- Die apokalyptische Eschatologie rechnet mit einer Auferstehung am Ende dieser
Weltzeit (zumeist verbunden mit der Annahme einer endzeitlichen Katastrophe).
Uneinheitlichkeit besteht in der Frage, ob dann nur die Gerechten auferstehen oder alle
zum Gericht. Für die Zeit zwischen individuellem Tod und endzeitlicher Auferstehung
rechnete man teilweise mit der Aufbewahrung der Seelen in "Seelenkammern", wobei
bereits die Seelen von Gerechten und Ungerechten getrennt werden.
- Die hellenistische Eschatologie betrachtet das Heil als Teilhabe an der Ewigkeit Gottes,
welche die gegenwärtige Welt in ihrer Zeitlichkeit umgreift. Es gibt das ewige Leben
demnach nicht erst zukünftig, sondern parallel zur gegenwärtigen, zeitlich begrenzten
irdischen Existenz. Der Tod kann so als Übergang von der Zeitlichkeit in die Ewigkeit
verstanden werden, dieser Übergang muß aber nicht unbedingt erst mit dem Tod
erfolgen (vgl. z.B. JosAs 15-16).
2. Eine Auswahl wichtiger Textstellen
- 4 Esr 7,26-42 (um 100 n Chr.): Nach einer Heilszeit von 400 Jahren und einem 7-tägigen
Schweigen kommen Auferstehung und Gericht.
- 4 Esr 7,75-101 (um 100 n. Chr.): Nach dem Tode kommen die Seelen der Gerechten in ihre
Kammern, die Seelen der Ungerechten müssen qualvoll umherschweifen. Zuvor gibt es aber
eine Frist von 7 Tagen, in der die Seelen das Schicksal der Gerechten und der Ungerechten
schauen können.
- äthHen 22 (3./2. Jhd. v. Chr.): vier Seelenkammern als Aufenthaltsorte bis zum Tag des Gerichts
- äthHen 51 (1. Jh. v. Chr.): Nach der Ankunft des Messias wird die Erde die Toten herausgeben
und Gott wird die Gerechten auswählen (nicht ganz deutlich, ob hier an eine Auferstehung zum
Gericht gedacht ist).
- gLAE 28,4 (1. Jh. v. Chr. - Anfang 2. Jh. n. Chr.): Adam wird bei der Vertreibung aus dem
Paradies die Auferstehung und die Unsterblichkeit verheißen, unter der Bedingung daß er sich
künftig vor allem Bösen bewahre.
- syrBar 30,2-5 (um 100 n. Chr.): endzeitliche Auferstehung der Gerechten bei der Vollendung
der messianischen Zeit
- syrBar 49-52 (um 100 n. Chr.): die Erde gibt die Toten zunächst so zurück, wie sie sie
empfangen hat, sie müssen von den Lebenden erkannt werden; dann kommt das Gericht und
anschließend die Verwandlung der Gerechten und Sünder (zur Herrlichkeit oder zur
Häßlichkeit).
- ApokrEz Fragment I (1. Jh. v. Chr. - 1. Jh. n. Chr.): Gleichnis vom Lahmen und Blinden: Leib
und Seele kommen gemeinsam ins Gericht
- Phok 103-108 (2. Jh. v. Chr.- 2. Jh. n. Chr.): Verbindung von Unsterblichkeit der Seele mit
leiblicher Auferstehung
- JosAs 15-16 (1. Jh. v. Chr. - Anfang 2. Jh. n Chr.): Aseneth empfängt von einem "himmlischen
Mann" die Zusage, daß Gott ihr Sündenbekenntnis erhört hat und daß sie "von heute an"
neugeschaffen sei. Sie erhält "Brot des Lebens" und darf aus dem Becher der Unsterblichkeit
trinken.
- Jub 22,22 (3./2. Jh. v. Chr.) und PsSal 3,11f (1 Jh. v. Chr.): Die Sünder werden nicht
auferstehen
- TestBen 10 (2. Jh. v. Chr.): Auferstehung zur Herrlichkeit oder zur Schande
- 4 Makk 16,25 (63 v. Chr. - 70 n. Chr.): Wer um Gottes willen stirbt, lebt Gott, so wie auch die
Erzväter
- TestHiob 33 (1. Jh. v. Chr. - Anfang 2. Jh. n. Chr.): Gegenüber der Vergänglichkeit dieser Welt
verweist Hiob auf die "Welt des Unveränderlichen", in der sein Thron stehe (33,3: "Mein Thron
ist im Überirdischen")
- Weitere Stellen zum Thema: gLAE 10,2; 13,3; 41,3; 43,2; LAE 3,10; VitProph 2,15; 3,12;
ParJer 6,4-7; 7,17; 9,10-13; äthHen 91,10; 92,3f; TestHiob 4; TestAbr I 11-12; II 8-9; Rech
16; syrBar 21,12-26; 4 Makk 7,18f; TestAss 6,5-6; TestJud 25; TestSeb 10; HellSyn 3,27;
7,11; 12; 50; 16,7; Sib IV 179-192
Diese Datei wurde erstellt von: Thomas Knittel
E-mail: knittel@rz.uni-leipzig.de
Letzte Bearbeitung am: 8. Dezember 1999
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