Als europäisches Förderprogramm bietet Erasmus+ unserer Universität vielfältige Möglichkeiten in der internationalen Hochschulzusammenarbeit mit vielen europäischen Ländern und in Drittstaaten weltweit. Zahlreiche Partnerschaften entstanden durch die Förderung des Erasmus-Programm. Auslandserfahrung für Studierende, Lehrende und Hochschulpersonal bildet den Kern des Förderprogramms, das die internationale Hochschulkooperation vorrangig in Lehre und Studium unterstützt.

Erasmus+ Generation 2021 bis 2027

Die EU verstärkt den Mitteleinsatz zur Umsetzung des Bildungsförderprogramms Erasmus+ und sieht im mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 ein Budget von mehr als 26 Milliarden Euro vor.

Unsere Universität ist durch die verliehene Erasmus Charter for Higher Education 2021 bis 2027 (kurz: ECHE) berechtigt, im Programm Erasmus+ von 2021 bis 2027 Fördermittel zu beantragen. Unsere spezifischen Programmziele wurden in einer Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik 2021 bis 2027 beschrieben.

An unserer Universität übernimmt die Stabsstelle Internationales die zentrale Koordination des Programmes. Erasmus+ Hochschulkoordinatorin ist Anne Vorpagel.

In der Hochschulbidung gibt es drei Erasmus+ Letaktionen für Fördermöglichkeiten:

Ergänzt werden diese Programmlinien durch die Jean-Monnet Förderung und die Förderung von Sportprojekten.

  • Programmländer sind die 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
  • Partnerländer sind die benachbarten Staaten der EU, Länder der Regionen Asiens, Zentralasiens, Lateinamerikas, der AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) und sonstige Industrieländer.
  • Großbritannien (Mobilitätsförderung durch Erasmus+ und Turing Scheme) und die Schweiz (Mobilitätsförderung durch Swiss European Mobility Programme – SEMP) zählen zu den Partnerländern.

Förderung von Mobilität

Mit der „Förderung von Mobilität“ unterstützen wir den akademischen Austausch von Hochschulangehörigen zwischen unserer Universität und Einrichtungen in Partner- und Programmländern. Informieren Sie sich über bestehende Studienplätze sowie Lehroptionen im Ausland in unserer Datenbank.

Über die Erasmus+ Programmlinie „Mobilität von Einzelpersonen“ können wir akademische Aufenthalte unserer Studierenden und unseres Lehr- und Hochschulpersonals an Einrichtungen in Programmländern fördern.

Die Stabsstelle Internationales unserer Universität koordiniert das Erasmus+ Programm auf zentraler Ebene.

Studierendenmobilität

Blended/Gemischte Kurzzeitmobilität

Das Erasmus+ Programm bietet Hochschulangehörigen die neue Option, Auslandsaufenthalte zukünftig im „blended“ Format durchzuführen. Ziel ist das flexible und innovative Lernen und Lehren im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online-Kurse (z.B. Sommerschule, Workshop, Kolloquium). Dieses Format kombiniert virtuelle und physische Mobilitätsphasen in enger Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Partnerhochschulen im Erasmus+ Europa Raum, mit der bereits eine inter-institutionelle Erasmus+ Vereinbarung vorliegt oder im Rahmen der Arqus Allianz. Zeitpunkt und Dauer der virtuellen Komponente sind variabel, die physische Mobilität umfasst 5-30 Tage. Studierende sollten bei Teilnahme mindestens 3 Leistungspunkte erreichen. 

Für die Umsetzung von Kurzzeitmobilitätsprojekten bietet Erasmus+ zwei Optionen: Als „Blended Mobility Programme“ (BMP) mit einer Partnerhochschule(n) oder als „Blended Intensive Programme“ (BIP) mit mindestens zwei Partnerhochschulen aus verschiedenen europäischen Ländern.  Für beide Optionen muss ein Antrag bei der SI gestellt werden. Eine Förderung der Teilnehmenden oder der Durchführung bedarf einer positiven Antragsmitteilung und der Erasmus+ Drittmittelzuweisung an die Universität Leipzig.

  • Internationales Blended Mobility Programm (BMP) mit einer Partnerhochschule, Antragsstellung min. 3 Monate vor Projektstart
    Ausschreibung und Antragsformular finden Sie im Intranet.
  • Internationales Blended Intensive Programme (BIP) mit zwei Partnerhochschulen, Antragsstellung bis zum 28.06.2024 möglich
    Ausschreibung und Antragsformular finden Sie im Intranet.

Personalmobilität

Aufenthalte an unserer Universität

Über die institutionelle Verbindung mit Partnerinstitutionen in den Programmländern bietet Erasmus+ im Gegenzug, internationalen Hochschulangehörigen die Möglichkeit eines Aufenthalts bei uns:

Interinstitutionelle Vereinbarung

Die Mobilität kann gefördert werden, wenn es eine inter-institutionelle Vereinbarung mit einer Hochschule in einem Programmland gibt. Vereinbarungen werden inhaltlich durch die Fachverantwortlichen der Fakultäten und Institute in Absprache mit den ausländischen kooperierenden Einrichtungen vorbereitet und durch die Stabsstelle Internationales unserer Universität digital finalisiert. Absprachen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und zur Integration von Lehraufenthalten in das Curriculum an beiden Einrichtungen bilden die Grundlage dieser Zusammenarbeit.

Fachliche Verantwortung

Die Erasmus+ Fachkoordination verantwortenden Hochschullehrenden sind von den Fakultätsleitungen autorisiert. Sie sind in dieser Funktion verantwortlich für:

  • die inhaltliche Gestaltung der Erasmus+ Kooperation zur Studierenden- und Personalmobilität (davon ausgeschlossen sind Kooperationsabsprachen in gemeinsamen Studiengängen – diese werden durch studiengangsverantwortliche Personen gestaltet)
  • die fachlichen Absprachen zur akademischen Mobilität in einer inter-institutionellen Vereinbarung
  • die Auswahl der Teilnehmenden
  • die fachliche Betreuung der Teilnehmenden

In der Programmlinie Erasmus+ „Internationale Mobilität von Einzelpersonen“ können Studien-, Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte an ausgewählten Partnereinrichtungen auch in den Erasmus+ Partnerländern finanziell unterstützt werden.

Derzeit können an der Förderung folgende Hochschulen teilnehmen:

  • Äthiopien (Universität Addis Abeba)
  • Benin (IRGIB Africa)
  • Bosnien und Herzegovina (Universität Sarajewo)
  • Ghana (KNUST)
  • Israel (Universitäten Jerusalem, Ben Gurion, Tel Aviv, Bar Ilan, Haifa)
  • Jordanien (Jordanisch-Deutsche Universität, Amman)
  • Kamerun (Universität Yaoundé 1)
  • Kenia (Mount Kenia Universität)
  • Kosovo (Universität Prishtina)
  • Republik Moldau (Universitäten Balti, Cahul, Chisinau)
  • Montenegro (Universität Podgorica)
  • Mosambik (Universitäten Rovuma und Maputo)
  • Nigeria (Universität Ibadan)
  • Ruanda (INES Ruhengeri)
  • Südafrika (Universität Stellenbosch)
  • Tansania (Universität Dar es Salaam)
  • Ukraine (Universitäten Kiew, Lviv, Akademie Kiew-Mohyla)

Details zu möglichen Förderungen sind für Studienplätze im Portal für Auslandsaufenthalte und für Lehr- und Fortbildungsoptionen unserer Universität in den Portalübersichten erhältlich.

Unsere Universität zählte in der vergangenen Programmgeneration (2014 – 2020) zu den am stärksten geförderten Hochschulen in Deutschland. Seit 2015 förderten wir den Austausch mit insgesamt 60 außereuropäischen Partnerhochschulen in 29 Ländern weltweit. Insbesondere in den philologischen- und Sozialwissenschaften, in der Theologie, Chemie, Pharmazie, Informatik und Theaterwissenschaft können Studierende, Promovierende und Mitarbeitende von Erasmus+ weltweit profitieren.

Die Stabsstelle Internationales unserer Universität ist federführend bei der Beantragung und der Umsetzung der Projekte zur Erasmus+ Förderung.

Eine Besonderheit dieser Programmlinie ist die Verantwortung unserer Universität für die Förderung der Aufenthalte von ausländischen Hochschulangehörigen der Partnereinrichtungen in den Fakultäten und Einrichtungen.

Unterstützt werden akademische Aufenthalte an Einrichtungen in den förderfähigen Partnerländern

und akademische Aufenthalte an unserer Universität

Weitere Informationen stellen wir im Intranet bereit.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto: Eine Gruppe internationaler Studierender betrachtet eine Weltkugel und zeigen sich gegenseitig ihre Heimatländer
Ein gemeinsames Studium an unserer Universität kann Studierende über den Globus hinweg miteinander verbinden, Foto: Christian Hüller

Förderung von Kooperationsprojekten

Innerhalb der Leitaktion 2 „Förderung von Hochschulkooperationen“ fördert die Europäische Union Partnerschaften und Kooperationsprojekte mit Einrichtungen in Programmländern und Partnerländern.

Erasmus+ bietet hierfür verschiedene Förderlinien an, mit denen Partnerschaften und Kooperationsprojekte auf Antrag gefördert und finanziell unterstützt werden können.

Die Programmlinie „Erasmus+ Cooperation Partnerships“ fördert internationale Kooperationsprojekte von Hochschulen in Programmländern. Im Vordergrund stehen dabei Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis.

Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Vorhaben realisiert werden, die mindestens eine der folgenden horizontalen Prioritäten oder sektorspezifischen Prioritäten für den Hochschulbereich adressieren:

  • Horizontale Prioritäten:
    • Inklusion und Vielfalt
    • Digitaler Wandel
    • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
    • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
  • Hochschulsektorspezifische Prioritäten:
    • Förderung vernetzter Hochschulsysteme
    • Förderung einer innovativen Lern- und Lehrpraxis
    • Entwicklung der MINT/MINKT-Fächer in der Hochschulbildung, insbesondere Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich
    • Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung
    • Aufbau inklusiver Hochschulsysteme
    • Unterstützung der digitalen und grünen Fähigkeiten des Hochschulwesens

Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie bei der Nationalen Agentur im DAAD.

Aktuelle Beispiele für „Cooperation Partnerships“ finden Sie auf unserer Seite Projektförderung.

Seit 2004 werden durch das europäische Exzellenzprogramm „Erasmus Mundus“ europäische Hochschulen dazu aufgefordert, die Internationalisierung ihrer Studiengänge auszubauen. Mittlerweile sind die sogenannten Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Teil des größeren EU-Rahmenprogramms Erasmus+.

Ziel ist die Internationalisierung der Curricula innerhalb des europäischen Hochschulraums in Kooperation mit Partnerländern. Umgesetzt wird dieses Ziel mit der Durchführung integrierter Masterstudiengänge in einem Konsortium von mindestens drei europäischen Partnerhochschulen inklusive:

  • der gemeinsamen Abschlussvergabe in Form von gemeinsam ausgestellten Doppel- oder Mehrfachabschlüssen und
  • der Unterstützung qualifizierter Studierendenmobilität durch im Programm für die obligatorischen Auslandsaufenthalte integrierte Stipendien.

Die Auswahl ist hochgradig kompetitiv und die Aufnahme eines Studiengangs in die Förderung durch Erasmus Mundus eine besondere Auszeichnung der curricularen Qualität. Dies setzt die erfolgreiche Etablierung eines Studiengangs vor Antragstellung voraus.

Das Erasmus+ Programm (2021 – 2027) bietet zwei Förderlinien für Hochschulkooperationen im Rahmen der Erasmus Mundus Programmlinie zur Förderung transnationaler Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende:

  • Erasmus Mundus Joint Master: Transnationale Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende, die mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden, machen die Programmlinie Erasmus Mundus Joint Master (EMJM) zu einem attraktiven Förderinstrument für europäische Hochschulen.
  • Erasmus Mundus Design Measures: Diese Förderlinie dient der Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zur Entwicklung eines gemeinsamen transnationalen Masterstudiengangs.

Informationen zum Programm und zur Antragstellung erhalten Sie bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA).

Aktuelle Beispiele für „Erasmus Mundus Joint Master Degrees“ finden Sie auf unserer Seite Projektförderung.

Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung von Hochschulen und Hochschulsystemen in nicht am Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand durch gemeinsame Projekte in folgenden Bereichen:

  • Modernisierung der Hochschulverwaltung und des Managements
  • Förderung von Innovation und Stärkung der Verbindung der Hochschulen mit der Gesellschaft
  • Qualität und Relevanz der Bildung
  • Inklusion
  • Strukturreformen

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung erhalten Sie bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA).

Jean Monnet-Aktivitäten fördern die Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien an Hochschulen weltweit. Unter EU-Studien ist das Studium Europas in seiner Gesamtheit mit besonderem Schwerpunkt auf der EU-Dimension, sowohl aus interner als auch aus globaler Perspektive zu verstehen.

Die geförderten Aktionen gliedern sich in drei Bereiche:

  • Module
  • Lehrstühle
  • Exzellenzzentren

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und der Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA).

Aktuelle Beispiele für Jean Monnet-Aktivitäten finden Sie auf unserer Seite Projektförderung.

Zu weiteren Förderlinien informiert die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit DAAD auf ihren Webseiten.

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