Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-326

Wissenschaftliches Umfeld

Die Forschungsschwerpunkte des Instituts für Öffentliche Finanzen und Public Management der Universität Leipzig liegen an der Schnittstelle zwischen Volks- und Betriebs­wirtschaftslehre. Im Mittelpunkt stehen multidisziplinäre Analysen des öffentlichen Sektors, die sich insbesondere auf die Themen „Fiskalföderalismus“, „Kommunalfinanzen“, „Öffentliche Wirtschaft“, „Public Management“ und „Nachhaltigkeitsmanagement“ beziehen. Mit der empirischen Ausrichtung der Arbeit des Instituts sollen praxisrelevante Themen und Projekte bearbeitet werden, deren Ergebnisse in die Beratung von Politik, Verwaltung, öffentlichen Unternehmen und Nonprofit-Organisationen einfließen.

Aufgaben

Die zu besetzende Professur zielt auf die betriebswirtschaftliche Analyse des öffentlichen Sektors aus einer integrierten, mehrdimensionalen Perspektive mit Bezug zu verwaltungswissenschaftlichen Aspekten. Erwünscht ist eine Fokussierung auf die Steuerung öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen, einschließlich der Kernhaushalte der öffentlichen Hand sowie aus den Kernbudgets ausgelagerter Unternehmen. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit an der Fakultät und über die Fakultätsgrenzen hinaus wird erwartet.

Der:Die Inhaber:in der Stelle vertritt das Fachgebiet des Public Managements entsprechend dem Profil der Universität Leipzig in der Lehre, der Forschung und im Wissenstransfer mit dem Fokus auf die zielorientierte Gestaltung und Führung des öffentlichen Sektors. Es werden innovative Schwerpunktsetzungen in der theoriegeleiteten empirischen Forschung, die steuerungs- und managementbezogene Fragestellungen mit politikfeldrelevanten Anwendungen verbinden, erwartet.

Die zu berufende Person soll aktiv zur Weiterentwicklung der Lehre, der Forschung und des Transfers beitragen und am Studiengang Lehramt an Berufsbildenden Schulen mit dem Schwerpunkt „Wirtschaft/Verwaltung“ mitwirken.

Anforderungen

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit wissenschaftlichem Ausweis auf dem Gebiet des Public Management und engem Bezug zur öffentlichen Wirtschaft und Infrastrukturforschung. Einschlägige Kenntnisse in einem kommunalen Politikfeld der Daseinsvorsorge werden vorausgesetzt. Eine Spezialisierung in mindestens einem Forschungsfeld des öffentlichen Sektors (z. B. Finanz-, Organisations- oder Personalmanagement), Erfahrungen mit innovativen Lehrmethoden (insbesondere E-Learning, E-Assessment) sowie der Drittmitteleinwerbung sind erwünscht. Vorausgesetzt wird außerdem die Bereitschaft zur Mitwirkung in Gremien der Hochschulselbstverwaltung.

Unser Angebot

Die Tenure-Track-Professur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor:innen an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung – ZEvaO). Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung - TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen des:der Professor:in in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur gemäß § 60 Abs. 2, Satz 2, Ziff. 2 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) ohne erneute Stellenausschreibung.

 

Die dienstrechtliche Stellung sowie Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 64, 65, 72 SächsHSG und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO).

 

Die Tenure-Track-Professur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung richtet sich daher an Bewerber:innen in einer frühen Karrierephase, die eine Promotion mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude) abgeschlossen haben, eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben. Bewerber:innen sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Leipzig wissenschaftlich tätig gewesen sein. Ihre Promotion soll längstens vier Jahre zurückliegen.

 

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung berücksichtigt.

 

Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.05.2024 mit den üblichen Unterlagen ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig: Berufungsportal.

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.