Wann wird gewählt?

Die letzte Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung am Hochschulbereich der Universität Leipzig und fand am 23. Mai 2023 statt.


Wer darf wählen?

Alle Beschäftigten im Hochschulbereich der Universität Leipzig, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.
 
Wer darf gewählt werden?

Alle Beschäftigten im Hochschulbereich der Universität Leipzig, welche sich in einer beruflichen Ausbildung befinden sowie alle Arbeitnehmer:innen, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens seit 6 Monaten beschäftigt sind.


Wie lange dauert die Amtsperiode der Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Regulär 2 Jahre - derzeit also bis 31.5.2025.

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)

Trotz Nachfrist wurden keine ausreichenden Wahlvorschläge eingereicht, daher findet die Wahl der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) nicht statt.

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