Datum/Uhrzeit: bis Uhr
Art: Vorlesung/Vortrag
Ort: LeipzigLab, Straße des 17. Juni 2, 04017 Leipzig
Veranstaltungsreihe: Historische Anthroposphären

Die Arbeitsgruppe „Historische Anthroposphären” des LeipzigLab veranstaltet im Sommersemester 2024 eine Vortragsreihe zum Thema Fluviale Anthroposphäre in Kooperation mit der Professur für Geschichte der Frühen Neuzeit.

Nach einer kurzen Vorstellung des Habilitationsprojektes (Arbeitstitel: Alles im Fluss? Wasser- und Flussregulierung in Nordwesteuropa (12. – 16. Jahrhundert)) wird das eigentliche Thema anvisiert:
Flussinseln waren im Mittelalter und Früher Neuzeit aus verschiedenen Gründen heißbegehrt – sie besaßen aber gleichzeitig hohes Konfliktpotential. Die fluviale Dynamik im wasserreichen Raum führte dazu, dass Flussinseln und Sandflächen am Ober- wie Niederrhein regelmäßig überschwemmten, wanderten oder sogar komplett verschwanden.

Der Vortrag thematisiert daher die Besitz- und Nutzungsansprüche sowie den konfliktreichen Umgang mit diesen natürlichen Veränderungen im Laufe des Mittelalters und nimmt hierzu einige Flussinseln am Ober- und Niederrhein ins Visier. Exemplarisch werden insbesondere die langjährigen Konflikte zwischen Kurpfalz und Kurmainz über das sogenannte Dominium Rheni im Licht der rechtshistorischen Entwicklungen vorgestellt. Die bisherige Forschung geht davon aus, dass eine Art Pfadabhängigkeit besteht zwischen dem „alten“ römischen Recht zu Fluss- und Wasserrechten, den hochmittelalterlichen Regalien und der spätmittelalterlichen Rechtssituation zu Wasserthemen. Das berühmte Traktat De fluminibus des mittelalterlichen Rechtsgelehrten Bartolus de Sassoferrato scheint diese Sichtweise oberflächlich zu unterstützen, da Bartolus die jeweiligen Stellen aus dem römischen Recht zu Wasser- und Flussregulierung aufnimmt, definiert und mit konkreten Situationen (und geometrischen Zeichnungen) in Einklang bringt. Es wurde daher von ausgegangen, dass das Traktat einen wesentlichen Einfluss auf die späteren Konflikte am Fluss gehabt hat. Der Vortrag stellt jedoch eingehendere Untersuchungen zu dem Traktat, den Abbildungen und insbesondere der Rezeption vor, die diese Hypothese verneinen: Erst im 16. Jahrhundert wurde Bartolus’ Traktat im deutschsprachigen Raum durch ein weiteres juristisches Werk bekannt, welches vorrangig die Ansprüche und Aneignungsversuche des pfälzischen Kurfürsten rechtlich untermauern sollte.

Autor: Evelien Timpener, Justus-Liebig-Universität Gießen