Sie arbeiten, betreuen Ihre Kinder oder pflegen Angehörige und möchten nebenbei studieren? Ein Teilzeitstudium ermöglicht Ihnen eine freiere Zeiteinteilung als ein Vollzeitstudium und kann deshalb eine sinnvolle Alternative sein.
Studienzeit verlängern
Wenn wichtige Gründe Sie an einem Vollzeitstudium hindern, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Informationen zu den Voraussetzungen, zu möglichen Gründen und zur Ausgestaltung finden Sie in unserer „Fakultätsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig“.
- Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung eines Teilzeitstudiums bei der Zentralen Studienberatung über die allgemeinen Bedingungen.
- In Fragen der Studienfinanzierung mit BAföG berät Sie das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) des Studentenwerks.
- Mit Fragen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studentenwerks Leipzig.
Wenn Sie in Teilzeit studieren, haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie Vollzeitstudierende. Die Studien- und Prüfungsordnungen gelten auch für Sie.
Ein Teilzeitstudium und ein Doppelstudium schließen sich an unserer Universität gegenseitig aus.
Antrag auf Teilzeitstudium
- Bitte reichen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Genehmigung des Teilzeitstudiums bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss ein. Vermerken Sie bitte, ob Sie das Teilzeitstudium befristet oder unbefristet absolvieren möchten und legen Sie bei:
- Nachweise zur Begründung Ihres Antrags
- Das vorausgefüllte „Formular über die Genehmigung des Teilzeitstudiums“
- Wird Ihr Teilzeitstudium genehmigt, erhalten Sie das Formular unterschrieben und abgestempelt, oder alternativ mit digital zertifizierter Signatur gekennzeichnet, von Ihrem Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt zurück.
- Reichen Sie dieses Formular im Studierendensekretariat ein.
- Nachdem wir Ihr Formular bearbeitet und Sie sich fristgerecht zurückgemeldet haben, erhalten Sie Ihre neue Studienbescheinigung über Ihren AlmaWeb-Account. Das Teilzeitstudium wird dort auf dem Stammdatenblatt und der Bescheinigung nach Paragraf 9 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ausgewiesen.
Antragsfristen
Beginn des Teilzeitstudiums | Frist zur Einreichung des Teilzeitstudiums | |
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beim Prüfungsausschuss | beim Studierendensekretariat | |
Wintersemester | 15.09. | 30.09. |
Sommersemester | 15.03. | 31.03. |