Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder möchten es aus anderen Gründen beenden und unsere Hochschule verlassen? Mit der Exmatrikulation beenden Sie offiziell Ihre Mitgliedschaft an unserer Universität.

Das Studierendensekretariat bleibt vom 30. September bis zum 3. Oktober 2023 geschlossen.

Ab dem 4. Oktober stehen wir Ihnen gern wieder persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine Gruppe gut gelaunter Studierender läuft durch das sonnendurchflutete Geisteswissenschaftliche Zentrum der Universität Leipzig.
Geisteswissenschaftliches Zentrum der Universität Leipzig, Foto: Christian Hüller

Wie erfolgt die Exmatrikulation?

Mit dem Antrag auf Exmatrikulation können Sie sich jederzeit auf eigenen Wunsch exmatrikulieren. Bitte füllen Sie dazu den genannten Antrag aus, unterschreiben Sie diesen und reichen Sie ihn per E-Mail oder postalisch im Studierendensekretariat ein. Ihr Antrag wird innerhalb weniger Tage nach Eingang bearbeitet. Anschließend wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung in ihren AlmaWeb-Account geladen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Exmatrikulation frühestens mit dem Eingang Ihres Antrags an der Universität Leipzig oder mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann – rückwirkende Exmatrikulationen sind ausgeschlossen.

 

 

Wenn die Rückmeldung aufgrund verschiedenster Gegebenheiten (zum Beispiel wegen fehlender oder fehlerhafter Zahlungen oder wegen fehlender Nachweise) nicht vorgenommen werden kann, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie aktuell eingeschrieben sind, exmatrikuliert.

Nach der Exmatrikulation werden Ihnen der Exmatrikulationsbescheid und die Exmatrikulationsbescheinigung in Ihren AlmaWeb-Account geladen. Weiterhin erhalten Sie eine E-Mail an Ihre universitäre E-Mail-Adresse, dass neue Dokumente für Sie in Ihrem AlmaWeb-Account bereitliegen. 

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre Abschlussnote durch Ihr Prüfungsamt oder Studienbüro im System verbucht wurde, werden Sie, sofern Sie in keinem weiteren Studiengang eingeschrieben sind, automatisch zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

Nach der Exmatrikulation wird Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung in Ihren AlmaWeb-Account geladen.

Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid Ihres Prüfungsamtes oder Studienbüros, im Auftrag des Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs oder -fachs, in welchem Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch beim genannten Prüfungsausschussvorsitzenden einzulegen, sollten Sie mit den im Bescheid getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden sein.

Legen Sie keinen Widerspruch gegen die endgültig nicht bestandene Prüfung ein, erhält das Studierendensekretariat nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine Kopie des Bescheids, um Ihre Exmatrikulation vorzunehmen.

Die Exmatrikulation erfolgt anschließend zum Ende des Semesters, in das Sie aktuell eingeschrieben sind.

  • Der Exmatrikulationsbescheid wird postalisch an Ihre im AlmaWeb-Portal hinterlegte Adresse gesandt.
  • Die Exmatrikulationsbescheinigung wird in Ihren AlmaWeb-Account geladen.

Die Exmatrikulationsbescheinigung

Wenn Sie nach Ihrem Studium eine Beschäftigung aufnehmen oder an einer anderen Universität studieren möchten, wird häufig eine Exmatrikulationsbescheinigung verlangt. Aus dieser geht hervor, über welchen Zeitraum Sie an der Universität Leipzig studiert haben und zu welchem Zeitpunkt Sie die Universität verlassen haben.

Ihre Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie über Ihren AlmaWeb-Account:

  • Loggen Sie sich im AlmaWeb-Portal mit Ihren Benutzerdaten ein.
  • Klicken Sie auf den Button „Studium“ und anschließend auf „Dokumente“ in der linken Spalte.
  • Suchen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und scrollen Sie auf dem Bildschirm gegebenenfalls nach rechts.
  • Klicken Sie dort auf den entsprechenden Download-Link.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Exmatrikulationsbescheinigung für spätere Nachfragen an einem sicheren Ort abzuspeichern.

Nach der Exmatrikulation

Sie wurden exmatrikuliert, haben den Semesterbeitrag für das folgende Semester aber bereits bezahlt?
Dann können Sie beim Studentenwerk die Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen. Bitte halten Sie sich an die entsprechenden Fristen und Formalien. Den passenden Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Studentenwerk.

Wenn Sie vor dem 01.12.2017 immatrikuliert wurden, haben Sie zu Beginn Ihres Studiums einmalig zehn Euro Kaution für Ihre UniCard gezahlt. Dieses Geld wird Ihnen rückerstattet, wenn Sie Ihren Studienausweis zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung der Kaution für die UniCard im Studierendensekretariat einreichen.

Für nach dem 01.12.2017 Immatrikulierte wurde anstatt der Kaution eine Gebühr erhoben, die nicht erstattet wird.

Wenn sich auf Ihrer UniCard noch Restguthaben befindet, lassen Sie sich dieses bitte im Vorfeld auszahlen.

Ihre Studierendenakte verbleibt nach Ihrer Exmatrikulation mit allen Unterlagen im Archiv des Studierendensekretariats und wird nach einigen Jahren in das Universitätsarchiv überführt.

Verzicht auf den Studienplatz

Sie haben sich neu eingeschrieben, bemerken aber vor Semesterstart, dass Sie Ihr Studium doch nicht antreten möchten? Bitte beantragen Sie in diesem Fall nicht die Exmatrikulation, sondern erklären Sie den Verzicht auf den Studienplatz. Bitte informieren Sie sich außerdem auf unserer Website zu diesem Thema, hier finden Sie auch das erforderliche Antragsformular.

 

 

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