Pressemitteilung 2003/179 vom

Der Senat der Universität Leipzig hat am Donnerstag der Hochschulvereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den Hochschulen des Landes zugestimmt und den Rektor ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Bei der Abstimmung im Senat votierten alle Hochschullehrer dafür. Mit dieser Zustimmung verbunden ist aber die Missbilligung der Entscheidungen der Staatsregierung zum kontinuierlichen Abbau von Personalstellen und zur Aufhebung von Studiengängen an der Universität Leipzig. So hat die Universität - dies ist Bestandteil der Hochschulvereinbarung - im Zeitraum 2005 bis 2008 weitere 78 Stellen abzubauen.
Der Senat beschloss weiter, die strukturellen Vorgaben der Staatsregierung umzusetzen und die Studiengänge Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Geophysik, Geologie und Mineralogie in ihrer bisherigen Form aufzuheben. Eine letztmalige Immatrikulation in diesen Studiengängen erfolgt im Wintersemester 2003/2004. Im Sinne eines Bestandsschutzes für die gegenwärtigen Studierenden in diesen Studiengängen wird der ordnungsgemäße Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit gewährleistet.

Die Universitätsleitung betont und wird dies auch in einer Protokollerklärung zur Unterzeichnung der Hochschulvereinbarung niederlegen, dass mit dem Rückbau in den genannten Fächern das Profil der Universität Leipzig als Volluniversität nicht beschädigt werden darf. Vielmehr sollen die Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung innovativer technisch-naturwissenschaftlicher und anwendungsorientierter Forschungsfelder und Ausbildungsrichtungen weiter gegeben sein. Weiter mahnt die Universität in der Protokollerklärung haushaltsseitige Präzisierungen in Bezug auf den Verteilungsmechanismus im sächsischen Hochschulwesen an. Dies vor dem Hintergrund, dass sich die Universität Leipzig bei der Mittelvergabe benachteiligt sieht.