Mit der Rückmeldung erklären Studierende, dass sie im folgenden Semester ihr Studium an unserer Universität fortführen möchten. Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrags.

Die Rückmeldefristen

Bitte melden Sie sich vor Beginn jedes neuen Semesters zurück, indem Sie den Semesterbeitrag begleichen.

  • Rückmeldefrist für das Wintersemester: 01.06. – 15.08.
  • Rückmeldefrist für das Sommersemester: 01.12. – 15.02.

Bitte halten Sie die Rückmeldefristen unbedingt ein, um eine Exmatrikulation zu vermeiden.

Der Semesterbeitrag

Zusammensetzung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag von 266,90 Euro setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen, deren Höhe von Semester zu Semester variieren kann. Für das Sommersemester 2024 ergibt sich folgende Zusammensetzung:

  • Studierendenschaft: 8,50 Euro
  • Studentenwerk: 80,00 Euro
  • Semester-Deutschlandticket: 176,40 Euro
  • Mobilitätsfond: 2,00 Euro
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Studierende gehen nebeneinander auf dem Campusgelände
Foto: Christian Hüller

Wie zahle ich den Semesterbeitrag?

Die Rückmeldung zum Folgesemester erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrags. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.

Nutzen Sie für Ihre Überweisung bitte diese Bankverbindung:

Empfänger:

Universität Leipzig

IBAN:

DE91860555921100156760

BIC:

WELADE8LXXX (Sparkasse Leipzig)

Verwendungszweck:

Matrikelnummer, Nachname und Vorname

Bitte berücksichtigen Sie, dass es bei der Überweisung des Semesterbeitrags 7 bis 14 Tage dauern kann, bis der Betrag Ihrem Studierendenaccount zugebucht wird und die Rückmeldung erfolgt. Dieser Prozess kann auch durch Online- und Echtzeitüberweisungen nicht beschleunigt werden.

Die Bezahlung über das AlmaWeb-Portal erfolgt mit Hilfe des i-TAN-Verfahrens.

Zu Beginn Ihres Studiums haben Sie mit Ihrer Begrüßungs-E-Mail eine Liste mit insgesamt 20 durchnummerierten Transaktionsnummern (i-TAN) erhalten. Diese benötigen Sie bei der Rückmeldung über das AlmaWeb-Portal, um sich zu authentifizieren.

Das i-TAN-Verfahren bietet zusätzliche Sicherheit in puncto Datenschutz, wenn es sich um hochsensible persönliche Daten – wie beispielsweise Ihre Kontodaten – handelt.

So zahlen Sie mit Hilfe des i-TAN-Verfahrens:

  • Loggen Sie sich im AlmaWeb-Portal mit Ihren Benutzerdaten ein.
  • Klicken Sie auf den Button „Studium“ und anschließend auf „Rückmeldung“ in der linken Spalte.
  • Wählen Sie den Unterpunkt „Lastschriftauftrag erteilen“ aus.
  • Folgen Sie den weiteren Anweisungen und Hinweisen auf der erscheinenden Seite.

Bei der Dateneingabe (Kontoinhaber, IBAN, BIC) werden Sie gebeten, sich mit Hilfe einer i-TAN zu authentifizieren. Welche der verfügbaren i-TAN verwendet werden muss, bestimmt das System durch Anzeige der erforderlichen i-TAN-Nummer.

Wenn Sie über das AlmaWeb-Portal zahlen, generieren Sie einen einmaligen Lastschriftauftrag. Es kann also nur ein Versuch für die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgen. Ist diese Abbuchung nicht erfolgreich, ist kein weiterer Abbuchungsversuch möglich.

  • Die Zahlung über das AlmaWeb-Portal stellt keinen Dauerauftrag dar!
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie unbedingt Ihr eigenes Konto angeben müssen, wenn Sie über das AlmaWeb-Portal zahlen wollen. Konten von Dritten Personen, zum Beispiel Eltern oder Partnern, können nicht belastet werden.

Wenn Ihre i-TAN-Liste aufgebraucht ist, können Sie ganz einfach im AlmaWeb-Portal einen neuen i-TAN-Block anfordern. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich im AlmaWeb-Portal mit Ihren Benutzerdaten ein

  • Klicken Sie auf „Benutzerkonto“ und gehen Sie im linken Navigationsmenü auf das Feld „TAN-Manager“

  • In dieser Ansicht finden Sie rechts die Schaltfläche „Neuen i-TAN-Block anfordern“

Um eine neue Liste zu bekommen, benötigen Sie mindestens eine i-TAN von Ihrer alten Liste! Sollten Sie keine gültige i-TAN mehr besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auf.

  • Wenn Sie den Auftrag erfolgreich versendet haben, bekommen Sie sofort eine neue i-TAN-Liste angezeigt. Jetzt ist es wichtig, die Liste zu drucken oder auf dem Rechner abzuspeichern, da sie aus Sicherheitsgründen nur einmal angezeigt werden kann.

  • Aktivieren Sie Ihren neuen i-TAN-Block, indem Sie auf „Neuen i-TAN-Block aktivieren“ klicken. Automatisch werden Sie wieder zum TAN-Manager geleitet, in dem gegebenenfalls die alten und die neuen TANs sichtbar sind. Klicken Sie jetzt auf die Schaltfläche „aktivieren“ hinter der neuen i-TAN-Liste. Zum Schluss müssen Sie lediglich die neue Liste mit einer Ihrer neuen i-TANs bestätigen und Ihre neue TAN-Liste ist aktiv.

Wenn Sie dreimal hintereinander einen falschen i-TAN eingeben, wird Ihr gesamter i-TAN-Block ungültig.

Wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder sprechen Sie persönlich zu den Sprechzeiten im Studierenden-Service-Zentrum vor, um eine neue i-TAN-Liste zu bekommen.

Häufige Fragen zur Rückmeldung und zum Semesterbeitrag

Wenn Sie Fragen zur Verwendung des Semesterbeitrags haben, wenden Sie sich bitte an den Student_innenRat unserer Universität sowie an das Studentenwerk Leipzig. Unsere Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, den Semesterbeitrag von Ihnen einzuziehen und anschließend den beiden genannten Institutionen zur satzungsgemäßen Verwendung zu übergeben.

Selbst wenn Sie den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen, müssen Sie für das Semester-Deutschlandticket zahlen. Basis ist das Solidarprinzip, wodurch die Kosten für den Einzelnen vergleichsweise gering gehalten werden sollen. In der Folge leisten alle beitragspflichtigen Studierenden den gleichen Anteil zur Inanspruchnahme des Semester-Deutshlandtickets, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie das Ticket nutzen.

Eine Befreiung von der Zahlung des Semester-Deutschlandtickets ist somit nur in sehr engen Grenzen möglich. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Leipzig unter Semesterbeitragsbefreiung und -rückzahlung.

Bitte wenden Sie sich bei weiterführenden Fragen zu diesem Thema ausschließlich an das Studentenwerk Leipzig.

Wenn Sie den Semesterbeitrag gezahlt haben, aber trotzdem nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen rückgemeldet wurden, kann dies folgende Gründe haben:

  • Sie haben den Semesterbeitrag nicht auf das dafür vorgesehene Konto der Universität Leipzig bei der Sparkasse Leipzig (IBAN: DE91860555921100156760) überwiesen. Bitte prüfen Sie bei diesem Verdacht Ihre Überweisungsbelege und weisen Sie das Geld gegebenenfalls erneut an.
  • Sie haben eine zu geringe Summe überwiesen. Bitte beachten Sie die Informationen unter „Ich habe zu wenig Geld bezahlt“ (weiter unten auf dieser Seite).
  • Sie haben eine Rückmeldesperre. Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort in Ihrem AlmaWeb-Account ein und klicken Sie auf den Button „Studium“. Anschießend finden Sie in der linken Spalte unter der Rubrik „Rückmeldung“ den Link „Rückmeldesperren“. Sobald Sie den Link aufgerufen haben, werden Ihnen Ihre vorhandenen Rückmeldesperren angezeigt.
    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Rückmeldesperren direkt per E-Mail an das Studierendensekretariat.

Wenn Sie den Semesterbeitrag doppelt gezahlt haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail, in der Sie angeben:

  • wann Sie den Semesterbeitrag mehrfach gezahlt haben.
  • von welchen Konten (Kontoinhaber und IBAN) Sie gezahlt haben.
  • auf welches Konto (Kontoinhaber und IBAN) der zu viel gezahlte Semesterbeitrag zurücküberwiesen werden soll.

Wenn Sie zu wenig Semesterbeitrag gezahlt haben, können Sie den Restbetrag nachzahlen. Bitte nutzen Sie hierzu:

  • das Lastschriftverfahren über das AlmaWeb-Portal. Es wird nur der noch offene Differenzbetrag eingezogen, nicht noch einmal der komplette Beitrag.
  • eine traditionelle Überweisung. Bitte brücksichtigen Sie, dass diese 7 bis 14 Tage in Anspruch nehmen kann.

(Siehe Informationen unter „Wie zahle ich den Semesterbeitrag“ weiter oben auf dieser Seite.) 

Studieren Sie ein Fach mit Zulassungsbeschränkung und verpassen die Rückmeldefrist, können Sie Ihren Studienplatz verlieren. Halten Sie sich deshalb bitte unbedingt an die vorgegebenen Rückmeldefristen!

Auch wenn Sie sich beurlauben lassen, müssen Sie grundsätzlich den Semesterbeitrag zahlen.

Sie haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Zahlung des Semesterbeitrages befreien zu lassen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Studentenwerk Leipzig. Den Nachweis über die Befreiung von der Zahlung des Semesterbeitrags reichen Sie bitte anschließend im Studierendensekretariat ein.

Auch wenn Sie den Studiengang wechseln, müssen Sie den Semesterbeitrag zahlen. Eine separate Aufforderung dazu erhalten Sie nicht. Sie können den Beitrag entweder über das AlmaWeb-Portal oder per Überweisung zahlen. Ihr Studiengangwechsel hat keinerlei Einfluss auf Ihre Login-Daten oder Ihre Matrikelnummer.

Wenn Sie ein neuimmatrikulierter Studierender sind, müssen Sie den Semesterbeitrag zwar auch zahlen, aber nicht in der oben angegebenen Höhe und Frist.

Sie erhalten im Rahmen Ihrer Immatrikulation eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung in Ihren AlmaWeb-Account geladen, aus der Sie die Höhe des zu zahlenden Beitrags, die für Sie geltenden Zahlungsfristen und die Zahlungsmodalitäten entnehmen können.

Sofern Sie im Nebenhörerstatus an unserer Universität eingeschrieben sind, schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und der Bitte um Rückmeldung an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Bitte hängen Sie der Mail die Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule für das entsprechende Folgesemester an.

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