Pressemitteilung 2003/211 vom

Der Senat der Universität Leipzig hat am Freitag in einer zweiten Abstimmung grünes Licht für die Hochschulvereinbarung mit der Sächsischen Staatsregierung gegeben und Rektor Franz Häuser ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. 21 Senatoren stimmten dafür, 11 dagegen, eine Stimme war ungültig. Die erste Entscheidung am 5. Juni für dieses Konsens-Papier war durch eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Leipzig blockiert worden, in der das Gruppenveto der studen-tischen Senatsmitglieder gegen die Beschlussfassung des Senats als wirksam erachtet worden war.

Der Senat bringt mit seinem Beschluss zum Ausdruck, dass sich diese Zustimmung auf die Wahrnehmung der Verantwortung für die weitere Arbeits- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität Leipzig gründet; letztlich ist es ein nüchternes Votum im Sinne einer Schadensbegrenzung. Gleichwohl verbindet der Senat aber mit seiner Zustimmung eine Missbilligung der Entscheidungen der Staatsregierung zum kontinuierlichen Abbau von Personalstellen und zur Aufhebung von Studiengängen an der Universität Leipzig. So hat die Universität - dies ist Bestandteil der Hochschulvereinbarung - im Zeitraum 2005 bis 2008 weitere 78 Stellen abzubauen.

Der Senat beschloss weiter, die strukturellen Vorgaben der Staatsregierung umzusetzen und die Aufhebung der Studiengänge Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Geophysik, Geologie und Mineralogie in ihrer bisherigen Form vorzubereiten. Eine letztmalige Immatrikulation in diesen Studiengängen erfolgt im Wintersemester 2003/2004. Im Sinne eines Bestandsschutzes für die gegenwärtigen Studierenden in diesen Studiengängen wird der ordnungsgemäße Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit gewährleistet.

Der Senat hat auch einer Protokollerklärung zur Unterzeichnung der Hochschulvereinbarung zugestimmt, in der betont wird, dass mit dem Rückbau in den genannten Fächern das Profil der Universität Leipzig als Volluniversität nicht beschädigt werden darf. Vielmehr sollen die Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung innovativer technisch-naturwissenschaftlicher, anwendungsorientierter Forschungsfelder und Ausbildungsrichtungen weiter gegeben sein. Weiter mahnt die Universität in der Protokollerklärung haushaltsseitige Präzisierungen in Bezug auf den Verteilungsmechanismus im sächsischen Hochschulwesen an.