Mobbing ist leider immer wieder ein aktuelles Thema, auch an unserer Universität. Darum haben wir hier ein paar Informationen für Sie über dieses Thema und zur Konfliktlösung zusammengestellt.
Mobbing – ein ernst zu nehmendes Problem
Bereits im November 2001 hat unser Personalrat Hochschulbereich im Universitätsjournal 5/2001 darüber berichtet:
"Mobbing - nur ein Modewort?"
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Auch dieser Artikel aus dem Jahr 2009 befasste sich mit dieser Problematik:
"Mobbing - gibt es auch an unsere Universität"
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Und das Thema ist auch heute noch immer aktuell. Scheuen Sie sich daher nicht uns anzusprechen, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir sind bemüht, Sie als Betroffene zu unterstützen.
Informationen des Hauptpersonalrates
Auch der Hauptpersonalrat beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus stellt Informationen zum Thema Konfliktlösung (Mobbing) zur Verfügung. Informieren Sie sich bitte hier:
- Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz
zwischen dem Hauptpersonalrat (HPR) und dem SMWK, auch gültigt an der Universität Leipzig - Informationsblatt
zu dieser Dienstvereinbarung
Mobbing am Arbeitsplatz - Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Berufungsurteil des LAG Thüringen vom 10.04.2001, 5 Sa 403/2000
Auch von Interesse in diesem Zusammenhang ist ein vom Landesarbeitsgericht (LAG) in Erfurt am 10.4.2001 gefälltes Grundsatzurteil mit 14 Leitsätzen (Aktenzeichen 5 Sa 403/00 - zu den Fundstellen), welches den Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbing beispielgebend stärkt. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass es bislang keine vergleichbare Entscheidung gegeben hat, auch nicht von Seiten des Bundesarbeitsgerichtes. "Jeder Arbeitnehmer hat einen Unterlassungsanspruch gegen jegliches Mobbing", so Richter Wickel wörtlich. Und vom Gericht wurde systematischer Psychoterror als schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit des Arbeitnehmers gewertet. Der häufig schwer zu korrigierenden Beweisnot der Opfer wird begegnet durch Einführung einer Anhörung der Opfer vor Gericht als Partei.
Allen, die sich bisher mit der Beilegung von Mobbing-Konflikten und um Schadensbegrenzung gegenüber den Opfern bemüht haben, nicht zuletzt den Personalräten, noch viel mehr unmittelbar Betroffenen, ist dieses Urteil wertvolle Hilfe. Dank dieses Grundsatzurteils besteht somit die Möglichkeit, sich aktiv und erfolgsträchtig mit Hilfe des Gerichts gegen Mobbing zur Wehr setzen zu können.