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Um zur Ersten Juristischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie insgesamt eine Zeit von 90 Tagen praktischer Studienzeit nachweisen. Die praktische Studienzeit können Sie auch im Rahmen eines Gruppenpraktikums zusammen mit anderen Studierenden bei einer/einem Richter:in oder Staatsanwält:in ableisten.

Auf der Seite Juristische Praktika finden Sie Informationen des Landesjustizprüfungsamtes zu Gruppenpraktika im Bereich der Rechtspflege im Sommersemester 2024 und weitere Informationen zu den praktischen Studienzeiten während des rechtswissenschaftlichen Studiums.