Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-334

Gesucht wird ein:e Nachwuchswissenschaftler:in mit einem sehr guten Forschungsprofil auf einem aktuellen Gebiet der Algebra und Kombinatorik mit Bezug zum Forschungsprofil der Abteilung. Mögliche Forschungsthemen sind unter anderem Graph-Limits, Graph-Algorithmen, Geometrische Gruppentheorie, Messbare Gruppentheorie, Borelsche und Messbare Kombinatorik, Deskriptive Mengenlehre.

Die ausgezeichnete Forschungstätigkeit soll durch Publikationen in führenden Zeitschriften nachgewiesen sein.

Von dem/der künftigen Stelleninhaber:in werden hohes Engagement in der Lehre, insbesondere in der ganzen Breite der Algebra und Kombinatorik sowie bei der Lehramtsausbildung und der Betreuung von Studierenden erwartet. Die Lehrverpflichtung beträgt 4 Stunden pro Woche (z. B. zwei 90-minütige Vorlesungen pro Woche) in den ersten drei Jahren und 6 Stunden pro Woche nach der Zwischenevaluation.

Deutschkenntnisse sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Sie können jedoch je nach den Lehranforderungen des Instituts berücksichtigt werden.

Auf die Bereitschaft zur Einwerbung von Drittmitteln sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit bestehenden Arbeitsgruppen am Mathematischen Institut sowie dem Max-Planck- Institut für Mathematik den Naturwissenschaften wird besonders Augenmerk gelegt.

Die Juniorprofessur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung richtet sich daher an Bewerber:innen, die eine Promotion mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude oder äquivalent) abgeschlossen haben, eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre (im Bereich Medizin nicht mehr als neun Jahre) betragen haben (Erziehungszeiten werden berücksichtigt).

Die Juniorprofessur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor:innen an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung – ZEvaO).

Die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtliche Stellung ergeben sich aus den §§ 64, 65, 72 SächsHSG und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO).

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte bewerben Sie sich bis 28.06.2024 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig.

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.