Unsere Gästewohnungen in der Ritterstraße 12 und im IBZ dienen als Wohnungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten, Gastforschende, Professorinnen und Professoren und ihre Familien. Die Miete hängt von der Größe der Wohnung, aber auch von der Nutzungsdauer ab.
Unsere Gästehäuser
Mietpreise
Anzahl der Zimmer | Miete pro Monat |
1 | 520,00 € |
2 | 740,00 € |
3 | 1.000,00 € |
Die Preise verstehen sich pro Monat inkl. Rundfunkbeitrag, Reinigung der Wohnungen aller 14 Tage. Bettwäsche und Handtücher werden gesellt. Eine tageweise Vermietung wird nicht angeboten.
Buchungen mit weniger als drei Monaten Aufenthalt können nur bei Lücken zwischen Aufenthalten wie beispielsweise in der vorlesungsfreien Zeit berücksichtigt werden. Buchungen von Forschungssemestern werden vorrangig berücksichtigt.
Abhängig von der Aufenthaltsdauer und vom Wohnungstyp ist ein Mieterdarlehen im Voraus zu zahlen. Die Höhe des Darlehens kann in der folgenden Tabelle abgelesen werden.
Anzahl der Zimmer | mehr als 3 Monate | weniger als 3 Monate |
1 | 500,00 € | 280,00 € |
2 | 710,00 € | 380,00 € |
3 | 960,00 € | 510,00 € |
Anzahl der Zimmer | Miete pro Monat |
1 | 500,00 € |
2 | 795,00 € |
3 | 1.025,00 € |
Die Mindestmietzeit beträgt einen Monat.
Die Preise verstehen sich pro Monat inklusive Rundfunkbeitrag, Reinigung der Wohnungen aller 14 Tage. Bettwäsche und Handtücher werden gesellt. Eine tageweise Vermietung wird nicht angeboten.
Kaution
Abhängig von der Aufenthaltsdauer und vom Wohnungstyp ist eine Kaution im Voraus zu zahlen. Die Höhe des Darlehens kann in der folgenden Tabelle abgelesen werden.
Anzahl der Zimmer | mehr als 3 Monate | zwischen 1 – 3 Monate |
1 | 450,00 € | 200,00 € |
2 | 710,00 € | 250,00 € |
3 | 910,00 € | 300,00 € |
Überweisung der Miete
Die Miete ist entsprechend des Nutzungsvertrags auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Eine Bar- oder Kartenzahlung direkt in den Gästehäusern ist nicht möglich.
Übernachtungsgäste
Die Übernachtung von Besuchern bedarf der Genehmigung und muss bei der Gästehausleitung angemeldet werden. Die maximale Aufenthaltsdauer von Gästen beträgt zwei Wochen. Pro Nacht wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.