Die Ombudskommission steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unserer Universität zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.

Ombudsverfahren an der Universität Leipzig

  • Die Universität Leipzig geht jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ohne Ansehen der Person nach.
  • Die Ombudspersonen, die Mitglieder der Ständigen Kommission sowie die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie arbeiten unabhängig, unparteiisch und weisungsungebunden.
  • Ohne die Sicherung absoluter Vertraulichkeit sind Ombudsverfahren nicht möglich, weil eine Vermittlung in Konfliktfällen nur unter dieser Bedingung eine Chance auf eine bestenfalls einvernehmliche und faire Lösung erhält. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller in ein Verfahren involvierter Personen und sie gilt auch über den Abschluss eines Falls hinaus. Um diesen Schutz zu gewährleisten, wird die Wahrung der Vertraulichkeit zu Beginn von allen Beteiligten eingefordert. Die Ombudspersonen, Mitglieder der Ständigen Kommission und Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis regelt den besonderen Schutz aller Personen, die in Vorgänge wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwickelt sind, im Hinblick auf ihre persönliche und wissenschaftliche Integrität. Ein Bruch dieser Vertraulichkeit wird als Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis angesehen.
  • Die Eröffnung eines Verfahrens ist freiwillig. Ein Ombudsverfahren, das heißt eine Untersuchung Ihres Verdachts, findet grundsätzlich nur dann statt, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu erteilt haben. Aufgrund einer persönlichen Risikoabwägung können Sie als informierende Person auf eine weitergehende Untersuchung verzichten, auch wenn Ihr Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten gut begründet ist.
  • Ein weiteres Prinzip in der Bearbeitung von Konfliktfällen ist die Fairness. Das heißt, es wird erst das Einverständnis dafür erbeten, eine Stellungnahme bei der Gegenseite einholen zu dürfen, bevor eine Einschätzung der Sachlage vorgenommen wird.

Das Ombudsverfahren an unserer Universität ist in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis geregelt. Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten stehen Ihnen die Ombudspersonen und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle als vertrauliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Das Verfahren beginnt mit der Kontaktaufnahme und durchläuft mehrere Stufen:

 

  • 1. Kontaktaufnahme
    Wenn Sie einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle. Sie nimmt Verdachtsmeldungen vertraulich entgegen und prüft in einem ersten Gespräch, ob die Meldung einen Bezug zu wissenschaftlichem Fehlverhalten aufweist. Sie bietet eine Erstberatung an, bei der über mögliche Verfahrensschritte aufgeklärt wird. Nur wenn Sie damit einverstanden sind, wird der Kontakt zu einer zuständigen Ombudsperson oder weiteren Beratungseinrichtungen der Universität hergestellt. Es steht Ihnen frei, sich mit Ihrem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten auch direkt an eine der Ombudspersonen zu wenden. Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens können Sie auch anonym bei der Geschäftsstelle zur Anzeige bringen.
  • 2. Ombudspersonen
    Der Senat bestellt auf Vorschlag des Rektorats in Lehre und Forschung erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit nationalen und internationalen Kontakten als Ombudspersonen. Sie werden vom Senat für eine Amtszeit von fünf  Jahren benannt und gehören unterschiedlichen Fakultäten an. Aufgabe der Ombudspersonen ist es, Personen, die einen Verdacht melden oder unverschuldet in Vorgänge wissenschaftlichen Fehlverhaltens verstrickt sind, vertraulich zu beraten und an sie herangetragenen Verdachtsfälle auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen (Vorprüfungsverfahren). Die Arbeit der Ombudspersonen ist von dem Ziel getragen, zwischen den Parteien eines Konflikts zu vermitteln und Auseinandersetzungen beizulegen, soweit dies im Einklang mit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis möglich ist.
  • 3. Verdachtsanzeige
    Die Aufnahme eines Ombudsverfahren, also die Untersuchung eines Verdachtsfalls, beginnt mit der Formulierung einer konkreten Verdachtsanzeige durch die informierende Person. Diese soll schriftlich unter Nennung der belastenden Tatsachen und Beweismittel erfolgen und entweder an die Geschäftsstelle oder an die Ombudsperson geschickt werden.
  • 4. Vorprüfungsverfahren
    Die für den Vorgang zuständige Ombudsperson prüft – mit dem Einverständnis der informierenden Person – die Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Korrektheit und Bedeutung. Dies erfolgt unter Anhörung der informierenden und der beschuldigten Personen. Dabei wird geprüft, ob die Vorwürfe auszuräumen sind bzw. eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erreicht werden kann. Gelingt der Ombudsperson dies, stellt sie das Vorprüfungsverfahren ein und informiert die beschuldigten und informierenden Personen. Kann die für den Vorgang zuständige Ombudsperson die Vorwürfe nicht ausräumen, übermittelt sie die Entscheidung und die Unterlagen einschließlich der Verdachtsanzeige an die Ständige Kommission. Sind informierende Personen mit der Entscheidung der zuständigen Ombudsperson im Vorprüfungsverfahren nicht einverstanden, können sie die Ständige Kommission anrufen.
  • 5. Ständige Kommission
    Die Ständige Kommission untersucht die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Hierzu entscheidet Sie über die Einstellung oder Weiterführung des Vorprüfungsverfahrens und führt das förmliche Untersuchungsverfahren durch. Sie kann ein Verfahren einstellen oder Vorschläge machen, in welcher Weise ein festgestelltes Fehlverhalten sanktioniert werden soll. Die Ständige Kommission empfiehlt gegebenenfalls strukturelle Konsequenzen zur Vermeidung einer Wiederholung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
    Die Ständige Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
    • Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (kraft Amts),
    • Vertrauensdozentin bzw. Vertrauensdozent der DFG (kraft Amts),
    • drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben muss,
    • eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter,
    • eine Studentin bzw. ein Student und
    • eine Doktorandin bzw. ein Doktorand
  • 6. Förmliches Untersuchungsverfahren
    Die Ständige Kommission leitet das förmliche Untersuchungsverfahren ein, indem sie den beschuldigten Personen das Ergebnis der Vorprüfung mitteilt. Die Ständige Kommission ermittelt sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände. Sie kann die beschuldigte und die informierende Person zu ergänzenden Angaben auffordern. Sie prüft in freier Beweiswürdigung, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Hält die Ständige Kommission ein wissenschaftliches Fehlverhalten nicht für erwiesen oder sieht es als nicht schwerwiegend an, stellt sie das Verfahren ein. Hält die Ständige Kommission ein wissenschaftliches Fehlverhalten für erwiesen, berichtet sie der Rektorin schriftlich über das Ergebnis ihrer Untersuchungen und schlägt vor, in welcher Weise das Verfahren fortgesetzt werden soll.
  • Prof. Dr. Daniel Huster
    Medizinische Fakultät
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  • Prof. Dr. Berthold Kersting
    Fakultät für Chemie und Mineralogie
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  • Prof. Dr. Holger Kohlmann
    Fakultät für Chemie und Mineralogie
    E-MAIL SCHREIBEN
  • Prof. Dr. Jowita Kramer
    Fakultät für Geschichte, Kunst und Orientwissenschaften
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  • Prof. Dr. Johannes Lemke
    Medizinische Fakultät
    E-Mail schreiben
  • Prof. Dr. Katrin Liebers
    Erziehungswissenschaftliche Fakultät
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  • Juniorprof. Dr. Mira Schedensack
    Fakultät für Mathematik und Informatik
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  • Prof. Dr. Stefan Schmukle
    Fakultät für Lebenswissenschaften
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  • Prof. Dr. Jürgen Vollmer
    Fakultät für Physik und Geowissenschaften
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  • Prof. Dr. Ansgar Zerfaß
    Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
    E-Mail schreiben

Gute wissenschaftliche Praxis

Archivierung von Forschungsdaten

Das Universitätsrechenzentrum bietet eine institutionelle Lösung zur Archivierung von Forschungsdaten. Der Service „Forschungsdatenarchivierung”unterstützt die Forschungsprojekte im Bestreben nach guter Forschung direkt mit der Möglichkeit der dauerhaften Archivierung von Forschungsdaten im angebundenen Langzeitrepositorium OpARA. Hier können Forschungsdaten publiziert, archiviert und nachgenutzt werden.

Forschungsdatenmanagement

Die sachgerechte Handhabung von Forschungsdaten ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für wissenschaftliche Arbeiten. Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und Richtlinien der Förderorganisationen erfordern einen systematischen und nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten.

Als Richtschnur können die vier FAIR Data Principles gelten:

  • Findable (auffindbar)
  • Accessible (zugänglich)
  • Interoperable (interoperabel)
  • Reusable (wiederverwendbar)

Das Team Forschungsdaten bietet individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema an.

Open Science Office

Das Open Science Office an der Universitätsbibliothek Leipzig bietet forschungsunterstützende Dienstleistungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Leipzig. Darunter: 

Nachwuchswissenschaftler:innen im Betreuungsverhältnis

Die Rechte von Nachwuchswissenschaftler:innen im Betreuungsverhältnis wurden in der aktuellen Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gestärkt. Nachwuchswissenschaftler:innen haben einen Anspruch auf regelmäßige Betreuung, Beratung und Unterstützung. Die Satzung konkretisiert in diesem Zusammenhang die Leitungsverantwortung. Wissenschaftler:innen in Leitungs- und/oder Betreuungsfunktion sind verantwortlich dafür, dass eine Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, die nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgt und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Dazu gehört neben einem regelmäßigen Austausch auch ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung.

Im Zusammenhang einer phasenübergreifenden Qualitätssicherung legt die Satzung die Verhinderung von Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung fest.

Betreuungsvereinbarung

Für die verbindliche Definition der individuellen Rahmenbedingungen sowie der Rechte und Pflichten von Betreuer:innen und Doktorand:innen soll eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Satzung normiert, dass die Promotionsordnungen einen Passus enthalten, der alle Beteiligten auf die Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet. Betreuungsvereinbarungen sind eigenständige Verträge zwischen Promovierenden und Betreuenden. Sie gehen über eine bloße Gefälligkeitsbeziehung hinaus und begründen vertragliche Pflichten für beide Parteien im Zusammenhang mit der Promotion.

Die Graduiertenakademie Leipzig stellt eine Vorlage für eine Betreuungsvereinbarung zur Verfügung. Diese orientiert sich an den Empfehlungen der DFG zur Erstellung von Betreuungsvereinbarungen.

Plagiatsüberprüfung an der Universität Leipzig – ein Pilotprojekt (2023 bis 2025)

Die Universität Leipzig (UL) setzt sich für die Förderung einer redlichen wissenschaftlichen Haltung in der Forschung, akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung ein. In Wahrnehmung dieser Verantwortung befasste sich das Rektorat am 15. Dezember 2022 auf Empfehlung der Forschungs- und Transferkommission mit dem Thema Plagiarismusabwehr und der Frage, welche Vorkehrungen im Kontext der Qualitätssicherung gegen wissenschaftliches Fehlverhalten getroffen werden können. Der herbeigeführte Beschluss stützt sich auf die Satzung der UL zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 22. September 2022 sowie die Publikationsrichtlinie der UL in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 18. März 2022 und beinhaltet u.a. ein dreijähriges Pilotprojekt zur Nutzung der Plagiatsüberprüfungssoftware Turnitin iThenticate für Texte (z.B. Dissertationen). Es werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, um Fehlverhalten, das auf Nachlässigkeit bzw. mangelnde Sorgfalt oder auf einen gezielten und bewussten Regelverstoß zurückzuführen ist, frühzeitig zu erkennen.

Das Pilotprojekt ist im Prorektorat für Exzellenzentwicklung angesiedelt, versteht sich als Angebot und kann in allen Fakultäten und Zentralen Einrichtungen mit Lehrbezug durchgeführt werden. Der Einsatz von Turnitin iThenticate sollte in der Pilotphase auf Einzelfallprüfungen, vorzugsweise in Promotionsverfahren, zum Kennenlernen der Software und zum Abschätzen des Bedarfs begrenzt werden. Die Software darf prinzipiell von allen Beschäftigten der UL genutzt werden. Geeignet ist sie für Prüfer:innen. Während der Testphase sind pro Fakultät oder Zentraler Einrichtung mit Lehrbezug bis zu zwei Zugänge möglich, jeweils zu beantragen in den Dekanaten bzw. Büros der Direktor:innen.

Das Projekt wird technisch vom Team E-Learning des Universitätsrechenzentrums betreut. Die „Handreichung zur Überprüfung von möglichen Plagiaten an der UL“, eine Anleitung zur Nutzung der Software und weitere Informationen sind hier zu finden: https://kb.urz.uni-leipzig.de/plagiatspruefung.

Für die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen, die fachlichen Begleitung und die Evaluation des Pilotprojektes wurde eine Arbeitsgruppe mandatiert. Gemeinsam mit dem Rektorat wird die Arbeitsgruppe das Projekt eng begleiten und die Ergebnisse auswerten. Auf dieser Grundlage wird über eine Programmverstetigung entschieden.

Wenn Sie Interesse haben am Testbetrieb mitzuwirken, nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Team E-Learning: Universitätsrechenzentrum, Augustusplatz 10, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 97-33333, E-Mail: elearning(at)uni-leipzig.de

Weitere Anlaufstellen

Neben der Ombudskommission stehen Ihnen an unserer Universität weitere Anlaufstellen zur Verfügung, die Sie zu forschungsethischen Fragestellungen beraten und zu Themen wie Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Konfliktmanagement informieren. Zusätzlich können Sie sich an überregionale, universitätsunabhängige Ansprechpersonen wenden.

Ethikbeirat

Fragen zu den ethischen Aspekten Ihrer Forschungsvorhaben richten Sie bitte an den Ethikbeirat. Der Ethikbeirat prüft und gibt gegebenenfalls eine Stellungnahme zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben mit Menschen ab.

Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät

Die Ethik-Kommission sichert die Beachtung ethischer und rechtlicher Standards sowie die wissenschaftliche Integrität von Forschungsvorhaben am und mit Menschen.

Gleichstellungsbüro

Das Gleichstellungsbüro bietet Beratungen zu Themen wie Frauenförderung, Familienfreundlichkeit, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Homophobie an. Es setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit unter Frauen und Männern an der Universität Leipzig ein. Die Entwicklung familienfreundlicher Strukturen an der Universität Leipzig bildet den dritten Schwerpunkt der Arbeit.

Personalrat Hochschulbereich

Der Personalrat achtet auf die Einhaltung der für Beschäftigte wichtigen Rechtsvorschriften. Dazu gehören vor allem die Tarifverträge, aber auch Dienstvereinbarungen und Gesetze. Entsprechend Paragraf 5 Absatz 1 der Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz (DV Konfliktlösung) wurde ein Ansprechpartner für den Bereich Konfliktlösung und Mobbing bestellt.

Ombudsman für die Wissenschaft

Neben den Ombudspersonen unserer Universität gibt es die überregionale Einrichtung Ombudsman für die Wissenschaft. Diese steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Eine parallele Anrufung beider Ombudsstellen ist nicht möglich.

Vertrauensdozenten der DFG

Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG. Der Vertrauensdozent bzw. die Vertrauensdozentin nimmt die Funktion einer Ansprechperson vor Ort für Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG wahr.

LISTE DER VERTRAUENSDOZENTINNEN UND -DOZENTEN 

Während der Promotion oder in der Phase als Postdoc kann es aus den unterschiedlichsten Gründen zu Konflikten zwischen Promovierenden, Postdocs, Betreuenden und weiteren Beteiligten kommen.

Mögliche Szenarien solcher Konflikte sind zum Beispiel zwischenmenschliche Konflikte, zeitliche Ausbeutung oder Verstöße gegen die Betreuungsvereinbarung. Auch Fälle von Machtmissbrauch, Beleidigungen und Demütigungen können während der wissenschaftlichen Qualifizierung in unterschiedlicher Schwere auftreten. Sollten Sie diese nicht selber lösen können, gibt es die Möglichkeit, sich vertraulich an eine Schlichterin bzw. einen Schlichter der Universität zu wenden. Sie stehen als neutrale Anlaufstelle für Promovierende, Postdocs und (betreuende) Hochschullehrende zur Verfügung.

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Missionstatement

"Das Netzwerk hat zum Ziel, Bewusstsein für das Thema „Machtmissbrauch in der Wissenschaft“ zu schaffen und Betroffenen eine von Organisationen unabhängige Beratung zu bieten. Es versteht sich darüber hinaus als Ansprechpartner für Ombudspersonen, die mit Fällen von Machtmissbrauch konfrontiert sind, und für Institutionen, die Machtmissbrauch präventiv begegnen wollen."

Meldungen über wissenschaftliches, aber auch anderes Fehlverhalten mit DFG-Bezug gehen bisher über die Kanäle E-Mail, Telefon, Telefax oder Briefpost in der DFG-Geschäftsstelle ein. Ab sofort werden diese Kanäle durch das elektronische Hinweissystem der DFG ergänzt – eine webbasierte Plattform, die über Internetbrowser auf Rechnern, Tablets und Smartphones gleichermaßen genutzt werden kann.

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