Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-325

Die Stelle ist schwerpunktmäßig mit der Aufgabe verbunden, für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II sowie in Förder- und Ergänzungsschulen vollumfänglich im kunstpädagogischen und fachdidaktischen sowie kunst- und gestaltungstheoretischen Bereich auszubilden und zu forschen. Hinzu kommt die entsprechende Ausbildung für den Bildungsweg Außerschulische Kunstpädagogik (BA/MA).

Zu den umfassenden kunstpädagogischen und fachdidaktischen Aufgaben in der Lehre in Verbindung mit Kunst- und Gestaltungstheorie gehört die Betreuung fachwissenschaftlicher und didaktisch basierter Projekte in Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Kulturinstitutionen. Mit der kontinuierlichen Betreuung und Begutachtung von Qualifizierungsarbeiten ist ein wesentlicher Beitrag zur Theoriebildung zu leisten. Die Organisation von Drittmittel-Forschung sowie deren strukturelle und inhaltliche Leitung ist wünschenswert. Zum Aufgabenbereich gehört zudem die Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung des Institutes sowie die Studiengangorganisation.

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die durch herausragende kunstpädagogische Leistungen ausgewiesen ist. Sie weist nach dem ersten und zweiten Staatsexamen in Kunstpädagogik mindestens drei Jahre Lehrpraxis im Schuldienst oder adäquate schulpraktische Lehrerfahrung nach. Die besondere wissenschaftliche Befähigung wird durch Promotion belegt. Zum erwarteten Lehr- und Forschungsprofil gehören auch Aspekte der schulischen bzw. außerschulischen Kunstvermittlung im öffentlichen Ausstellungskontext. Als zusätzliche wissenschaftliche Leistung wird eine Habilitation, positiv evaluierte Juniorprofessur oder habilitationsadäquate wissenschaftliche Tätigkeit erwartet. Dazu zählt ebenso regelmäßiges Publizieren zu kunstgemäßen Aspekten der Lehr- und Lernsituation im fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Bereich.

Rechte und Pflichten des Stelleinhabers/der Stelleninhaberin ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis 3. Mai 2024 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig.

Bewerbungsschluss:

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