Pressemitteilung 2009/039 vom

Die Juristenfakultät der Universität Leipzig hat das Ernst-Jaeger-Institut für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht gegründet. Rektor Prof. Dr. Franz Häuser verlieh die Gründungsurkunde am Sonntagabend bei einem akademischen Festakt im Bundesverwaltungsgericht Leipzig an Dekan Prof. Dr. Christian Berger. Die Festansprache hielt Hans-Peter Kirchhof, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, zum Thema "Ernst Jaeger und das deutsche Insolvenzrecht am Beginn des 21. Jahrhunderts". Am heutigen Montag findet in Leipzig der Insolvenzrechtstag statt, zu dem nahezu 300 Teilnehmer erwartet werden.

"An der Juristenfakultät hat sich das Insolvenzrecht in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Gegenstand der Lehr- und Forschungstätigkeit entwickelt", sagte Dekan Berger. Seit 1999 findet in Leipzig jährlich der Leipziger Insolvenzrechtstag statt, zu dem am heutigen Rosenmontag nahezu 300 Teilnehmer erwartet werden. Das neue Institut helfe Forschung und Lehre im Insolvenzrecht und auf den damit verbundenen Rechtsgebieten zu festigen. Neben de vertrags- und sachenrechtlichen Aspekten weise das Insolvenzrecht schließlich Bezüge zum Gesellschafts-, Bank- und Arbeitsrecht, ferner zum Wirtschaftsstrafrecht und zu Teilgebieten des Steuerrechts auf, so dass eine fakultäre Anbindung des Instituts gegeben sei.

Geplant ist nach den Worten Professor Bergers, andere Nachbardisziplinen wie Betriebswirtschaft in Forschung und Lehre zu integrieren, strukturierte Promotionsprogramme anzubieten, einen Aufbaustudiengang einzurichten und eine allgemein zugängliche Spezialbibliothek einzurichten. Mit der Namensnennung wird zugleich das wissenschaftliche Werk von Prof. Dr. Ernst Jaeger geehrt, der von 1905 bis zu seiner Emeritierung 1935 an der Juristenfakultät in Leipzig wirkte. Er hatte das Konkursrecht in Deutschland maßgeblich geprägt.

"Jedem Insolvenzrechtler ist der Name Ernst Jaegers geläufig, vor allem wegen des Großkommentars, der nach wie vor seinen Namen trägt", sagte Rektor Prof. Dr. Franz Häuser. Er würdigte Jaegers Verdienste und blickte auf seine Vita. Geboren am 22. Dezember 1869 in Landau in der Pfalz, studierte Jäger von 1888 bis 1892 Rechtswissenschaft in Straßburg, Heidelberg, Leipzig und Erlangen, wo er 1893 bei Konrad Hellwig auf Grund einer Dissertation "Die Voraussetzungen eines Nachlaßkonkurses" zum Doktor beider Rechte promoviert wurde. 1895 trat Jaeger in den Bayerischen Justizdienst ein. Aufgrund seiner Schrift über den Konkurs der Offenen Handelsgesellschaft (1897) wurde er 1899 - ohne Habilitation - zum außerordentlichen Professor an die Universität Erlangen bestellt und im folgenden Jahr als ordentlicher Professor nach Würzburg berufen.

Am 1. August 1905 wurde Jaeger auf den Lehrstuhl für Zivilprozessrecht in Leipzig berufen, zuvor war er an den Universitäten in Erlangen und Würzburg tätig. In den Studienjahren vor und nach dem Ersten Weltkrieg, 1913/14 und 1919/20, bekleidete Jaeger das Amt des Dekans der Juristenfakultät. "Jaeger starb am 12. Dezember 1944 in Leipzig. Sein Lebenswerk wirkt bis heute fort", folgerte Dekan Berger. Jaegers Kommentar zur Konkursordnung erschien erstmals 1901, 1931 bereits in der 6. und 7. Auflage. "Diese Auflage musste der Verlag übrigens 1953 nachdrucken, nachdem die Preise im Antiquariat ins unermessliche gestiegen waren." Der seit 2004 im De-Gruyter-Verlag erscheinende Großkommentar zur Insolvenzordnung stehe in der Tradition des von Jaeger begründeten Großkommentars zur Konkursordnung und trägt weiterhin seinen Namen.