Nachricht vom

Die Rückmeldefrist zum Wintersemester 2020/2021 wird um zwei Wochen bis 31. August 2020 verlängert.

Mit der Rückmeldung erklären Studierende, dass sie im folgenden Semester ihr Studium an unserer Universität fortführen möchten. Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrags. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten beim Semesterbeitrag sollten sich Studierende an das Studentensekretariat wenden,  wo man – wie in solchen Fällen bisher auch schon – nach individuellen Lösungen im Einzelfall suchen wird. Außerdem können Sie sich an die Sozialberatung des Studentenwerkes wenden, um zur Überbrückung ein Härtefalldarlehen in Anspruch zu nehmen.

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