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Die Sächsische Staatsregierung hat eine Verordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/2022 auf den Weg gebracht. Diese Möglichkeit sieht das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz explizit für die besondere Ausnahmesituation der Corona-Pandemie vor, um Nachteile für die Studierenden zu vermeiden.

Nach der formalrechtlichen Prüfung des Verordnungsentwurfes und der Anhörung der Landesstudierendenvertretung und der Landesrektorenkonferenz sei die Verordnung im Januar vom Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtages zur Kenntnis genommen worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Mit der Verkündung am 19.02.2022 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt treten die Regelungen der angepassten Regelstudienzeitverordnung offiziell in Kraft und gelten rückwirkend für das gesamte Wintersemester 2021/22.

Hintergrund:
Bereits Ende 2020 hatte der Sächsische Landtag das Hochschulfreiheitsgesetz geändert und damit zunächst den Weg für die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 frei gemacht. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, entsprechende Regelungen für weitere Semester zu treffen. Per Verordnung wurde daher bereits auch die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Sommersemester 2021 geregelt.