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Während der aktuellen Ausgangsbeschränkung ist weiterhin die Ausübung beruflicher Tätigkeiten möglich. Laut Meldung der Stadt Leipzig ist bei Kontrollen auf dem Arbeitsweg eine "Arbeitgeberbescheinigung" oder ein "Betriebs- oder Dienstausweis" vorzuzeigen.
zur Meldung der Stadt Leipzig