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Laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren in Präsenz arbeitenden Beschäftigten wöchentlich Selbsttests anzubieten. Der Freistaat Sachsen hat der Universität Ende März entsprechende Schnelltests geliefert. Die Stabsstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit ist dabei, diese schnellstens an alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und in der Zentralverwaltung zu verteilen, damit nach Ostern jeder Beschäftigte ein Schnelltestangebot bekommen kann.

Im Vorfeld sind bereits Fragen aufgetreten, die Stabsstellenleiter Michél Kubisch beantwortet:

Welche Art Selbsttest werden angeboten?

Es werden Schnelltests der Firma Boson Biotech ausgegeben. Sie ermöglichen einen Schnelltest mithilfe von Abstrichen aus dem vorderen Nasenraum.

Nach welchen Kriterien erfolgt eine Verteilung an die Fakultäten?

Die Verteilung erfolgt anhand des Personalschlüssels (Stand 11.03.2021). Die Verteilung in den Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Zentralverwaltung erfolgt in eigener Verantwortung der jeweiligen Leitungen. Es ist ein Test pro Woche für Beschäftigte in Präsenz kalkuliert. Dabei ist es nicht relevant, wie hoch der Präsenzanteil ist. Beschäftigte mit 100 Prozent Mobiler Arbeit, Urlaub oder Krankmeldung werden bei der Ausgabe der Schnelltests nicht berücksichtigt.

Bekommen auch Studierende Schnelltests?

Eine Testung der Studierenden ist durch den Freistaat nicht vorgesehen. Studierende mit Arbeitsvertrag an der Universität Leipzig gelten als Beschäftigte.

In welcher Weise müssen die Tests erfolgen (beaufsichtigt und dokumentiert, Selbstauskunft über zu Hause erfolgte Tests …)?

Es erfolgt nach bisherigem Stand keine Beaufsichtigung und Dokumentation. Bei einem positiven Testergebnis hat sich der Beschäftigte selbstverantwortlich in vorläufige Quarantäne zu begeben und über den Hausarzt oder eine der Schwerpunktpraxen einen PCR-Test vornehmen zu lassen.

Wie soll die Ableistung des Selbsttest kontrolliert werden bzw. kann diese Kontrolle durch die Fakultät überhaupt erfolgen?

Eine Kontrolle erfolgt nicht.

Welche Anzahl dieser Tests wird es geben und in welchem Rhythmus werden die Lieferungen erfolgen?

Die verteilten Tests sollten für zwei bis drei Wochen ausreichen. Es gibt aus Dresden noch kein Signal, wann die nächsten Tests geliefert werden. Die Stabsstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit bittet um eine Rückmeldung nach zwei Wochen, inwieweit die gelieferten Tests ausreichend oder auch zu reichlich waren.

Welcher Personenkreis muss – ggf. prioritär – versorgt werden, bzw. nach welchen Kriterien soll eine Verteilung bei nicht ausreichenden Testmöglichkeiten erfolgen?

Priorität sollten Beschäftigte mit Präsenzlehrveranstaltungen im Rahmen von Labortätigkeiten, Praktika und Beschäftigte mit häufig wechselnden Kontakten z.B. in der Universitätsbibliothek und im Universitätsrechenzentrum sowie Betriebshandwerker haben.

Wenn die kalkulierten Schnelltest nicht ausreichen, bittet die Stabsstelle um eine zeitnahe Information mit einer Kalkulation der Schnelltests für vier Wochen.

Welcher Personenkreis unterliegt einer Testpflicht? Gibt es Kriterien für eine Verpflichtung?

Laut Rückmeldung des Wissenschaftsministeriums unterliegen die Beschäftigten der Universität mit Studierendenkontakten keiner Testpflicht.

Welche Konsequenzen hat ein verweigerter Test?

Ein verweigerter Test hat keine Konsequenzen. Es ist nur ein Testangebot.

Welche Handlungsanleitungen gibt es?