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Der Akademische Senat der Universität Leipzig hat am 5. Mai einstimmig folgende Erklärung verabschiedet: 

„Dem Senat ist bewusst, dass den Studierenden aufgrund der aktuellen Situation (Pandemie) erhebliche Schwierigkeiten und auch Nachteile im Studienablauf entstehen können. Er setzt sich weiterhin dafür ein, dass Nachteilssituationen ausgeglichen werden. Hierzu gehört unter anderem, dass auf Antrag (ohne weitere Voraussetzungen) das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird und Fristen für Prüfungsleistungen großzügig gehandhabt werden.“ 

Update 14.05.2020: Die Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Regelstudienzeit kann ab dem 15.05.20 direkt über das AlmaWeb-Portal beantragt werden.
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