Frau Prof. Bachmann, wer profitiert von der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer?
Das ist entscheidend davon abhängig, ob die Steuerermäßigungen über den Preis an die Endverbraucher weitergegeben werden - wie von der Bundesregierung angedacht - oder nicht. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen stellt die Umsatzsteuer prinzipiell nur einen durchlaufenden Posten dar, da diese die vereinnahmte Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen und zum Vorsteuerabzug auf getätigte Einkäufe berechtigt sind. Seit Einführung der Netto-Allphasen-Mehrwertsteuer trägt ausschließlich der Endverbraucher die Steuerlast.
Die Unternehmen stehen nun vor der Entscheidung, die Preise entweder an die geringeren Steuersätze anzupassen, was dem Endverbraucher durch sinkende Bruttopreise zugute kommt, oder die Verkaufspreise konstant zu halten und somit einen Vorteil aus der Differenz des ursprünglichen und des gesenkten Steuersatzes zu ziehen – hierbei gäbe es für den Endverbraucher keinen Vorteil. Dieses Kalkül ist für die Unternehmen von verschiedenen Aspekten abhängig: Zunächst, inwieweit würde die Nachfrage tatsächlich durch die niedrigeren Preise steigen? Die Unternehmen könnten schließlich auch die Preise konstant halten und von einem höheren Anteil an den Bruttoumsätzen profitieren, der letztlich als Nettoumsatz bei ihnen verbleibt. Außerdem sind Preisanpassungen für die Unternehmen mit erheblichen Kosten und Bürokratieaufwand verbunden. Beispielsweise müssen Preisschilder geändert, Speisekarten neu gedruckt und Kassensysteme umgestellt werden. Man denke nur an den Aufwand für sechs Monate neue Preislisten zu erstellen, elektronische Registrierkassen anzupassen und so weiter. Derartige Überlegungen zur praktischen Umsetzung dürfen nicht vernachlässigt werden.
Zwar haben schon erste Handelsketten, beispielsweise Lidl und Kaufland, angekündigt, die Steuerentlastung über die Bruttopreise an die Kunden weiterzugeben. Fraglich ist allerdings, wie viele Unternehmer diesem Beispiel folgen werden – auch vor dem Hintergrund, dass zum Jahreswechsel nach Ablauf der befristeten Steuersenkung Preise wieder angehoben werden müssten. Dies dürfte auch stark branchenabhängig sein. Ich könnte mir vorstellen, dass in Branchen wie der Gastronomie der Vorteil eher im Unternehmen verbleibt. Der Erwerb einer privaten Immobilie dürfte hingegen für den Verbraucher beispielsweise günstiger werden, da bei einem Immobilienmakler die Courtage als Prozentsatz auf den Kaufpreis berechnet wird.
Kann dieser Schritt tatsächlich den gewünschten Konjunkturaufschwung bringen?
Das ist aktuell schwer zu sagen, ich denke eher nein. Die Bundesregierung erhofft sich eine Stimulation der Nachfrage. Der Nachfrageeffekt ist allerdings - wie gesagt - maßgeblich davon abhängig, ob die Steuersenkung über die Preise an die Endverbraucher weitergegeben wird. Die Steuerermäßigung ist befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Selbst wenn es zu einem kurzfristigen Nachfrageanstieg kommt, besteht die Gefahr, dass die positiven Entwicklungen in 2021 verpuffen. Denkbar ist also, dass der Konsum nicht nachhaltig angekurbelt wird, sondern es nur zu einer Konsumverschiebung kommt, dass etwa die Umsätze im Juni bereits sinken, da die Verbraucher auf den Juli warten, um ihre Ausgaben in den begünstigten Zeitraum zu verlagern und dann - nach Rückkehr zum ursprünglichen Steuersatz - die Umsätze wieder zurückgehen. Die Bundesregierung hätte dann ihre Mittel allerdings zu einem Großteil bereits ausgeschöpft und wäre in ihrem Handlungsspielraum beschränkt. Man darf nicht vergessen, dass die Umsatzsteuer etwa 30 Prozent der staatlichen Steuereinnahmen ausmacht. Das Konsumverhalten ist außerdem von weiteren Faktoren abhängig. Solange die durch das Coronavirus verursachte Unsicherheit in der Bevölkerung vorherrscht, werden die Konsumenten wohl eher zurückhaltend agieren. Grundsätzlich ist es gut, dass die Bundesregierung entschlossen auf diese Krise reagiert und versucht die Wirtschaft anzukurbeln. Zudem ist es gut, dass die nun beschlossene Umsatzsteuerermäßigung nicht nur einzelne Branchen begünstigt, wie bei der Steuerermäßigung für die Gastronomie. Ob der gewünschte Effekt jedoch tatsächlich eintritt, hängt von vielen Faktoren ab und wird sich erst noch zeigen. Ich wage zu bezweifeln, dass ein Ansetzen an der Umsatzsteuer das Mittel der Wahl ist - auch aufgrund des erheblichen bürokratischen Aufwands. Denkbar wäre etwa auch eine vorgezogene Abschaffung des Solidaritätszuschlags gewesen, um die Verbraucher dauerhaft und unbürokratisch mit einem erhöhten Haushaltseinkommen auszustatten.
Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro der Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen übernehmen. Das kompensiert die hohen Steuerausfälle der Kommunen, reißt aber andere, neue Löcher. Halten Sie als das Expertin in Steuerfragen für sinnvoll?
Beim Konzept zur Stärkung der Kommunen handelt es sich im Grunde nicht um steuergesetzliche Maßnahmen, sondern um direkte Subventionen. Die Gewerbesteuer steht als Gemeindesteuer zum größten Teil den Gemeinden zu und ist für die Kommunen in der Regel die wichtigste Einnahmequelle. Aufgrund fehlender Steuereinnahmen könnten in Folge der Corona-Krise beispielsweise Investitionsprojekte auf Gemeindeebene nicht mehr umgesetzt werden. Die Kommunen können ihre Aufgaben mit den ihnen laut Grundgesetz zugebilligten Mitteln nicht mehr decken. Infrastrukturprojekte zur Sanierung maroder Straßen oder Fördermaßnahmen zur Verbesserung von Lerneinrichtungen müssten verschoben oder ausgesetzt werden. Da die Bürger die Konsequenzen direkt zu spüren bekommen würden, ist es sinnvoll, die Arbeit der Kommunen an der Basis zu unterstützen. Ohne starke Kommunen, kann unsere Wirtschaft und unser gesellschaftliches Leben nicht funktionieren. Auch die Subventionen über den teilweisen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle hinaus, wie zum Beispiel die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des Gesundheitssektors, erscheinen vor diesem Hintergrund als sinnvolle Maßnahme.