Das Arbeitszeitgesetz regelt, wann insbesondere nicht gearbeitet werden darf und gibt zeitliche Höchstgrenzen für abhängig Beschäftigte vor, zum Beispiel maximal 10 Stunden je Arbeitstag. Der unseren Arbeitsverträgen zugrunde liegende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) normiert bei Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden Arbeitsleitung, regelmäßig zu erbringen von Montag bis Freitag.
Möglichkeiten zu Arbeitszeitregelungen
Im TV-L und in Ihren Arbeitsverträgen selbst sind keine Arbeitszeiten vereinbart. Beginn und Ende der Arbeitszeiten bzw. Vereinbarungen über einen Arbeitszeitrahmen, der sich auf alle bestehenden Beschäftigungsverhältnisse insbesondere des nichtwissenschaftlichen Personals auswirkt, ist eine der Aufgaben der Personalvertretung. Nachfolgende Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit ergänzen verbindlich Ihre Arbeitsverträge.
Feste Arbeitszeit
Mit der Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universität Leipzig wurde die Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Hochschulbereich der Universität Leipzig vom 26. März 1991 abgelöst.
Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universität Leipzig
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Flexible Arbeitszeit
Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt es seit vielen Jahren die Gleitzeitdienstvereinbarung der Universität Leipzig (gültig für den Hochschulbereich), welche schon mehrfach angepasst wurde. Aufgrund stetiger Anfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass jedem Beschäftigten im Geltungsbereich die Teilnahme an der GLeitzeit offen steht. Ein entsprechender formloser Antrag muss über die/den jeweiligen Dienstvorgesetzten an das Dezernat 3 (Personal) gestellt werden. Zur Erleichterung stellen wir Ihnen an dieser Stelle einen
Musterantrag
zur Verfügung, dessen Nutzung Ihnen frei steht. Selbstverständlich können Sie auch einen anderweitigen Antrag, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten, verfassen oder den Musterantrag entsprechend abändern.
Mobile Arbeit
Am 02. April 2019 haben das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und der Hauptpersonalrat beim SMWK eine Musterdienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit abgeschlossen, unter der Maßgabe, dass binnen 1 Jahr nach Unterzeichnung auf Grundlage dieses Musters die Hochschulen eigene Dienstvereinbarungen zur Mobilen Arbeit abschließen. Mit Wirkung ab 1. November 2020 trat am Hochschulbereich der Universität Leipzig nachfolgende Dienstvereinbarung über Mobile Arbeit in Kraft, Laufzeit bis 31. Oktober 2022:
Dienstvereinbarung Mobile Arbeit an der Universität Leipzig gültig ab 1.11.2022
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Anlagen ab 1.11.2022:
Muster der individuellen Vereinbarung zur Durchführung von Mobiler Arbeit
1 MB
Merkblatt zur Arbeitszeit
433 KB
Merkblatt zur Arbeitsplatzgestaltung
724 KB
Merkblatt zu Informations- und Datenschutz
2 MB
Muster der Zusatzvereinbarung
821 KB
Muster der Verlängerungsvereinbarung
808 KB
Tabelle zur Dokumentation der Arbeitsleistung bei Mobiler Arbeit
IT-Sicherheitsvorgaben bei Ausübung von Mobiler Arbeit
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