Pressemitteilung 2013/373 vom

Nach der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) wurde am 22.11.2013 die Bewilligung eines neuen Akademie-Vorhabens der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig bekannt gegeben, das nun in das Akademienprogramm von Bund und Ländern aufgenommen wird. Es trägt den Titel "Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung". Das neue Forschungsprojekt wird eine Laufzeit von 15 Jahren haben, Projektleiter sind die Akademiemitglieder Prof. Dr. Armin Kohnle und Prof. Dr. Manfred Rudersdorf (jeweils Universität Leipzig).

Das Forschungsvorhaben widmet sich grundlegenden Wandlungsprozessen in der europäischen Kultur, die sich durch die Reformation vollzogen. So kulminieren, zunächst in Mitteleuropa, in der Reformation vielfältige Erneuerungsbestrebungen, unter denen die bedeutendste der Humanismus war. Die Reformation lutherischen Typs ging vom ernestinischen Kursachsen aus. Eine dichte Überlieferung von Quellen bietet hier den besonderen Glücksfall, dass am Beispiel der Wittenberger Reformation und der sächsisch-ernestinischen Herrscher Prozesse nachvollzogen werden können, die von grundsätzlicher Bedeutung für die europäische Entwicklung sind.

Mit der Edition der Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen soll der Forschung erstmals in einer wissenschaftlichen Ausgabe das Material zur Verfügung gestellt werden, in dem sich kirchenpolitische Handlungen und Motive der sächsischen Reformationsfürsten spiegeln, unter denen die deutschland- und europaweit ausstrahlende reformatorische Bewegung begann. Darüber hinaus kann in der Regierungszeit Johanns des Beständigen nach 1525 der Übergang in die Phase einer geregelten obrigkeitlichen Reformation dokumentiert werden. Die Reihenfolge "Briefe und Akten" ist bewusst gewählt, weil die skizzierte Entwicklung zu einem erheblichen Teil in Korrespondenzen und landesfürstlichen Anordnungen zu fassen ist.

Laufzeit des Vorhabens: 15 Jahre (1.1.2014 bis 31.12.2028)