Die Auferstehungshoffnung in den Pseudepigraphen

von Thomas Knittel

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1. Überblick

  • Altes Testament: Der einzige sichere Beleg im AT für den Glauben an die Auferstehung der Toten ist Dan 12,2: "Und viele, die unter der Erde liegen, werden aufwachen, die einen zum ewigen Leben, die anderen zu ewiger Schmach und Schande." Die ältere Überlieferung bezeugt hingegen die Vorstellung, daß die Toten eine Art "Schattenexistenz" im Totenreich (Scheol) führen und von Gott getrennt sind. Ist der Auferstehungsglaube im AT demnach erst sehr spät (2. Jh. v. Chr.) ausdrücklich bezeugt, so lassen sich doch Ansätze dafür bereits früher finden (vgl. Jes 26,19; Ez 37,1-14; Hos 6,1-3 sowie die Totenerweckungen Elias und Elisas 1 Kön 17; 2 Kön 4 oder die Überlieferung von Henoch in Gen 5,24). Ungeklärt ist die Frage, inwieweit außerisraelitische Einflüsse auf die Entwicklung des Auferstehungsglaubens einwirkten.
  • Die Entwicklung des Auferstehungsglauben ist eng verbunden mit den Verfolgungen unter Antiochus IV (175-164 v. Chr.), die gegenwärtigen Bedrängnisse ließen die Hoffnung auf eine Vergeltung nach dem Tod stark hervortreten (vgl. 2 Makk 7). Allerdings war die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tode bis in die neutestamentliche Zeit hinein noch nicht unumstritten. Sowohl der jüdische Historiker Flavius Josephus als auch das NT berichten davon, daß die Sadduzäer diese Hoffnung nicht teilten und auch SapSal 1-6 sowie äthHen 102-103 wenden sich gegen diejenigen ("die Gottlosen" SapSal 1,16 - 2,20 bzw. "die Sünder" äthHen 102,6-8), die eine Auferstehung der Toten ablehnen.
  • Gleichwohl war die Auferstehungshoffnung im frühen Judentum weit verbreitet, für den Bereich der Pseudepigraphen läßt sich das an einer Fülle von Belegen deutlich machen. Allerdings kann man nicht von einer einheitlichen Lehre sprechen. Grundsätzlich kann man zwei Typen unterscheiden, wobei natürlich die Übergänge meist fließend sind (zu dieser Unterscheidung vgl. N. Walter, "Hellenistische Eschatologie" im Frühjudentum - ein Beitrag zur "Biblischen Theologie"? ThLZ 110 (1985), 331-348):
    • Die apokalyptische Eschatologie rechnet mit einer Auferstehung am Ende dieser Weltzeit (zumeist verbunden mit der Annahme einer endzeitlichen Katastrophe). Uneinheitlichkeit besteht in der Frage, ob dann nur die Gerechten auferstehen oder alle zum Gericht. Für die Zeit zwischen individuellem Tod und endzeitlicher Auferstehung rechnete man teilweise mit der Aufbewahrung der Seelen in "Seelenkammern", wobei bereits die Seelen von Gerechten und Ungerechten getrennt werden.
    • Die hellenistische Eschatologie betrachtet das Heil als Teilhabe an der Ewigkeit Gottes, welche die gegenwärtige Welt in ihrer Zeitlichkeit umgreift. Es gibt das ewige Leben demnach nicht erst zukünftig, sondern parallel zur gegenwärtigen, zeitlich begrenzten irdischen Existenz. Der Tod kann so als Übergang von der Zeitlichkeit in die Ewigkeit verstanden werden, dieser Übergang muß aber nicht unbedingt erst mit dem Tod erfolgen (vgl. z.B. JosAs 15-16).
    • 2. Eine Auswahl wichtiger Textstellen

      1. 4 Esr 7,26-42 (um 100 n Chr.): Nach einer Heilszeit von 400 Jahren und einem 7-tägigen Schweigen kommen Auferstehung und Gericht.
      2. 4 Esr 7,75-101 (um 100 n. Chr.): Nach dem Tode kommen die Seelen der Gerechten in ihre Kammern, die Seelen der Ungerechten müssen qualvoll umherschweifen. Zuvor gibt es aber eine Frist von 7 Tagen, in der die Seelen das Schicksal der Gerechten und der Ungerechten schauen können.
      3. äthHen 22 (3./2. Jhd. v. Chr.): vier Seelenkammern als Aufenthaltsorte bis zum Tag des Gerichts
      4. äthHen 51 (1. Jh. v. Chr.): Nach der Ankunft des Messias wird die Erde die Toten herausgeben und Gott wird die Gerechten auswählen (nicht ganz deutlich, ob hier an eine Auferstehung zum Gericht gedacht ist).
      5. gLAE 28,4 (1. Jh. v. Chr. - Anfang 2. Jh. n. Chr.): Adam wird bei der Vertreibung aus dem Paradies die Auferstehung und die Unsterblichkeit verheißen, unter der Bedingung daß er sich künftig vor allem Bösen bewahre.
      6. syrBar 30,2-5 (um 100 n. Chr.): endzeitliche Auferstehung der Gerechten bei der Vollendung der messianischen Zeit
      7. syrBar 49-52 (um 100 n. Chr.): die Erde gibt die Toten zunächst so zurück, wie sie sie empfangen hat, sie müssen von den Lebenden erkannt werden; dann kommt das Gericht und anschließend die Verwandlung der Gerechten und Sünder (zur Herrlichkeit oder zur Häßlichkeit).
      8. ApokrEz Fragment I (1. Jh. v. Chr. - 1. Jh. n. Chr.): Gleichnis vom Lahmen und Blinden: Leib und Seele kommen gemeinsam ins Gericht
      9. Phok 103-108 (2. Jh. v. Chr.- 2. Jh. n. Chr.): Verbindung von Unsterblichkeit der Seele mit leiblicher Auferstehung
      10. JosAs 15-16 (1. Jh. v. Chr. - Anfang 2. Jh. n Chr.): Aseneth empfängt von einem "himmlischen Mann" die Zusage, daß Gott ihr Sündenbekenntnis erhört hat und daß sie "von heute an" neugeschaffen sei. Sie erhält "Brot des Lebens" und darf aus dem Becher der Unsterblichkeit trinken.
      11. Jub 22,22 (3./2. Jh. v. Chr.) und PsSal 3,11f (1 Jh. v. Chr.): Die Sünder werden nicht auferstehen
      12. TestBen 10 (2. Jh. v. Chr.): Auferstehung zur Herrlichkeit oder zur Schande
      13. 4 Makk 16,25 (63 v. Chr. - 70 n. Chr.): Wer um Gottes willen stirbt, lebt Gott, so wie auch die Erzväter
      14. TestHiob 33 (1. Jh. v. Chr. - Anfang 2. Jh. n. Chr.): Gegenüber der Vergänglichkeit dieser Welt verweist Hiob auf die "Welt des Unveränderlichen", in der sein Thron stehe (33,3: "Mein Thron ist im Überirdischen")
      15. Weitere Stellen zum Thema: gLAE 10,2; 13,3; 41,3; 43,2; LAE 3,10; VitProph 2,15; 3,12; ParJer 6,4-7; 7,17; 9,10-13; äthHen 91,10; 92,3f; TestHiob 4; TestAbr I 11-12; II 8-9; Rech 16; syrBar 21,12-26; 4 Makk 7,18f; TestAss 6,5-6; TestJud 25; TestSeb 10; HellSyn 3,27; 7,11; 12; 50; 16,7; Sib IV 179-192


      Diese Datei wurde erstellt von: Thomas Knittel

      E-mail: knittel@rz.uni-leipzig.de

      Letzte Bearbeitung am: 8. Dezember 1999

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