bekanntem Wissen, statistischem Material, parteipolitischen Aussagen oder internen Familienangelegenheiten.

 

 


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