ESF-Promotionsstipendien 2025: Das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert zukünftige Promotionsvorhaben im Rahmen von ESF-Promotionsstipendien. Anträge können bis 31. Mai 2024 bei der Universität Leipzig eingereicht werden.

Ziel der Förderung

Grundlage der Förderung ist die ESF Plus Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen.

Zuwendungsempfänger sind Hochschulen, deshalb müssen künftige Promovierende ihren Antrag bis 31. Mai 2024 bei der Universität Leipzig einreichen. Die Universität Leipzig wird die Einzelanträge evaluieren und dann einen Sammelantrag beim Mittelgeber einreichen, der eine Liste mit priorisierten Einzelvorhaben enthalten wird.

Rahmenbedingungen

  • Förderdauer: Das Promotionsstipendium wird bis zu vier Jahre gewährt.
  • Förderhöhe: Stipendiat:innen erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.700 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro je Kind.
  • Beginn der Promotion: Die Promotionsvorhaben sollen jeweils zum Monatsersten ab dem 1. Januar 2025 beginnen. Die Förderung endet spätestens mit dem 31.12.2028.

Rechtsverbindliche Details finden Bewerber im Info-Blatt „Förderbaustein“ der Bewilligungsstelle SAB.

Bewerbung: Formalitäten und Hinweise

Förderfähig sind:

  • Promotionsinteressierte, die noch nicht auf der Promotionsliste ihrer Fakultät stehen, und
  • Promovierende, sofern die Förderung der Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit nach mindestens 6-monatiger Unterbrechung zur Wahrnehmung der Elternzeit oder zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger dient

Bewerber:innen müssen ihre vollständigen Anträge bis 31. Mai 2024 elektronisch als PDF-Dokument an stipendien[at]uni-leipzig.de und gerhard.fuchs[at]zv.uni-leipzig.de versenden.

  • Deckblatt Interessenbekundung der SAB
  • Unterzeichneter Lebenslauf
  • Kopie der Urkunde des Studienabschlusses bzw. Immatrikulationsbescheinigung, wenn das Studium erst nach der Beantragung, aber vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wird
  • zusätzlich bei Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere:
    • bei Elternzeit: Kopie Geburtsurkunde oder Elterngeldbescheid
    • bei Pflege von Angehörigen: Nachweis über Pflegebedürftigkeit und Betreuung
  • Antragsskizze (max. 5 Seiten mit nachvollziehbarer Darstellung der im „Förderbaustein“ genannten Evaluationskriterien)
  • Annex 1 der Universität Leipzig zum Antrag auf ein ESF-Promotionsstudium