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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15. April 2020 schrittweise Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.

Auf Grundlage der Beschlüsse hat das sächsische Kabinett am Freitag (17. April) folgende Ableitungen getroffen, dass im Freistaat Sachsen von kommendem Montag (20. April 2020) an leicht gelockerte Beschränkungen gelten. Diese wirken sich auch auf verschiedenste Bereiche der Universität Leipzig aus. „Trotz der Lockerungen, über die wir uns alle freuen, bleiben unsere beiden Ziele: Erstens Prävention und zweitens Kontinuität der Universität aufrechterhalten. Insofern trägt das Rektorat weiterhin dafür Sorge, dass die Verbreitung des Virus auch in den kommenden Wochen und Monaten soweit wie irgend möglich eingegrenzt wird“, sagt Rektorin Prof. Dr. Beate Schücking. Zugleich gelte es, die besonderen Herausforderungen an Wissenschaft und Verwaltung im anstehenden Sommersemester mit Unterstützung aller Beschäftigten gemeinsam zu bewältigen. 

Die Kanzlerin der Universität, Prof. Dr. Birgit Dräger, wird die Mitarbeiter der Universität darüber informieren, welche konkreten Vorsichtsmaßnahmen bzw. Regelungen insbesondere zum Arbeitseinsatz und zur Arbeitszeit auch künftig zu beachten sind. Grundsätzlich wird die erste Stufe der Lockerung an der Universität dadurch bestimmt sein, dass vor allem Forschungsbereiche, die Labore oder ähnliche Einrichtungen betreiben, wieder intensiver genutzt werden können. Dabei ist zu beachten, dass alle Hygienevorschriften einzuhalten sind, und dass sich jederzeit – beispielsweise durch Laborbücher – nachverfolgen lässt, wer in welchem Bereich jeweils anwesend war oder welche Personen Kontakt zueinander hatten. Diese Phase kann ab dem 21. April beginnen, je nach lokalen Bedingungen auch einige Tage später. Sie dient auch zur Unterstützung der Studierenden, deren Abschlussarbeit von Labortätigkeit abhängt. Es gilt auch in den Blick zu nehmen, welche prüfungsrelevanten Praktika gegebenenfalls ab Mai wieder (unter Hygienebedingungen) ermöglicht werden können. Große Veranstaltungen beziehungsweise klassische Vorlesungen werden absehbar noch länger im digitalen Format angeboten werden müssen. Der Prorektor für Bildung und Internationales, Prof. Dr. Thomas Hofsäss, wird gemeinsam mit den Studiendekanen klären, welche kleineren Präsenzveranstaltungen ab dem 4. Mai 2020 stattfinden können.  

Bei der Arbeitsorganisation sollten alle Mitarbeiter der Universität auch weiterhin darauf achten, dass jederzeit Erkrankungs- oder Quarantänefälle eintreten können. Das heißt: Nach Möglichkeit sollten daher parallele Teams organisiert werden, die sich nur virtuell begegnen und im Quarantänefall gegenseitig vertreten können. Wo und wann immer es vertretbar erscheint, sollten digitale Arbeitsplätze beziehungsweise das Homeoffice genutzt werden. Ohnehin werden viele Mitarbeitende zu Hause auch noch weiterhin in die Kinderbetreuung eingebunden sein.

Die in den Mitarbeiter-Rundmails „Corona – Aktuelle Festlegungen“ vom 17. März 2020 und „Arbeitsrechtliche Hinweise“ vom 7. April 2020 getroffenen Regelungen gelten vorerst bis einschließlich 16. Mai 2020. Inhaltliche Änderungen bzw. Ergänzungen werden am kommenden Montag, den 20.04.2020, über eine weitere Mitarbeiter-Rundmail weitergeleitet.

Erste Phase der Bibliotheksöffnungen beginnt am 21. April

Auch die Bibliotheksstandorte der Universität Leipzig werden stufenweise wieder zur Normalität zurückkehren können. In einer ersten Phase, die am 21. April 2020 beginnt, wird es an den Standorten Bibliotheca Albertina, Campus-Bibliothek, Bibliothek Medizin/Naturwissenschaften, Bibliothek Erziehungs- und Sportwissenschaft sowie der Bibliothek Veterinärmedizin die Möglichkeit einer kontaktlosen Ausleihe geben: Freihand- und Magazinbestände können ausgeliehen und über Automaten zurückgegeben werden. Probehalber wird eigenständiges Scannen möglich sein. Eine Face-to-Face-Beratung ist allerdings nach wie vor noch nicht möglich. Für die Rechtswissenschaft gilt eine Sonderregelung: Die Bibliothek wird vorerst ausschließlich für die etwa 250 Examenskandidaten geöffnet sein. Einlass wird maximal 120 Personen in zwei Slots gewährt. Innerhalb der Juristenfakultät wurde unter anderem vereinbart, Nachteilsausgleiche bei Hausarbeiten zu gewähren. Zudem wurden die Themenvergabe für Hausarbeiten auf verfügbare E-Medien sowie die Bewertungsgrundlage angepasst. „Wenn sich all diese Maßnahmen bewähren, wovon ich ausgehe, wird es weitere Schritte zur Öffnung der anderen Bibliotheksstandorte geben“, kündigt die Rektorin an.