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Die Listen für die Einschreibung als Zuhörer:in der mündlichen Prüfungen liegen im Studienbüro aus.

Zur staatlichen Pflichtfachprüfung bereits zugelassene Bewerber:innen können gem. § 26 Abs. 4 Satz 2 SächsJAPO bei der mündlichen Prüfung zuhören. Hierzu müssen sie sich vorab in Zuhörer:innenlisten eintragen. Die Listen werden vor Beginn der mündlichen Prüfung im Studienbüro der Juristenfakultät ausgelegt und an die örtliche Prüfungsleiterin beim Landgericht Leipzig weitergeleitet. Die Prüfungszulassung ist bei Eintragung in die Zuhörer:innenliste nachzuweisen. Der Nachweis kann durch den Zulassungsbescheid oder Vorlage der Ladung zur mündlichen Prüfung geführt werden.

Nicht für die staatliche Pflichtfachprüfung zugelassene Rechtsstudierende und in Ausnahmefällen auch sonstige Personen können durch den/die Vorsitzende:n der Prüfungskommission nach seinem/ihrem Ermessen als Zuhörer:in in der mündlichen Prüfung zugelassen werden.