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Entlastung für Studierende: Der Landtag hat die Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen, und die Fakultäten werden Erleichterungen in Bezug auf Prüfungen im Wintersemester ermöglichen.

Die Abgeordneten haben das „Bildungsstärkungsgesetz“ verabschiedet und in dem Zuge auch das Hochschulfreiheitsgesetz in einem wesentlichen Punkt novelliert. Konkret haben sie damit für die Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um die Zeit des Sommersemesters 2020 und des aktuell laufenden Wintersemesters gesorgt – wobei das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus für das Wintersemester noch eine Rechtsverordnung erlassen soll. Nähere Informationen stehen in der Pressemitteilung des Ministeriums.

An der Universität Leipzig wird es zudem Erleichterungen für den Studienverlauf im Wintersemester 2020/21 geben, vor allem im Hinblick auf das Prüfungsgeschehen. Die zwei wichtigsten Entlastungen werden sein:

  • Verlängerung der Abgabefrist bei schriftlichen Prüfungsleistungen um in der Regel vier Wochen (Zeitraum der Schließung der Universitätsbibliothek)
  • Annullierung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen

Anfang Januar 2021 werden die Studierenden hierzu nähere Informationen von ihren Fakultäten erhalten, die die Prüfungen durchführen und verantworten.

Für einen Austausch zum Thema Prüfungen, aber auch generell zu den Studienbedingungen im Wintersemester, steht Prof. Dr. Thomas Hofsäss, Prorektor für Bildung und Internationales, am kommenden Montag, 21.12.2020 (von 14:00 bis 15:30 Uhr) in einem Online-Gesprächsformat zur Verfügung. Wer daran teilnehmen möchte, kann sich per E-Mail unter prorektor.bildung(at)uni-leipzig.de anmelden.