Wann wird gewählt?

Die nächste Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung am Hochschulbereich der Universität Leipzig findet bereits am 2. April 2025 von 07:00 bis 15:30 Uhr im Augusteum, Raum A 106 (1. Etage, Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) statt. Briefwahl ist auf Antrag möglich.


Wer darf wählen?

Alle Beschäftigten im Hochschulbereich der Universität Leipzig, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.
 
Wer darf gewählt werden?

Alle Beschäftigten im Hochschulbereich der Universität Leipzig, welche sich in einer beruflichen Ausbildung befinden sowie alle Arbeitnehmer:innen, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens seit 6 Monaten beschäftigt sind.


Wie lange dauert die Amtsperiode der Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung beträgt zwei Jahre und sechs Monate. Sie beginnt in der Regel am 1. Juni des Jahres, in dem auch regelmäßige Personalratswahlen stattfinden, oder am 1. Dezember des dritten Folgejahres.

Dokumente zur Wahl 2025

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - Wahl an der Universität Leipzig im Hochschulbereich

 

 

 

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