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Als Konstanz im Mai 2019 als erste deutsche Stadt den „Klimanotstand“ ausrief, war der Begriff zum ersten Mal in aller Munde. Auf Konstanz folgten Heidelberg, Kiel und ein dutzend weitere deutsche Städte. Am 30. Oktober rief Leipzig nun auch den „Klimanotstand“ aus. Doch was bedeutet „Klimanotstand“? Und inwieweit sind die genannten Städte an den Klimanotstand verfassungsrechtlich gebunden?

Der Begriff  hat keine genaue Definition. So meinen Einige, dass der Klimanotstand von „climate emergency“ abgeleitet sei. Dieser Begriff wiederum wurde vor allem durch den Club of Rome verbreitet, welcher im EU-Parlament die Wichtigkeit einer aktiven Klimapolitik darlegte. Sofortmaßnahmen oder auch „emergency actions“ seien erforderlich, damit der Ausstoß von fossilen Brennstoffen weltweit bis Mitte des Jahrhunderts auf null reduziert werden kann. Das Umweltbundesamt veröffentlichte eine eigene Definition. Nach dieser bedeute der Klimanotstand, bis 2050 eine Gesellschaft zu schaffen, die keine Treibhausgase mehr ausstößt. Vielleicht gerade wegen der Schwammigkeit der Definition des „Klimanotstandes“, hat er auch keine verfassungsrechtlichen Wirkungen: Aus ihm entstehen keine Rechte oder Pflichten. Vielmehr hat die Ausrufung des „Klimanotstandes“ eine symbolische Bedeutung. Der Beschluss verdeutlicht folglich die Wichtigkeit, gegen die Klimakrise vorzugehen. Wie die Kommunen den Beschluss des „Klimanotstandes“ umsetzen, bleibt ihnen überlassen. So kann der „Klimanotstand“ die Meinung der Kommune unterstreichen oder sie kann aus dem Beschluss konkrete Taten folgen lassen.

Am 30. Oktober hat auch der Stadtrat Leipzig den sogenannten Klimanotstand für sich ausgerufen. Das Jugendparlament hatte einen entsprechenden Antrag bereits im Frühling eingebracht. So heißt es im Beschlussvorschlag nun, dass bei allen städtischen Entscheidungen der Klimaschutz sowie der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels prioritär zu beachten ist. Ergo soll jede Maßnahme ihre und jeder Beschluss auf seine Klimaverträglichkeit hin geprüft werden. Hier hat sich Leipzig die Klimaneutralität bis 2050 und ab 2020 jährlich eine klimapolitische Stunde im Stadtrat sowie mehr Mitsprache für Umweltverbände und -vereine konkret zum Ziel gesetzt. Die Verwaltung soll hierbei bereits bis 2035 klimaneutral werden – ein entsprechendes Konzept soll bis Ende 2020 vorliegen. Oberbürgermeister Burkhard Jung möchte sich zudem als Präsident des Deutschen Städtetags für eine „ambitionierte Klimapolitik auf Bundesebene“ einsetzen. Auch hier gilt jedoch wie auch sonst keine rechtliche Bindung. Ob den Worten Taten folgen, bleibt der Stadt selbst überlassen.

Auch das EU-Parlament will sich nun zu einem Fokus auf die Klimapolitik mit dem Ausruf des europaweiten Klimanotstandes bekennen. Die Abgeordneten stimmten am 28. November mit großer Mehrheit für den Klimanotstand. Damit ist Europa der erste große Staatenverbund, der dies tut. Da sich jedoch keine Pflichten daraus ergeben, lässt sich noch nicht sagen, wie stark sich das EU-Parlament an ihre seine Vorgaben hält.

Abschließend lässt sich also sagen, dass die Ausrufung eines sogenannten Klimanotstands zwar sicherlich dabei hilfreich ist, für den Klimaschutz ein größeres Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen und die Wichtigkeit eben jenen zu demonstrieren, die sich bislang nicht mit dem Thema beschäftigt haben. Allerdings besteht auch die Gefahr, sich darauf auszuruhen und keine weiteren Maßnahmen zu schaffen. Somit ist die Ausrufung des Klimanotstandes zwar ein guter Anfang – eben aber auch nur der Anfang.