Nachricht vom

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 schreibt zum Zweck der Kontaktverfolgung die Erfassung der personenbezogenen Daten aller Besucherinnen und Besucher der Universität vor. Der Begriff des Besuchers und die praktische Umsetzung wurden dabei nicht näher definiert. Ziel der Kontaktdatenerfassung sollte sein, jederzeit seine teilweise auch persönlichen Kontakte nachvollziehen und dem Gesundheitsamt benennen zu können. Dafür eignen sich neben der digitalen Variante (QR-Code) und der analogen Variante (Meldezettel) auch persönliche Kontakttagebücher oder einfache Kalendereinträge. Dies liegt im Ermessensspielraum eines jeden Beschäftigten.

Informationen für Studierende

Gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erfasst unsere Universität Ihre Besuche in den Seminarräumen und Hörsälen. Die Kontaktnachverfolgung dient ausschließlich dem Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten. Detaillierte Informationen zum Ablauf und zum Datenschutz finden Sie direkt auf den Aushängen (Muster Aushang) jeweils im Eingangsbereich des Seminarraums oder Hörsaals.  

  • Bitte scannen Sie beim Betreten den QR-Code auf dem Aushang.
  • Wer QR-Codes nicht scannen kann, trägt sich bitte digital entsprechend der Anleitung auf dem Aushang ein.
  • Alternativ können Sie zur Abgabe Ihrer Daten die Meldezettel nutzen, die die jeweiligen Lehrenden zur Verfügung stellt.
  • Für die Richtigkeit der Daten liegt die Verantwortung bei Ihnen.
  • Die Stadt Leipzig führt regelmäßig Kontrollen durch.

Informationen für Mitarbeitende

  • Für jede Art von Veranstaltungen muss neben der teilweise digital möglichen Registrierung (über Aushänge mit QR-Codes) eine analoge Variante (Meldezettel) vorgehalten werden. Dafür ist jeder Veranstalter selbst verantwortlich.
  • Besprechungen sollten wenn möglich nicht in den persönlichen Büroräumen stattfinden. Es wird empfohlen, die vorhanden Besprechungsräume zu nutzen. Für jede Besprechung, Teammeeting oder weitere Zusammenkünfte ist mindesten eine Teilnahmeliste zu führen, mit der eine spätere Kontaktermittlung durchgeführt und die Kontaktzeit eingegrenzt werden kann. Für universitätsfremde Teilnehmer sind die Kontaktdaten entsprechend den Vorgaben der Corona Schutzverordnung zu erheben. Dazu gehören Name, Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Postleitzahl und Besucherzeitraum. Dafür ist jeder Einladende selbst verantwortlich.
  • Persönliche Besuche sind zu vermeiden und wenn möglich sind die vorhanden Besprechungsräume zu nutzen Bei jedem persönlichen Besuch wird empfohlen, diesen Besuch selbstständig zu dokumentieren, damit eine spätere Kontaktermittlung durchgeführt und die Kontaktzeit eingegrenzt werden kann. Für universitätsfremde Besucher sind die Kontaktdaten entsprechend den Vorgaben der Corona Schutzverordnung zu erheben. Dazu gehören Name, Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Postleitzahl und Besucherzeitraum.
  • Daten von Kontakten mit Personen aus Fremdfirmen sind entsprechend den Vorgaben der Corona Schutzverordnung zu erheben. Dazu gehören Dazu gehören Name, Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Postleitzahl und Besucherzeitraum. Dafür ist verantwortlich, wer die Bestellung auslöst und betreut.
  • Nicht registriert werden müssen kurzzeitige Besuche, wie Paketanlieferungen, Postabholungen, Abgabe von Hausarbeiten ecetera.

 

VORLAGE MELDEZETTEL  PDF ∙ 9 MB
PDF 9 MB