Wir informieren Sie über aktuelle Hochschulwahlen gemäß Wahlordnung, über Rechtsvorschriften sowie über die Wahlorgane unserer Universität.

Wahlverfahren

An der Universität Leipzig gibts es zwei verschiedene Wahlverfahren.

Bei unmittelbaren Wahlen wählen die Wähler:innen direkt ihre Vertreter:innen in die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe der Universität, zum Beispiel den Senat. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer 14 Fakultäten und im Zentralen Bereich – insbesondere Rektorat, Zentrale Einrichtungen, Zentralverwaltung – werden direkt gewählt. 

Bei mittelbaren Wahlen wählen die Mitglieder eines Gremiums, zum Beispiel der Erweiterte Senat, eine Person in ein Amt wie beispielsweise den:die Rektor:in.

Wahlen im Sommersemester 2024

Im Sommersemester 2024 finden unmittelbare Wahlen in der Gruppe der Studierenden zu den Fakultätsräten, zum Senat und Erweiterten Senat statt. Darüber hinaus werden in mehreren Fakultäten die Gleichstellungsbeauftragten bzw. ihre Stellvertreter:innen gewählt sowie in der Sportwissenschaftlichen Fakultät ein:e Vertreter:in der Gruppe der Hochschullehrer:innen im Fakultätsrat. Zudem finden die Wahl des PromovierendenRates, die Wahlen der Fachschaftsräte (FSR) und die Wahl zum Referat Ausländischer Studierender (RAS) statt.

Die universitären und studentischen Gremienwahlen finden vom 18. Juni 2024, 12 Uhr bis 25. Juni 2024, 12 Uhr online statt. Alle wahlberechtigten Personen haben die Zugangsinformationen zum Wahlportal vorab per E-Mail erhalten. Eine erneute Zusendung an ein anderes E-Mail-Postfach ist leider nicht möglich. Bitte überprüfen Sie Ihren Posteingang.

Häufig gestellte Fragen werden in den FAQs zu Online-Wahlen an der UL behandelt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden im Intranet verfügbaren Dokumenten

Informationen des Wahlamts der Universität

Informationen der Student:innenschaft

 

Bitte beachten Sie auch die Informationen und Sicherheitshinweise zu den Online-Wahlen 2024. Die Dokumente sind nur im Intranet verfügbar. 

Achtung: Sollten Sie sich nicht im Uninetz befinden, wählen Sie sich bitte per VPN ein, um das Intranet aufzurufen.

Online-Wahlplatz im Verwaltungsgebäude

Wahlberechtigten, die keinen dienstlichen oder privaten Zugang zu einem für die Stimmabgabe geeigneten Gerät haben, steht zur Teilnahme an den Online-Wahlen ein Computer der Universität Leipzig zur Verfügung. Der Raum ist barrierefrei zugänglich. Es ist eine Voranmeldung per Telefon oder E-Mail im Wahlamt erforderlich. Detaillierte Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

Wahl der:des Gleichstellungsbeauftragen der Universität Leipzig und Stellvertretung

Zudem findet am 25. Juni 2024 die Wahl der:des Gleichstellungsbeauftragen der Universität Leipzig sowie mindestens eines/einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Universität Leipzig statt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der

Wahlbekanntmachung

Das Dokument ist nur im Intranet verfügbar. Achtung: Sollten Sie sich nicht im Uninetz befinden, wählen Sie sich bitte per VPN ein, um das Intranet aufzurufen.

Wahlorgane

Die Wahlorgane der Universität sind der Wahlleiter, der Wahlausschuss und die Wahlvorstände.

Wahlleiter

Dr. Jörg Wadzack

Dr. Jörg Wadzack

Kanzler

Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30100

Stellvertretender Wahlleiter

Default Avatar

Hendrik Kreowsky

Dezernent

Dezernat 2 Akademische Verwaltung
Goethestraße 3 – 5
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 32001

Stellvertretender Wahlleiter

Default Avatar

Lars Jedding

Sachgebietsleiter

Akademische Angelegenheiten
Goethestraße 3 – 5
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 32002
Telefax: +49 341 97 - 32099

Wahlamt

Default Avatar

Sandra Engels-Rottleb

Akademische Angelegenheiten
Goethestraße 3 – 5, Raum 2.27
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 32008
Telefax: +49 341 97 - 32099

Der Wahlausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zwei Hochschullehrer:innen, zwei akademische Mitarbeiter:innen, zwei Studierende und zwei sonstige Mitarbeiter:innen an. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung der Universität übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für unmittelbare Wahlen.

Die Wahlvorstände werden gemäß der Wahlordnung für die einzelnen Wahlen vom Wahlleiter bestellt.

Bei den mittelbaren Wahlen der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendekan:innen werden die Wahlvorstände von der Sitzungsleitung des Fakultätsrates bestellt.

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