Sie arbeiten, betreuen Ihre Kinder oder pflegen Angehörige und möchten nebenbei studieren? Ein Teilzeitstudium ermöglicht Ihnen eine freiere Zeiteinteilung als ein Vollzeitstudium und kann deshalb eine sinnvolle Alternative sein.
Studienzeit verlängern
Wenn wichtige Gründe Sie an einem Vollzeitstudium hindern, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Informationen zu den Voraussetzungen, zu möglichen Gründen und zur Ausgestaltung finden Sie in unserer „Fakultätsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig“.
- Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung eines Teilzeitstudiums bei der Zentralen Studienberatung über die allgemeinen Bedingungen.
- In Fragen der Studienfinanzierung mit BAföG berät Sie das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) des Studentenwerks.
- Mit Fragen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studentenwerks Leipzig.
Wenn Sie in Teilzeit studieren, haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie Vollzeitstudierende. Die Studien- und Prüfungsordnungen gelten auch für Sie.
Wenn Sie im Doppelstudium an unserer Universität studieren, können Sie kein Teilzeitstudium beantragen. Doppelstudium und Teilzeitstudium schließen sich aus.
Antrag auf Teilzeitstudium
Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung des Teilzeitstudiums bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss ein. Ihr Antrag enthält:
- Das vorausgefüllte „Formular über die Genehmigung des Teilzeitstudiums“
Dieses Formular müssen Sie nach der Genehmigung an das Studierendensekretariat weiterleiten. - Eine Begründung, weshalb Sie ein Teilzeitstudium beantragen und gegebenenfalls Nachweise, aus denen sich die Notwendigkeit ergibt.
- Eine Mitteilung darüber, in welchem Umfang und für welche Dauer Sie Ihr Teilzeitstudium betreiben möchten. Informationen dazu finden Sie Paragraf 4 der fakultätsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig
Nachdem wir das vom Prüfungsausschuss gegengezeichnete Formular über die Genehmigung des Teilzeitstudiums erhalten haben, können wir dieses verbuchen und Ihnen die aktuelle Studienbescheinigungen in Ihren AlmaWeb-Account laden. Das Teilzeitstudium wird dort auf dem Stammdatenblatt und der Bescheinigung nach Paragraf 9 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ausgewiesen.
Zur Ausstellung der Studienbescheinigungen müssen Sie für das entsprechende Semester rückgemeldet sein.
Antragsfristen
Beginn des Teilzeitstudiums | Frist zur Einreichung des Teilzeitstudiums | |
---|---|---|
beim Prüfungsausschuss | beim Studierendensekretariat | |
Wintersemester | 15.09. | 30.09. |
Sommersemester | 15.03. | 31.03. |