Das Arbeitszeitgesetz regelt, wann insbesondere nicht gearbeitet werden darf und gibt zeitliche Höchstgrenzen für abhängig Beschäftigte vor, zum Beispiel maximal 10 Stunden je Arbeitstag. Der unseren Arbeitsverträgen zugrunde liegende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) normiert bei Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden Arbeitsleitung, regelmäßig zu erbringen von Montag bis Freitag.

Möglichkeiten zu Arbeitszeitregelungen

Im TV-L und in Ihren Arbeitsverträgen selbst sind keine Arbeitszeiten vereinbart. Beginn und Ende der Arbeitszeiten bzw. Vereinbarungen über einen Arbeitszeitrahmen, der sich auf alle bestehenden Beschäftigungsverhältnisse insbesondere des nichtwissenschaftlichen Personals auswirkt, ist eine der Aufgaben der Personalvertretung. Nachfolgende Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit ergänzen verbindlich Ihre Arbeitsverträge.

Feste Arbeitszeit

Mit der Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universität Leipzig wurde die Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Hochschulbereich der Universität Leipzig vom 26. März 1991 abgelöst.

Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universität Leipzig
PDF 198 KB

Flexible Arbeitszeit

Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt es seit vielen Jahren die Gleitzeitdienstvereinbarung der Universität Leipzig (gültig für den Hochschulbereich), welche schon mehrfach angepasst wurde. Aufgrund stetiger Anfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass jedem Beschäftigten im Geltungsbereich die Teilnahme an der GLeitzeit offen steht. Ein entsprechender formloser Antrag muss über die/den jeweiligen Dienstvorgesetzten an das Dezernat 3 (Personal) gestellt werden. Zur Erleichterung stellen wir Ihnen an dieser Stelle einen

Musterantrag

zur Verfügung, dessen Nutzung Ihnen frei steht. Selbstverständlich können Sie auch einen anderweitigen Antrag, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten, verfassen oder den Musterantrag entsprechend abändern.

Mobile Arbeit

Am 02. April 2019 haben das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und der Hauptpersonalrat beim SMWK eine Musterdienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit abgeschlossen, unter der Maßgabe, dass binnen 1 Jahr nach Unterzeichnung auf Grundlage dieses Musters die Hochschulen eigene Dienstvereinbarungen zur Mobilen Arbeit abschließen. Mit Wirkung ab 1. November 2020 trat am Hochschulbereich der Universität Leipzig nachfolgende Dienstvereinbarung über Mobile Arbeit in Kraft, Laufzeit bis 31. Oktober 2022:

Dienstvereinbarung Mobile Arbeit an der Universität Leipzig gültig ab 1.11.2022
PDF 13 MB

Anlagen ab 1.11.2022:

Antragsformular
PDF 1 MB

Muster der individuellen Vereinbarung zur Durchführung von Mobiler Arbeit
PDF 1 MB

Merkblatt zur Arbeitszeit
PDF 433 KB

Merkblatt zur Arbeitsplatzgestaltung
PDF 724 KB

Merkblatt zu Informations- und Datenschutz
PDF 2 MB

Muster der Zusatzvereinbarung
PDF 821 KB

Muster der Verlängerungsvereinbarung
PDF 808 KB

Tabelle zur Dokumentation der Arbeitsleistung bei Mobiler Arbeit

IT-Sicherheitsvorgaben bei Ausübung von Mobiler Arbeit
PDF 213 KB

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