Pressemitteilung 2000/156 vom

Einem guten akademischen Brauch folgend richtete die Universität Leipzig gestern im Alten Senatssaal eine Gedächtnisfeier für ihren im August dieses Jahres plötzlich und unerwartet im Alter von nur 47 Jahren verstorbenen Prorektor Prof. Dr. Andreas Blaschczok aus.

An ihr nahm neben der Witwe, Frau Susanne Blaschczok, Weggefährten, Ehrensenatoren und Berufskollegen auch der Sächsische Justizminister Manfred Kolbe teil.

Dekan Franz Häuser und Kollege Ekkehard Becker-Eberhard würdigten eingangs das unermüdliche Wirken Andreas Blaschczoks als Gründungsprofessor der im April 1993 wiedererrichteten Juristenfakultät, derem Aufbau er mit großem Engagement und ausgeprägtem Verantwortungsgefühl - scharfsichtig, kritisch, nicht selten unbequem - seinen Stempel aufgedrückt habe. Und es wurde bedauert, dass es dem allseits geschätzten Hochschullehrer Blaschczok nicht mehr vergönnt war, bei der Verteidigung der Doktorarbeit seines ersten Leipziger Doktoranden, die - der Zufall wollte es so - ebenfalls an diesem Tage stattfand, dabeizusein.
Gemeinsinn und Pflichtbewusstsein waren es, die Prof. Blaschczok nicht zögern ließen, 1997 ja zu sagen, als ihm das Amt des Prorektors für Universitätsentwicklung angetragen wurde.

Rektor Volker Bigl hob die Leidenschaft und die Beharrlichkeit hervor, mit der Andreas Blaschczok das Amt wahrnahm und sich dabei bleibende Verdienste erwarb. Das gelte im Allgemeinen für die Meisterung des Spagats zwischen Personalabbau und Neustrukturierung wie im Besonderen für den Entwurf eines Leitbildes der Universität Leipzig und seine Überlegungen zum Aufbau eines technologischen Kompetenzzentrums an der Universität, das auch für die Stadt und die Region Leipzig eine erhebliche wissenschaftliche und wirtschaftliche Ausstrahlungs- und Anziehungskraft zu gewinnen vermag.

Abschließend gedachte sein Habilitationsvater Jan Wilhelm von der Universität Passau des wissenschaftlichen Werkes von Andreas Blaschczok, würdigte dessen eigenständigen Ansatz, der mit der ökonomischen Analyse des Rechts zu umschreiben wäre und der auf eine Rechtsordnung ziele, die wiederum auf eine Verhinderung von Ressourcenverschwendung gerichtet sei. Wer möchte es bezweifeln, dass mit einer solcherart angestrebten Disziplinierung des rechtlichen Denkens ein auch für die Zukunft wichtiges Themen- und Aufgabenfeld beschritten wurde.