Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis dient als gemeinsame Richtschnur für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Leipzig. Sie bildet eine verbindliche Grundlage für wissenschaftliche Redlichkeit – als Fundament für Forschung, Lehre und die Förderung von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen.

Mit der Neufassung der Satzung vom 2. Juni 2025 schafft die Universität Leipzig einen unterstützenden Orientierungsrahmen für einen integren Forschungsalltag und trägt dazu bei, eine offene, faire und vertrauensvolle Forschungskultur zu fördern.

Die Universität schafft damit Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten, die Vermittlung von guter wissenschaftlicher Praxis, ein transparentes Konfliktmanagement und eine angemessene Karriereunterstützung. In der Satzung sind Anforderungen an eine phasenübergreifende Qualitätssicherung formuliert. Dabei stehen auch die Förderung einer redlichen wissenschaftlichen Haltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung sowie die Schaffung forschungsethischer Standards im Fokus. Es werden Aspekte angemessener Betreuung und Zusammenarbeit definiert und die Bedeutung eines regelmäßigen Austauschs, darunter ein regelmäßiger Austausch zwischen Wissenschaftler:innen und Nachwuchswissenschaftler:innen sowie der gegenseitigen Unterstützung in einem kontinuierlichen Lern- und Weiterbildungsprozess, hervorgehoben.

Mit der Satzung werden die Rechte des wissenschaftlichen Nachwuchses gestärkt, ebenso wie die von Hinweisgebenden und Betroffenen. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind auf allen Arbeits- und Leitungsebenen zu verhindern. Ein souveräner Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, unter anderem durch die Festlegung organisations- und verfahrensrechtlicher Regelungen eines Ombudsverfahrens, bildet einen wichtigen Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis und kann wissenschaftlichem Fehlverhalten präventiv entgegenwirken. 

Was ist neu? – Die wichtigsten Inhalte im Überblick

Die überarbeitete Satzung folgt weiterhin den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, geht aber in zentralen Punkten darüber hinaus. 

  • Klare Sprache, klare Zuständigkeiten
    Die Satzung nutzt künftig verständlichere Begriffe – etwa „Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen“ statt „Nachwuchswissenschaftler:innen“. Auch die Ombudskommission wurde neu aufgestellt: Die Aufgaben liegen nun bei Ombudspersonen mit eindeutig geregelten Zuständigkeiten und Rücktrittsmöglichkeiten.
  • Verantwortungsvoller Umgang mit KI
    Wird Künstliche Intelligenz in wissenschaftlichen Arbeiten eingesetzt – besonders in Abschlussarbeiten –, muss dies transparent gemacht und nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Besserer Schutz in der Qualifizierungsphase
    Um Machtmissbrauch vorzubeugen, sieht die Satzung verbindliche Betreuungsvereinbarungen, überschaubare Arbeitsgruppen, klare Zuständigkeiten sowie regelmäßige Schulungen und Beratungsangebote für betreuende Personen vor – auf allen Ebenen.
  • Klare Regeln bei Fehlverhalten
    Ghostwriting, Selbstplagiate und der unsachgemäße Einsatz von KI gelten jetzt ausdrücklich als wissenschaftliches Fehlverhalten.
  • Mehr Transparenz in den Gremien
    Die Ständige Kommission wurde neu zusammengesetzt. Ein anonymisierter Tätigkeitsbericht schafft zusätzliche Transparenz gegenüber dem Senat.

 

Archivierung von Forschungsdaten

Das Universitätsrechenzentrum bietet eine institutionelle Lösung zur Archivierung von Forschungsdaten. Der Service „Forschungsdatenarchivierung”unterstützt die Forschungsprojekte im Bestreben nach guter Forschung direkt mit der Möglichkeit der dauerhaften Archivierung von Forschungsdaten im angebundenen Langzeitrepositorium OpARA. Hier können Forschungsdaten publiziert, archiviert und nachgenutzt werden.

Forschungsdatenmanagement

Die sachgerechte Handhabung von Forschungsdaten ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für wissenschaftliche Arbeiten. Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und Richtlinien der Förderorganisationen erfordern einen systematischen und nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten.

Als Richtschnur können die vier FAIR Data Principles gelten:

  • Findable (auffindbar)
  • Accessible (zugänglich)
  • Interoperable (interoperabel)
  • Reusable (wiederverwendbar)

Das Team Forschungsdaten bietet individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema an.

Open Science Office

Das Open Science Office an der Universitätsbibliothek Leipzig bietet forschungsunterstützende Dienstleistungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Leipzig. Darunter: 

Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen im Betreuungsverhältnis

Die Rechte von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen im Betreuungsverhältnis wurden in der aktuellen Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gestärkt. Sie haben einen Anspruch auf regelmäßige Betreuung, Beratung und Unterstützung. Die Satzung konkretisiert in diesem Zusammenhang die Leitungsverantwortung. Wissenschaftler:innen in Leitungs- und/oder Betreuungsfunktion sind verantwortlich dafür, dass eine Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, die nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgt und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Dazu gehört neben einem regelmäßigen Austausch auch ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung.

Im Zusammenhang einer phasenübergreifenden Qualitätssicherung legt die Satzung die Verhinderung von Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung fest.

Betreuungsvereinbarung

Für die verbindliche Definition der individuellen Rahmenbedingungen sowie der Rechte und Pflichten von Betreuer:innen und Doktorand:innen soll eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Satzung normiert, dass die Promotionsordnungen einen Passus enthalten, der alle Beteiligten auf die Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet. Betreuungsvereinbarungen sind eigenständige Verträge zwischen Promovierenden und Betreuenden. Sie gehen über eine bloße Gefälligkeitsbeziehung hinaus und begründen vertragliche Pflichten für beide Parteien im Zusammenhang mit der Promotion.

Die Graduiertenakademie Leipzig stellt eine Vorlage für eine Betreuungsvereinbarung zur Verfügung. Diese orientiert sich an den Empfehlungen der DFG zur Erstellung von Betreuungsvereinbarungen.

Plagiatsüberprüfung an der Universität Leipzig – ein Pilotprojekt (2023 bis 2025)

Die Universität Leipzig (UL) setzt sich für die Förderung einer redlichen wissenschaftlichen Haltung in der Forschung, akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung ein. In Wahrnehmung dieser Verantwortung befasste sich das Rektorat am 15. Dezember 2022 auf Empfehlung der Forschungs- und Transferkommission mit dem Thema Plagiarismusabwehr und der Frage, welche Vorkehrungen im Kontext der Qualitätssicherung gegen wissenschaftliches Fehlverhalten getroffen werden können. Der herbeigeführte Beschluss stützt sich auf die Satzung der UL zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 22. September 2022 sowie die Publikationsrichtlinie der UL in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 18. März 2022 und beinhaltet u.a. ein dreijähriges Pilotprojekt zur Nutzung der Plagiatsüberprüfungssoftware Turnitin iThenticate für Texte (z.B. Dissertationen). Es werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, um Fehlverhalten, das auf Nachlässigkeit bzw. mangelnde Sorgfalt oder auf einen gezielten und bewussten Regelverstoß zurückzuführen ist, frühzeitig zu erkennen.

Das Pilotprojekt ist im Prorektorat für Exzellenzentwicklung angesiedelt, versteht sich als Angebot und kann in allen Fakultäten und Zentralen Einrichtungen mit Lehrbezug durchgeführt werden. Der Einsatz von Turnitin iThenticate sollte in der Pilotphase auf Einzelfallprüfungen, vorzugsweise in Promotionsverfahren, zum Kennenlernen der Software und zum Abschätzen des Bedarfs begrenzt werden. Die Software darf prinzipiell von allen Beschäftigten der UL genutzt werden. Geeignet ist sie für Prüfer:innen. Während der Testphase sind pro Fakultät oder Zentraler Einrichtung mit Lehrbezug bis zu zwei Zugänge möglich, jeweils zu beantragen in den Dekanaten bzw. Büros der Direktor:innen.

Das Projekt wird technisch vom Team E-Learning des Universitätsrechenzentrums betreut. Die „Handreichung zur Überprüfung von möglichen Plagiaten an der UL“, eine Anleitung zur Nutzung der Software und weitere Informationen sind hier zu finden: https://kb.urz.uni-leipzig.de/plagiatspruefung.

Für die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen, die fachlichen Begleitung und die Evaluation des Pilotprojektes wurde eine Arbeitsgruppe mandatiert. Gemeinsam mit dem Rektorat wird die Arbeitsgruppe das Projekt eng begleiten und die Ergebnisse auswerten. Auf dieser Grundlage wird über eine Programmverstetigung entschieden.

Wenn Sie Interesse haben am Testbetrieb mitzuwirken, nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Team E-Learning: Universitätsrechenzentrum, Augustusplatz 10, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 97-33333, E-Mail: elearning(at)uni-leipzig.de

Nationale Stellungnahmen

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DFG-Kodex: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

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Positionspapier des Wissenschaftsrats: Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität

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