Das Arbeitszeitgesetz regelt, wann insbesondere nicht gearbeitet werden darf und gibt zeitliche Höchstgrenzen für abhängig Beschäftigte vor, zum Beispiel maximal 10 Stunden je Arbeitstag. Der unseren Arbeitsverträgen zugrunde liegende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) normiert bei Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden Arbeitsleitung, regelmäßig zu erbringen von Montag bis Freitag.
Möglichkeiten zu Arbeitszeitregelungen
Im TV-L und in Ihren Arbeitsverträgen selbst sind keine Arbeitszeiten vereinbart. Beginn und Ende der Arbeitszeiten bzw. Vereinbarungen über einen Arbeitszeitrahmen, der sich auf alle bestehenden Beschäftigungsverhältnisse insbesondere des nichtwissenschaftlichen Personals auswirkt, ist eine der Aufgaben der Personalvertretung. Nachfolgende Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit ergänzen verbindlich Ihre Arbeitsverträge.
Feste Arbeitszeit
Mit der Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universität Leipzig wurde die Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung im Hochschulbereich der Universität Leipzig vom 26. März 1991 abgelöst.
Dienstvereinbarung über die feststehende Arbeitszeit an der Universität Leipzig
Flexible Arbeitszeit
Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt es seit vielen Jahren die mehrfach angepasste Gleitzeitdienstvereinbarung der Universität Leipzig, welche zum 01.01.2025 durch die
Übergangsdienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten an der Universität Leipzig
(gültig für den Hochschulbereich)
abgelöst wurde. Aufgrund stetiger Anfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass jedem Beschäftigten im Geltungsbereich die Teilnahme an der GLeitzeit offen steht. Ein entsprechender formloser Antrag muss über die/den jeweiligen Dienstvorgesetzten an das Dezernat 3 (Personal) gestellt werden.
Auch für die Beschäftigten der Medizinischen Fakultät gibt es eine “Dienstvereinbarung über die Flexibiliserung der Arbeitszeit an der Medizinischen Fakultät”. Diese können Beschäftigte der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig bei dem Personalrat der Medizinischen Fakultät erfragen.
Mobile Arbeit
Am 02. April 2019 haben das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und der Hauptpersonalrat beim SMWK eine Musterdienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit abgeschlossen, unter der Maßgabe, dass binnen 1 Jahr nach Unterzeichnung auf Grundlage dieses Musters die Hochschulen eigene Dienstvereinbarungen zur Mobilen Arbeit abschließen. Mit Wirkung ab 1. November 2020 trat am Hochschulbereich der Universität Leipzig nachfolgende Dienstvereinbarung über Mobile Arbeit in Kraft, Laufzeit bis 31. Oktober 2022:
Dienstvereinbarung Mobile Arbeit an der Universität Leipzig gültig ab 1.11.2022
Anlagen ab 1.11.2022:
Muster der individuellen Vereinbarung zur Durchführung von Mobiler Arbeit
Merkblatt zur Arbeitsplatzgestaltung
Merkblatt zu Informations- und Datenschutz
Muster der Verlängerungsvereinbarung
Tabelle zur Dokumentation der Arbeitsleistung bei Mobiler Arbeit
IT-Sicherheitsvorgaben bei Ausübung von Mobiler Arbeit
Für die Beschäftigten der Medizinischen Fakultät trat bereits im Dezember 2021 eine “Dienstvereinbarung Mobile Arbeit” (abgeschlossen zwischen der Medizinischen Fakultät und dem Personalrat der Medizinischen Fakultät) in Kraft. Beschäftigte der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig wenden sich bei Fragen zu dieser Dienstvereinbarung bitte an den Personalrat der Medizinischen Fakultät.
Arbeitszeitgestaltung an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig
Für die Tierärzt:innen und auf Antrag aufgenommene Beschäftigte der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig gibt es eine
abgeschlossen zwischen der Universität Leipzig und Personalrat Hochschulbereich und seit 13. Dezember 2007 gültig. Diese wurde gekündigt und ist zum 31. März 2023 ausgelaufen, wirkt jedoch bis zum Abschluss der neuen Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit für die vier Tierkliniken an der Veterinärmedizinische Fakultät und das LFG Oberholz nach.