Wann wird gewählt?
Die nächste Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung am Hochschulbereich der Universität Leipzig und finden am 23. Mai 2023 statt.
Wer darf wählen?
Alle Beschäftigten im Hochschulbereich der Universität Leipzig, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.
Wer darf gewählt werden?
Alle Beschäftigten im Hochschulbereich der Universität Leipzig, welche sich in einer beruflichen Ausbildung befinden sowie alle Arbeitnehmer:innen, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens seit 6 Monaten beschäftigt sind.
Du willst dich zur Wahl aufstellen lassen?
Dann schreib uns einfach an jav-wahl.2023(at)uni-leipzig.de
Dokumente zur Wahl 2023
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Bekanngabe: Vorschlagslisten JAV-Wahl 2023
130 KB
Wahlvorstand JAV-Wahl an der Universität Leipzig - Hochschulbereich
207 KB
WAhlausschreiben für die JAV-Wahl an der Universität Leipzig - Hochschulbereich
361 KB
Vorlage für die Einreichung einer Vorschlagsliste
16 KB
Vorlage für die Zustimmungs- und Datenschutzerklärung
2 MB
Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)
Trotz Nachfrist wurden keine ausreichenden Wahlvorschläge eingereicht, daher findet die Wahl der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) nicht statt.