Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung stellt die Universität Leipzig umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen und der Studienorganisation zur Verfügung.

Die chancengleiche Teilhabe aller Studierenden an Prüfungen und am Studium
ist [...] ein zentraler Anspruch der Universität Leipzig.

aus der Handreichung: Nachteile ausgleichen

Aktuelles/Veranstaltungshinweise

  • Jeden Donnerstag, 10:30 – 12:00 Uhr im Leibnizladen im Campusinnenhof
    Offen Sprechstunde mit dem Team der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankung. Fragen können Sie uns vorab per E-Mail schicken.
  • Austauschgruppe für Studierende mit Long-/Post-Covid und ME/CFS in Planung
    Die Gruppe soll eine Plattform bieten, sich untereinander zu verknüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Bei Interesse melden Sie sich an: per E-Mail an sozialberatung(at)studentenwerk-leipzig.de. Die Anmeldungen werden vertraulich behandelt.
    mehr erfahren

Newsletter!

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen veröffentlicht zwei Mal jährlich einen Newsletter. Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung NL" und wir nehmen Sie gern in den Verteiler auf!

Beratung

Viele Studien- und Prüfungsordnungen strukturieren den Studienverlauf eng vor. Aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kann es vorkommen, dass Sie zeitliche und formale Vorgaben nicht einhalten können. Um diese Benachteiligungen auszugleichen, haben Sie Anspruch auf individuelle Nachteilsausgleiche, die Ihnen ein chancengleiches Studium ermöglichen sollen. 

Die Aufgabe der:des Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist es, die betreffenden Studierenden dabei zu unterstützen, ihr Recht auf ein chancengleiches Studium wahrzunehmen. Dies betrifft gemäß Paragraph 56 Absatz 8 SächsHSG:

  • Beratung der Hochschule
  • Hinwirkung, dass den besonderen Bedürfnissen von Student:innen, Studienbewerber:innen sowie Doktorant:innen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Rechnung getragen wird, insbesondere bei der Organisation der Studienbedingungen, der Studienberatung sowie in Fragen des Nachteilsausgleichs und der Barrierefreiheit.
  • Sie oder er unterbreitet Vorschläge und kann Stellung zu allen die Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben berührenden Angelegenheiten nehmen.

Das Büro arbeitet dazu zu folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bei der Umsetzung des Hochschulaktionsplans Inklusion an der Universität Leipzig
  • Unterstützung bei der Einrichtung barrierefreier Studiengänge
  • Interessenvertretung von Studierenden mit Beeinträchtigungen
  • Durchführung und Organisation universitätsinterner Fortbildungen, etwa im Bereich Nachteilsausgleich
  • Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel bei universitären Aktionstagen)
  • Durchführung von Vernetzungstreffen für Akteur:innen zum Thema barrierefreies Studium an der Uni Leipzig
  • Beratung von universitären Einrichtungen, etwa zu Härtefallanträgen oder Nachteilsausgleichen
  • Hilfestellung von Studieninteressierten und Studierenden mit Beeinträchtigung bei Problemfällen im Studium und bei Prüfungen

Zugang und Zulassung zum Studium

Die zentrale Studienberatung berät unter anderem zu allgemeinen Fragen zur Bewerbung, den Zugangsvoraussetzungen, Eignungsprüfungen und Zulassungsverfahren. Das Studierendensekretariat berät zu allen verwaltungsorganisatorischen Angelegenheiten für die Zulassung zum Studium, unter anderem zur Beantragung eines Härtefalls oder Nachteilsausgleichs und den erforderlichen Nachweisen.

Prüfungen und Studienbedingungen

Die Studienbüros der Fakultäten sind die ersten Anlaufpunkte für Studierende und Lehrende bei Fragen zur Studienorganisation. Sie beraten unter anderem zum Nachteilsausgleich und dessen Beantragung für das Studium oder Prüfungen.

Konflikte und Lösungen

Allgemeine und individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs bietet das jeweilige Studienbüro, das Studierendensekretariat oder die zentrale Studienberatung. Die:der Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen unterstützt Studierende bei der Umsetzung eines inklusiven Studiums, insbesondere bei komplexen Sachverhalten und in Konfliktfällen.

Heterogen und oft unsichtbar
11 Prozent aller Studierenden haben eine studienerschwerende gesundheitliche Beeinträchtigung. Das entspricht 3245 Studierenden an der Uni Leipzig. 62 Prozent dieser Studierenden sind durch eine psychische Erkrankung beeinträchtigt. 13 Prozent haben eine körperliche Erkrankung. Nur bei 1,9 Prozent der Studierenden ist die studienerschwerende Beeinträchtigung sofort ersichtlich. Quelle: Interne Sonderauswertung der best2-Studie

Senatsbeauftragte:r für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen (in DGS)

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